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Beispiel einer Bildbearbeitung
Original
Geometrische und farbliche Bearbeitung

Die Bildbearbeitung ist die Veränderung von Fotos, Negativen, Dias oder digitalen Bildern. Sie ist zu unterscheiden von der Bildverarbeitung, mit deren Hilfe die Inhalte von Bildern verarbeitet werden. Oft wird die Bildbearbeitung dazu angewandt, um Fehler zu beseitigen, die beim Fotografieren oder anderen Bilderfassungen entstehen können. Dazu gehören beispielsweise Über- und Unterbelichtung, Unschärfe, Kontrastschwäche, Bildrauschen, Rote-Augen-Effekt und stürzende Linien. Durch diese Fehler wirken Bilder oft zu dunkel, zu hell, zu unscharf oder anderweitig mangelhaft. Die Ursachen können technische Probleme oder mindere Qualität der Aufnahmegeräte (Digitalkamera, Objektiv, Scanner), deren Fehlbedienung sowie ungünstige Arbeitsbedingungen oder mangelhafte Vorlagen sein. Die beiden Bilder auf der rechten Seite zeigen einige Möglichkeiten der Bildbearbeitung: Das obere Bild wirkt überbelichtet, farbstichig, der Text unscharf, das Objekt zeigt oben einen Lichtreflex und liegt außerhalb der Mitte. Das untere, korrigierte, nun farbreine Bild dagegen sieht viel klarer und deutlicher aus. Denn der Bildgegenstand wird betont, steht er doch größer, entzerrt und mittig im Bildausschnitt, das Format wurde in der Höhe geringfügig angepasst.

Inhaltsverzeichnis

1 Arten der Bildbearbeitung
2 Gegenwärtige Entwicklung
3 Software
4 Einige Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung
5 Einsatzbereiche der Bildbearbeitung
6 Siehe auch
7 Weblinks
8 Einzelnachweise

Arten der Bildbearbeitung

Die Bildbearbeitung umfasst verschiedene Techniken wie Retusche, Unscharfmaskierung, Abwedeln und andere Optimierungsmethoden.

Bei der digitalen oder elektronischen Bildbearbeitung mittels Bilddatenverarbeitung[1] handelt es sich um die computergestützte Bearbeitung von digitalen Bildern, üblicherweise von Rastergrafiken, zumeist Fotos oder gescannten Dokumenten. Die nötige Hard- und Software sind relativ preisgünstig, daher ist diese Art der Bildbearbeitung weit verbreitet. Die Möglichkeiten digitaler Bildbearbeitung sind extrem vielfältig und oft nur durch die mangelnden Kenntnisse des Bearbeiters beschränkt.

Die traditionelle Bildbearbeitung beinhaltet Foto-, Negativ- und Diabearbeitung. Für diese Art der Bildbearbeitung sind spezielle Geräte, Materialien, Chemikalien und Kenntnisse notwendig. Diese Art der Bildbearbeitung ist eine Domäne für Spezialisten. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig; durch den oft sehr großen Aufwand jedoch ökonomisch heute nicht mehr sinnvoll.

Die hybride Bildbearbeitung beinhaltet Methoden der traditionellen und der digitalen Bildbearbeitung und wurde in den 1990er Jahren entwickelt. Während der Film im Vergrößerungsgerät ausbelichtet wird, befindet sich eine spezielle lichtdurchlässige Scheibe zwischen Film und Foto. Diese Scheibe kann teilweise durch elektrischen Strom lichtundurchlässig gemacht werden. In Sekundenbruchteilen kann dadurch nachbelichtet, abgewedelt oder unscharf maskiert werden. Heutzutage findet diese Technik eine massenhafte Anwendung bei der Herstellung von Papierabzügen vom Negativfilm.

Gegenwärtige Entwicklung

Die heutige digitale Form der Bildbearbeitung entstand aus verschiedenen Vorläufern: exemplarisch können als Vorläufer folgende Hauptbereiche genannt werden:

Reprotechnik (typisch dafür sind alle Formen der Kontrastveränderung)
Fotografie (typisch dafür sind Labortechniken)
Drucktechnik (typisch sind Farbseparation, Rasterung)
Fernsehtechnik (typisch sind Farbkanäle und Montagemethoden)
Computergrafik (typisch sind vektorbasierte Bearbeitungen)

Alle Bereiche haben ihre eigenen Spuren hinterlassen, beispielsweise:

aus der Reprotechnik: die Unscharfmaskierung
aus der Fotografie: die Filter
aus der Drucktechnik: die Maßeinheit „Inch“ (Zoll) (zu finden in „ppi“, „dpi“)
aus der Fernsehtechnik: die Alphakanäle
von der Computergrafik: die Pfadwerkzeuge

Die heutige Form der digitalen Bildbearbeitung ist noch sehr jung. In ihr finden sich, bedingt durch die Spuren der vielen Vorläufer, zahlreiche Begriffe, die dasselbe bedeuten. Als Beispiel sei das (teilweise) Einfärben von Schwarz-Weiß-Bildern genannt. In Wikipedia finden sich hierzu folgende Begriffe:

Kolorieren, die umgangssprachliche Bezeichnung
Tonung, ein Begriff aus der Fotolabortechnik
Keying, eine Bezeichnung aus der Fernseh- und Videotechnik

Gleiche Begriffe, die verschiedene Dinge meinen:

Beispiel „printen“: In der Fotografie ist damit eine (absolut) rasterfreie Ausbelichtung gemeint, während die Drucktechnik damit ein Raster-Druckverfahren bezeichnet.

Begriffe, die nicht eindeutig sind:

Beispiel „dpi“: In der Anwendungssoftware eines Scanners ist damit der Pixel (pro Zoll) gemeint, während in der Drucktechnik damit der Rasterpunkt (aus einem Pixel werden in der Regel vier Rasterpunkte gebildet) bezeichnet wird.

Zahlreiche Nachschlagewerke, sogar Lehrbücher für die aktuelle Fotografenausbildung, enthalten diese Mehrdeutigkeiten. Auch in Wikipedia sind zahlreiche Begriffe zu finden, die nicht einheitlich definiert sind (einige Beispiele sind in diesem Kapitel verlinkt).

Software

Auf die Software, die im Bereich der Bildbearbeitung eingesetzt wird, wird im Artikel Grafiksoftware eingegangen.

Einige Möglichkeiten der digitalen Bildbearbeitung

Beispiel für typische Korrekturen
Original
Korrektur von Ausschnitt, Helligkeit, Kontrast und Schärfe

Beispiel einer Retusche
Original
Äste mit Kopierstempel entfernt

Beispiel für eine Farbänderung

Colorkey-Beispiel
Original
Schwarz-Weiß mit farbigen Details

Die Software, mit der die Bildbearbeitung erfolgt, nennt man Bildbearbeitungsprogramm. Sie bietet zahlreiche Bearbeitungsfunktionen, die sich zumeist in einem Programmmenü, einer Symbolleiste oder einer Werkzeugleiste befinden. Beispiele hierfür sind:

Abwedeln und Nachbelichten: Durch das Abwedeln und das Nachbelichten (engl. Dodge and Burn) wird die Belichtung korrigiert.
Auswählen: Bestimmte Bereiche des Bildes können zum Beispiel rechteckig, kreisförmig oder partiell markiert und dadurch ausgewählt werden. Diese Bereiche lassen sich dann getrennt von anderen Bildabschnitten bearbeiten. Für Auswahlen gibt es unterschiedliche Auswahlwerkzeuge, einerseits geometrisch bestimmte, wie ein Rechteck, eine Ellipse etc., andererseits bestimmte Hilfsmittel wie Lassowerkzeug oder Zauberstab.
Automatische Korrekturen: Für Einsteiger und Neulinge der Bildbearbeitung bieten Bildbearbeitungsprogramme automatische Korrekturen an. Mit ihnen werden verschiedene Bereiche, wie zum Beispiel der Kontrast, die Farbe und der Tonwert, auf Knopfdruck korrigiert. Im Gegensatz zur eigenhändigen Korrektur sind die Ergebnisse der automatischen Korrektur aber eher nüchtern zu betrachten.
Beautyretusche ist die extreme Stilisierung von Porträts – dazu werden verschiedene Techniken, in der Hauptsache digitale Retuschetechniken, verwendet.
Belichtungskorrektur: Mit verschiedenen Werkzeugen der Belichtungskorrektur können über- oder unterbelichtete Bilder korrigiert werden. Die Belichtungskorrektur erfolgt dabei global über Helligkeit und Kontrast, über die Gradationskurve (Tonwertkorrektur) oder partiell durch Abwedeln und Nachbelichten.
Colorkey: beschreibt das farbige Hervorheben von Bildelementen in einem Schwarz-Weiß-Bild.
Dateiformat: Konvertierung oder Speicherung in ein bestimmtes Grafikformat. Man unterscheidet dabei u. a. das JFIF-, PNG-, GIF-, TIFF- oder JPEG2000-Format. Für die Speicherung von Ebenen, Masken und Kanälen eignet sich das PSD- oder XCF-Format.
Drehen: Durch das Drehen eines Bildes können Aufnahmefehler beseitigt oder besondere Effekte erzielt werden. Leichtes Drehen ist besonders bei einem „schiefen“ Horizont angebracht.
Ebenen: Verschiedene Bildelemente können wie auf Transparentfolien übereinander angeordnet werden. Die einzelnen Elemente werden auf unterschiedlichen Ebenen angeordnet und einzeln bearbeitet. Ebenen können gesperrt werden, um versehentliches Bearbeiten oder Löschen zu verhindern. Durch Austauschen von Ebenen werden Objekte in den Vordergrund oder Hintergrund verschoben.
Exif-Informationen: Die Anzeige von Exif-Informationen, wie Aufnahmezeit, Digitalkamerahersteller und Digitalkameradaten. Auch andere Metadaten, wie der IPTC-IIM-Standard, lassen sich anzeigen.
Farben: Farben spielen in der Bildbearbeitung eine wichtige Rolle. Der Farbton kann verändert werden, die Farbsättigung jeweils angepasst und Farbstiche entfernt werden. Andererseits lassen sich einem Bild auch die Farben entziehen, zum Beispiel zur Erstellung von Schwarzweiß-Bildern. Man unterscheidet bei den Farben zwischen der subtraktiven und additiven Farbmischung. Dabei dienen Farbmodelle bzw. Farbräume wie RGB, CMYK, L*a*b und HSB der Beschreibung von Farben. Der Crosseffekt bezeichnet ein nachträgliches Verschieben des Farbspektrums.
Farbmodus und Farbtiefe: Man kann ein Bild in einen gewünschten Farbmodus bzw. Bildmodus umwandeln. Man unterscheidet die Modi: Bitmap, Graustufen, Duplex, Indizierte Farben, RGB, Lab und CMYK. Je nach Farbmodus erhält man eine unterschiedliche Farbtiefe. Man unterscheidet bei der Farbtiefe zwischen True Color, High Color und indizierten Farben, aber auch zwischen Graustufen und Schwarz-Weiß.
Filter: Bilder können mit vielfältigen Grafikfiltern bearbeitet und verfremdet werden: Häufig verwendet werden Unschärfe- und Schärfefilter (z. B. Kantenschärfung). Filter mit eher künstlerischen Effekten sind zum Beispiel Reliefeffekte, Beleuchtungseffekte, Schatteneffekte, Weichzeichner. Weiterhin gibt es die Möglichkeit der Erweiterung von Grafikfiltern durch Plug-ins.
Formen: Dienen zur Herstellung von geometrischen Objekten wie Rechtecken, Ellipsen oder Polygonen; aber auch zur Erstellung von Musterformen wie Sprechblasen, Symbolen etc.
Fotomontage: Bei der Fotomontage, auch „Composing“ genannt, werden mehrere Bilder zu einer Art Komposition zusammengefügt. So können zum Beispiel einzelne Bildobjekte ausgewählt und in ein anderes Bild kopiert werden. Siehe auch Fotocollage.
Fotomosaik: Beim Fotomosaik wird ein Bild aus vielen nebeneinandergelegten Fotos erstellt.
Freistellen: Unbrauchbare Bildabschnitte werden entfernt, um ein Objekt zu betonen. Die Freistellung von Bildern gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Bildbearbeitung.
Füllen: Das Füllwerkzeug dient dazu, ein ganzes Bild oder nur einen Bildabschnitt mit einer gewünschten Farbe zu füllen.
Gammakorrektur: Bei einer Gammakorrektur werden die Lichtverhältnisse und die Farbtöne verändert.
Gradation: Mit einer Gradationskurve werden der Kontrast und die Helligkeit verändert.
Histogramm: Mit einem Histogramm wird das Helligkeitsspektrum eines Bildes angezeigt. Das spielt u. a. in der Tonwertkorrektur eine wichtige Rolle.
Invertieren: Beim Invertieren werden die Farben umgekehrt.
Kanäle: Ein Farbkanal deutet an, dass jede Grundfarbe einen Farbkanal verwendet. Im CMYK-Modus gibt es vier Kanäle (Cyan, Magenta, Gelb und Schwarz) und bei RGB die Grundfarben Rot, Grün und Blau. Weiterhin werden Alphakanäle unterschieden, hier lassen sich Auswahlen und Masken speichern.
Kippen: Durch Kippen können Perspektivfehler in einem Bild beseitigt werden.
Kolorieren: Beim Kolorieren werden Bilder oder Bildabschnitte farblich verändert; im Gegensatz zum Colorkey werden üblicherweise Graustufenbilder nachträglich eingefärbt.
Konvertierung von Bilddateien in verschiedene Dateiformate bzw. Grafikformate. Siehe dazu Dateiformat.
Kopierstempel: Dient zur Korrektur von Schönheitsfehlern und zur Übertragung von Bildabschnitten in andere Bereiche. Wird in der Porträtretusche stark verwendet.
Korrektur der Helligkeit, des Kontrastes und des Tonwertes (auch zum Erzeugen von High-key- oder Low-key-Charakter)
Lasso: Mit dem Lasso werden Bildbereiche ausgewählt.
Makros: Eine Folge von Bearbeitungsschritten kann als Makro gespeichert werden, um beliebig oft auf mehrere Bilder angewendet zu werden.
Malen: Eine der grundlegendsten Funktionen von Bildbearbeitungsprogrammen ist die Möglichkeit zu malen. Dabei werden mit Hilfe von unterschiedlichen Pinseln Maltechniken simuliert. Unterscheiden sollte man zwischen dem Malen und dem Zeichnen. Beim Malen werden Pixel erzeugt, beim Zeichnen dagegen nicht. Für das Zeichnen benutzt man deshalb Pfade, mit ihnen lassen sich Vektorelemente erstellen.
Maskieren: Beim Maskieren werden bestimmte Bereiche ausgewählt, um sie vor Bearbeitung zu schützen. Die Maske kann im Maskenmodus mit dem Pinsel erweitert oder mit dem Radiergummi reduziert werden. Fehler lassen sich im Maskenmodus leicht rückgängig machen.
Monochrom: Die Erzeugung monochromer Bilder lässt sich mit Hilfe eines Bildbearbeitungsprogrammes einfach durchführen.
Panorama: Aus Einzelbildern, zum Beispiel einer großen Landschaft, lässt sich ein Panoramabild erstellen. Dafür gibt es auch spezielle Stitching-Software.
vergrößern und Informationen zum Bild anzeigenPanoramabild einer Landschaft, zusammengesetzt aus 10 Einzelaufnahmen
Pfade: Mit Bildbearbeitungsprogrammen lassen sich auch Vektorelemente zeichnen. Pfade dienen hier zur Erstellung von einfachen Vektorelementen. Will man hingegen komplexere Zeichnungen erstellen, sollte man zu Vektorgrafikprogrammen greifen. Berücksichtigen sollte man weiterhin, dass beim Zeichnen, im Gegensatz zum Malen mit dem Pinsel, keine Pixel entstehen.
Pinsel: Der Pinsel hat sich zum universellen Malwerkzeug entwickelt: Größe und Pinselspitze können gewählt werden, es kann eine Farbe gewählt werden oder mit einem Muster gefüllt werden. Besondere Verwendung findet der Pinsel beim digitalen Malen.
Pipette: Die Pipette dient zur Farbbestimmung und zur Farbaufnahme.
Radiergummi: Wegnehmen von Bildinformationen mit verschiedenen Radiergummispitzen.
Rückgängig: Arbeitsschritte, die es erlauben, können mit der Undo-Funktion rückgängig gemacht werden.
Scharfzeichnen: Beim Schärfen wird der Schärfeeindruck eines Bildes oder einzelner Bildpartien erhöht. Die dominierende Methode heißt Unscharfmaskierung.
Skalieren: Bilder können durch verschiedene Methoden vergrößert oder verkleinert werden.
Solarisation: Bei der elektronischen Solarisation werden die Farben von Pixeln, deren Helligkeit über einem einstellbaren Grenzwert liegt, invertiert.
Spiegeln: Spiegeln (horizontal oder vertikal) wird häufig zur Korrektur von eingescannten Negativen oder für das Einpassen von Bildern in ein Layout verwendet.
Stapelverarbeitung: Funktionen und/oder Makros werden automatisch in mehreren Bilddateien durchgeführt. Besonders für digitale Fotoalben ist diese Funktion sehr hilfreich. So können z. B. die Bildgröße, die Auflösung etc. verändert werden, was im Vergleich zur Einzelbearbeitung viel Arbeit erspart.
Texte: Mit einem Textwerkzeug lassen sich Texte unterschiedlichster Art auf einem Bild erstellen, wobei es viele Texteffekte, wie Relief usw., gibt.
Tonung: Ein schwarz-weißes Bild wird eingefärbt. Die bekannteste Tonung ist Sepia.
Tonwertkorrektur: Mit einer Tonwertkorrektur lässt sich der Tonwertumfang korrigieren. Das Histogramm dient dabei als Hilfsmittel, indem es die hellen und dunklen Bereiche anzeigt. Die Helligkeit, der Kontrast und die Farbsättigung können daraufhin gezielt korrigiert werden.
Veränderung der Dateigröße (Bildkompression), der Auflösung bzw. Bildauflösung beispielsweise für die Verwendung von Bildern im Internet.
Verlauf: Mit Verläufen erzeugt man Farbübergänge.
Weichzeichnen: Beim Weichzeichnen werden das Bild oder einzelne Bildpartien unscharf gemacht, um zum Beispiel einen ungeeigneten Hintergrund zu verdecken. Durch das Weichzeichnen lassen sich aber auch Effekte wie zum Beispiel Bewegungsunschärfe erzeugen.
Zauberstab: Markierungswerkzeug, das alle Pixel auswählt, die dem angeklickten Pixel benachbart sind und einen ähnlichen Farbton und eine ähnliche Helligkeit haben. Wird häufig benutzt, um den Hintergrund auszuwählen.
Zeichnen: Beim Zeichnen werden, im Gegensatz zum Malen, keine Pixel erzeugt, sondern Vektoren. Hier dienen Pfade zum Erstellen von Vektorelementen.
Zoom: Für viele Bearbeitungsschritte ist es notwendig, näher an das Objekt heranzufahren, zum Beispiel um Bildfehler zu beseitigen.

Einsatzbereiche der Bildbearbeitung

Die digitale Bildbearbeitung hat sich aufgrund der Möglichkeiten der Digitalfotografie, die schnelles Fotografieren und Übertragen der Bilder auf den PC ermöglicht, weit verbreitet. Viele Bildbearbeitungsprogramme („Grafiksoftware“) sind auf den Heimanwenderbereich zugeschnitten, indem sie unter anderem vereinfachte Korrekturmöglichkeiten bieten. Im professionellen Bereich wird die Bildbearbeitung unter anderem von Fotografen, Designern und Mediengestaltern im Desktop-Publishing-Bereich und in der Druckvorstufe eingesetzt. Die in der Bildbearbeitung veränderten Bilder werden in Publikationen – Print- und Digitalmedien – aller Art veröffentlicht, zum Beispiel in Zeitschriften, Katalogen und Büchern.

Bildbearbeitung lässt sich auch gezielt zur Fotomanipulation einsetzen. Typische Beispiele hierfür sind die Bearbeitung von Gesichtern, um Falten und andere „Schönheitsfehler“ verschwinden zu lassen, und das Entfernen unerwünschter Personen aus einem Bild. Die Grenzen zwischen legitimer Bildbearbeitung und illegitimer Fotomanipulation sind fließend; eine Beurteilung muss im Einzelfall vorgenommen werden.

Die Bildbearbeitung ist außerdem eine Möglichkeit der künstlerischen Entfaltung – u. a. in den Bereichen Digitale Kunst und Medienkunst.

Siehe auch

Computervisualistik

Weblinks

Commons: Bildbearbeitung Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern
Wikibooks: Digitale Bildbearbeitung/ Das Buch Ã¢Â€Â“ Lern- und Lehrmaterialien
Techniken und Begriffe der Bildbearbeitung
Tutorial – schlechte Fotos verbessern

Einzelnachweise

↑ Hans F. Ebel, Claus Bliefert: Vortragen in Naturwissenschaft, Technik und Medizin. 1991; 2., bearbeitete Auflage 1994; 3. Auflage, Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-31225-0, S. 294.

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4006684-8 (OGND, AKS)

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Kategorien: ReproduktionstechnikComputergrafikBildbearbeitung

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    §1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen

    (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

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    §3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

    (1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.

    (2) Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa ) .

    (3) Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
    Soweit wir per Nachnahme liefern, tritt die Fälligkeit der Kaufpreisforderung mit Erhalt der Ware ein.

    §4 Lieferung

    (1) Sofern wir dies in der Produktbeschreibung nicht deutlich anders angegeben haben, sind alle von uns angebotenen Artikel sofort versandfertig. Die Lieferung erfolgt hier spätesten innerhalb von 5 Werktagen. Dabei beginnt die Frist für die Lieferung im Falle der Zahlung per Vorkasse am Tag nach Zahlungsauftrag an die mit der Überweisung beauftragte Bank und bei allen anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.

    (2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

    §5 Eigentumsvorbehalt

    Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

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    §6 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Massgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
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    Widerrufsfolgen

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschliesslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

    Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Finanzierte Geschäfte

    Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat.
    Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, widerrufen Sie beide Vertragserklärungen gesondert.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    ****************************************************************************************************

    §7 Widerrufsformular

    Muster-Widerrufsformular
    (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
    An :
    Jonny Clausen Bautischlereien Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
    Jonny Clausen
    D-38449 Ludwigshafen am Rhein
    E-Mail info@JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

    _____________________________________________________

    Bestellt am (*)/erhalten am (*)

    __________________

    Name des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Anschrift des/der Verbraucher(s)

    _____________________________________________________

    Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

    __________________

    Datum

    __________________

    (*) Unzutreffendes streichen.

    §8 Gewährleistung

    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

    §9 Verhaltenskodex

    Wir haben uns den Verhaltenskodizes der folgenden Einrichtungen unterworfen:

    §10 Vertragssprache

    Als Vertragssprache steht ausschliesslich Deutsch zur Verfügung.

    ****************************************************************************************************

    §11 Kundendienst

    Unser Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht Ihnen werktags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr unter

    Telefon: 05123 45678911
    Telefax: 03633 245362
    E-Mail: info@JonnyClausenBautischlereienGesellschaftmitbeschraenkterHaftung.de
    zur Verfügung.

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    Stand der AGB Jan.2019


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      Bartosch Parafonte, Geschaeftsfuehrer
      Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung
      Berlin
      Tel. +49 (0) 8864269
      Fax +49 (0) 6215640
      Bartosch Parafonte@hotmail.com

      Inhaltsverzeichnis

      MANAGEMENT SUMMARY 3

      1. UNTERNEHMUNG 4
      1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
      1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
      1.3. Unternehmensorganisation 4
      1.4. Situation heute 4

      2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
      2.1. Marktleistung 5
      2.2. Produkteschutz 5
      2.3. Abnehmer 5

      3. Markt 6
      3.1. Marktuebersicht 6
      3.2. Eigene Marktstellung 6
      3.3. Marktbeurteilung 6

      4. KONKURRENZ 7
      4.1. Mitbewerber 7
      4.2. Konkurrenzprodukte 7

      5. MARKETING 8
      5.1. Marktsegmentierung 8
      5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
      5.3. Preispolitik 8
      5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
      5.5. Werbung / PR 8
      5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

      6. STANDORT / LOGISTIK 9
      6.1. Domizil 9
      6.2. Logistik / Administration 9

      7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
      7.1. Produktionsmittel 9
      7.2. Technologie 9
      7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
      7.4. Wichtigste Lieferanten 10

      8. MANAGEMENT / BERATER 10
      8.1. Unternehmerteam 10
      8.2. Verwaltungsrat 10
      8.3. Externe Berater 10

      9. RISIKOANALYSE 11
      9.1. Interne Risiken 11
      9.2. Externe Risiken 11
      9.3. Absicherung 11

      10. FINANZEN 11
      10.1. Vergangenheit 11
      10.2. Planerfolgsrechnung 12
      10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
      10.4. Finanzierungskonzept 12

      11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

      Management Summary

      Die Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Berlin hat das Ziel Hundephysiotherapie in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Hundephysiotherapie Artikeln aller Art.

      Die Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Hundephysiotherapie Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Hundephysiotherapie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Hundephysiotherapie Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

      Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Hundephysiotherapie eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

      Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 17 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2023 mit einem Umsatz von EUR 85 Millionen und einem EBIT von EUR 3 Millionen

      1. Unternehmung

      1.1. Geschichtlicher Hintergrund

      Das Unternehmen wurde von
      a) Erwin Bahr, geb. 1948, Berlin
      b) Grete Tiedemann, geb. 1991, Recklinghausen
      c) Mirko Wiener, geb. 1991, Wirtschaftsjuristin, Cottbus

      am 4.4.2018 unter dem Namen Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Berlin als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 658000.- gegruendet und im Handelsregister des Berlin eingetragen.

      Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 57% und der Gruender e) mit 20% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

      1.2. Unternehmensziel und Leitbild

      Billard Geschichte Spieltechnik Spielarten Billard bei internationalen Sportveranstaltungen Billard und Doping Navigationsmenü

      1.3. Unternehmensorganisation

      Die Geschaeftsleitung wird von Bartosch Parafonte, CEO, Wendeline Busch CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
      24 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
      19 Mitarbeiter fuer Entwicklung
      30 Mitarbeiter fuer Produktion
      6 Mitarbeiter fuer Verkauf
      Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Berlin im Umfange von rund 6000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

      1.4. Situation heute

      Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 19 Millionen und einen EBIT von EUR 249000.- erwirtschaftet.

      2. Produkte, Dienstleistung

      2.1. Marktleistung

      Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
      rd entspricht der französischen Herkunft. Das französische Wort bille bezeichnet eine kleine Kugel, einen Ball oder eine Murmel.
      Beim Billard unterscheidet man bis zu 35 Spielarten. Die populärsten davon sind Poolbillard, Snooker, Karambolage, Kegelbillard, Russisches Billard und English Billiards.

      → Hauptartikel: Billard-Terminologie
      Inhaltsverzeichnis

      1 Geschichte

      1.1 Namensherkunft
      1.2 Urformen
      1.3 16. bis 18. Jahrhundert
      1.4 19. Jahrhundert
      1.5 20. Jahrhundert

      2 Spieltechnik

      2.1 Nach-/Rückläufer
      2.2 Effet
      2.3 Ablauf des Spielballs

      3 Spielarten

      3.1 Poolbillard
      3.2 Snooker
      3.3 Karambolage
      3.4 Kegelbillard
      3.5 Russisches Billard
      3.6 English Billiards
      3.7 Multicolore

      4 Billard bei internationalen Sportveranstaltungen
      5 Billard und Doping
      6 Literatur
      7 Siehe auch
      8 Weblinks
      9 Einzelnachweise

      Geschichte
      Ludwig XIV. beim Billardspiel, Schloss Versailles, 1694
      Namensherkunft
      Die Ursprünge des Billard-Begriffs sind nicht eindeutig geklärt. Eine Geschichte weist sowohl auf Billard als auch auf das Queue hin: So soll ein englischer Pfandleiher namens Bill Kew (Kew und Queue klingen im Englischen gleich), nachdem er sein Geschäft verloren hatte, die drei Messingkugeln seines Schildes genommen und damit im Hinterhof des Geschäftes (im Englischen yard oder backyard) gespielt haben. Daraus könnten die Begriffe „Bill’s Yard“ und „Cue“ entstanden sein.[1] Eine weitere, angesichts des Vorkommens des Wortes „Billard“ schon im Jahre 1399[2] wahrscheinlichere Möglichkeit ist das französische Wort Bille mit seinen möglichen Bedeutungen im Deutschen, „Holzstück“ beziehungsweise „Kugel“.[3] Eine manchmal angenommene Verbindung aus den Wörtern Bille und Yard wäre nicht nötig, da zahlreiche französische Wörter auf -ard enden.[4]

      Urformen
      Die meisten heutigen Theorien zu den Ursprüngen des Billardspielens lassen auf eine Verwandtschaft des Billardspiels mit anderen Ballspielen wie Cricket, Croquet und Golf schließen. Ab dem 13. Jahrhundert finden sich Hinweise auf Ballspiele, die auf dem freien Feld gespielt und bei dem die Bälle mit einem Schläger oder Stock geschlagen wurden. Um auch in Gegenden mit meist schlechtem Wetter das Spiel betreiben zu können, verlegte man das Geschehen nach und nach in geschlossene Räume und dort schließlich auf einen Tisch. Auch wenn die Spielfläche sich dadurch erheblich verkleinerte, blieb die Grundidee des Spiels die gleiche. Damit die Bälle nicht vom Tisch fielen, befestigte man an den Rändern Leisten. Bei diesen ersten Formen eines Ballspiels auf einem Tisch gehörten diverse Schikanen wie Tore, Bögen, Kegel und Löcher zur Ausstattung, wobei die Bälle mit dem dicken Ende des Schlägers geschlagen wurden, vergleichbar etwa mit dem heutigen Hockey. Ob die Ursprünge in Frankreich oder Großbritannien liegen, ist nicht eindeutig geklärt. Eine der frühesten Erwähnungen eines Billardtisches jedoch beschreibt, dass der französische König Ludwig XI. einen solchen Tisch 1470 vom Kunsttischler Henri de Vigne erwarb.

      16. bis 18. Jahrhundert
      The Compleat Gamester vom englischen Schriftsteller Charles Cotton
      Ab Mitte des 16. Jahrhunderts war das Billardspiel bereits an zahlreichen Königshäusern Europas etabliert und Bestandteil des Gesellschaftslebens. Überlieferungen zufolge war das Spiel unter anderem der schottischen Königin Maria Stuart und dem französischen König Karl IX. bekannt. Ende des 16. Jahrhunderts erreichten mit den Spaniern die ersten Billardtische auch Amerika. Etwa zur gleichen Zeit findet das Spiel erste Erwähnungen seitens englischer Schriftsteller. In Mother Hubberd’s Tale von Edmund Spenser (erschienen 1591) heißt es: „… With dice, with cards, with billiards far unfit ÃƒÂ¢Ã‚€Â¦Ã¢Â€Âœ[5] In Antony and Cleopatra von William Sha

      Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

      Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

      2.2. Produkteschutz

      Die Spezialprodukte der Bartosch Parafonte Hundephysiotherapie Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 193.914, 844.882 sowie 437.409 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2035 geschuetzt.

      2.3. Abnehmer

      Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

      3. Markt

      3.1. Marktuebersicht

      Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 643 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 844000 Personen im Hundephysiotherapie Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 197000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 8 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2021 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

      Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

      3.2. Eigene Marktstellung

      Die eigene Marktstellung ist mit EUR 2 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 7 Jahren von 6 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 189 Millionen entsprechen duerfte.

      3.3. Marktbeurteilung

      Hundephysiotherapie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Hundephysiotherapie hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu1 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 20 – 50 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

      Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Hundephysiotherapie wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Hundephysiotherapie Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

      Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

      Regionen Marktanteil Tendenz
      DeutschBundesrepublik Deutschland 38 %
      England 59%
      Polen 15%
      Oesterreich 27%
      Oesterreich 52%

      Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Hundephysiotherapie durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

      Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Hundephysiotherapie, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 35% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 60 mal kleiner.

      4. Konkurrenz

      4.1. Mitbewerber

      Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 15 – 51% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

      4.2. Konkurrenzprodukte

      Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

      5. Marketing

      5.1. Marktsegmentierung

      Kundensegemente:

      Marktgebiete:

      5.2. Markteinfuehrungsstrategie

      Erschliessung der Marktgebiete

      5.3. Preispolitik

      Preise bewegen sich rund 29% unter den Preisen der Mitbewerber.

      5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

      Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

      5.5. Werbung / PR

      Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

      5.6. Umsatzziele in EUR 241000

      Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
      Ist Soll Soll Soll Soll Soll
      Sets 7’000 30’000 89000 371’000 476’000 630’000
      Zubehoer inkl. Kleidung 7’000 22’000 66000 119’000 512’000 772’000
      Trainingsanlagen 2’000 17’000 57000 261’000 448’000 787’000
      Maschinen 9’000 24’000 40000 349’000 498’000 661’000
      Spezialitaeten 1’000 23’000 33000 305’000 569’000 657’000

      6. Standort / Logistik

      6.1. Domizil

      Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

      6.2. Logistik / Administration

      Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 33 Millionen.

      7. Produktion / Beschaffung

      7.1. Produktionsmittel

      Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

      7.2. Technologie

      Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 4 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

      7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

      Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

      7.4. Wichtigste Lieferanten

      Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

      Einkaufsvolumen von EUR 8 Millionen diskutiert.

      8. Management / Berater

      8.1. Unternehmerteam

      • CEO: Bartosch Parafonte

      • CFO: Wendeline Busch

      Administration
      Marketing
      Verkauf
      Einkauf
      Entwicklung

      8.2. Verwaltungsrat

      Praesident:Erwin Bahr (Mitgruender und Investor)
      Delegierter: Bartosch Parafonte (CEO)
      Mitglied: Dr. Grete Tiedemann , Rechtsanwalt
      Mitglied: Wendeline Busch, Unternehmer

      8.3. Externe Berater

      Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
      Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Berlin und das Marketingbuero Vater & Sohn in Berlin beraten.

      9. Risikoanalyse

      9.1. Interne Risiken

      Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

      9.2. Externe Risiken

      Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Hundephysiotherapie Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

      9.3. Absicherung

      Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

      10. Finanzen

      10.1. Vergangenheit

      Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 5 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 189000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 28000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

      Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 100000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

      10.2. Planerfolgsrechnung

      Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
      Nettoumsatz 2’182 1’730 13’532 50’436 71’422 227’249
      Warenaufwand 9’430 6’870 25’180 37’851 67’877 202’218
      Bruttogewinn 9’323 7’177 17’732 42’760 53’530 127’137
      Betriebsaufwand 6’540 4’848 26’628 34’572 55’343 270’200
      EBITDA 4’888 2’503 30’528 45’264 79’762 300’187
      EBIT 7’619 2’624 24’871 35’401 72’802 130’117
      Reingewinn 9’640 7’163 18’700 30’166 56’538 125’115
      Investitionen 5’160 3’624 15’369 37’517 55’382 220’331
      Dividenden 2 4 5 7 15 27
      e = geschaetzt

      10.3. Bilanz per 31.12.2019

      Aktiven Passiven

      Fluessige Mittel 55 Bank 292
      Debitoren 262 Kreditoren 169
      Warenlager 239 uebrig. kzfr. FK, TP 509
      uebriges kzfr. UV, TA 794

      Total UV 7800 Total FK 1’345

      Stammkapital 551
      Mobilien, Sachanlagen 333 Bilanzgewinn 73

      Total AV 615 Total EK 674

      9243 1’890

      10.4. Finanzierungskonzept

      Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 7,8 Millionen wie folgt zu finanzieren:
      Erhoehung des Stammkapitals von EUR 4,8 Millionen um EUR 1,9 Millionen auf neu EUR 4,2 Millionen mit einem Agio von EUR 5,8 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 2,8 Millionen.
      Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 200000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 9,3 Millionen abzuloesen.

      11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

      EUR 30,2 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 811000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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        GmbH Treuhandvertrag

        zwischen

        Otti Drechsler Büroreinigungen Gesellschaft mbH, (Frankfurt am Main)

        (nachstehend „Treugeber“ genannt)

        und

        Gangolf Dorn Windschutzscheiben Gesellschaft mbH, (Erfurt)

        (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

        1. Vertragsgegenstand

        1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Moers), auf dem Konto Nr. 8009697 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

        1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

        Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

        1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

        1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

        2. Haftung

        Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

        3. Honorar

        Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 305.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

        4. Geheimhaltung

        Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

        5. Weitere Bestimmungen

        5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

        5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

        5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

        (Frankfurt am Main, Datum):

        Für Otti Drechsler Büroreinigungen Gesellschaft mbH: Für Gangolf Dorn Windschutzscheiben Gesellschaft mbH:

        ________________________________ ________________________________


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          Allgemeine Verkaufsbedingungen der Xaverius Rode Schilder GmbH

          Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

          § 1 Geltungsbereich

          1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
          2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
          3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

          § 2 Angebot und Vertragsabschluss

          1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

          § 3 Überlassene Unterlagen

          1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

          § 4 Preise und Zahlung

          1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

          Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

        1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 18% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
        2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 8 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
        3. § 5 Zurückbehaltungsrechte

          1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

          § 6 Lieferzeit

          1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
          2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
          3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 26 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
          4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

          § 7 Gefahrübergang bei Versendung

          1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

          § 8 Eigentumsvorbehalt

          1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
          2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
          3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
          4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
          5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

          § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

          1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
          2. Mängelansprüche verjähren in 31 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
          3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
          4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
          5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
          6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
          7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
          8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

          § 10 Sonstiges

          1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
          2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
          3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

          Anhang 1:

          Anmerkungen

          Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

          Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

          Transparenzgebot

          Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

          Gewährleistungsfristen

          Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

          Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

          – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

          – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

          Baumaterialien (sofern eingebaut)

          – neu 5 Jahre

          – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

          – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

          unbebaute Grundstücke keine

          Bauwerke

          – Neubau 5 Jahre

          – Altbau keine

          Mängelanzeigepflicht

          Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

          Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

          Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

          Beschränkung auf Nacherfüllung

          Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

          Haftungsbeschränkungen

          Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

          Höhe der Verzugszinsen

          Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

          Aachen, 16.03.2021
          Xaverius Rode Schilder GmbH
          vertreten durch den Xaverius Rode


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            zwischen

            Elfgund Sparsam Flaggen Gesellschaft mbH, (Remscheid)

            (nachstehend „Treugeber“ genannt)

            und

            Ruthilde Laberer Handwerk GmbH, (Halle)

            (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

            1. Vertragsgegenstand

            1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Erfurt), auf dem Konto Nr. 6584499 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

            1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

            Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

            1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

            1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

            2. Haftung

            Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

            3. Honorar

            Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 115.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

            4. Geheimhaltung

            Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

            5. Weitere Bestimmungen

            5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

            5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

            5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

            (Remscheid, Datum):

            Für Elfgund Sparsam Flaggen Gesellschaft mbH: Für Ruthilde Laberer Handwerk GmbH:

            ________________________________ ________________________________


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              Bilanz
              Gerhilde Simon Veranstaltungsservice Ges. mit beschränkter Haftung,Lübeck

              Bilanz
              Aktiva
              Euro 2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Anlagevermögen
              I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.787.368 6.023.552 691.225
              II. Sachanlagen 7.615.901 2.393.885 9.971.339
              III. Finanzanlagen 3.935.635
              B. Umlaufvermögen
              I. Vorräte 7.737.028 9.576.063 625.445
              II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.211.925 2.155.233 6.036.701
              III. Wertpapiere 7.282.820 9.689.329 6.934.683
              IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 9.726.388 9.416.251
              C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.856.653 1.201.318 1.084.152
              Summe
              Passiva
              2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Eigenkapital
              I. Gezeichnetes Kapital 2.331.758 4.994.014
              II. KapitalrÜcklage 6.668.143 1.674.693
              III. GewinnrÜcklagen 9.183.249 4.137.137
              IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 1.896.443 9.785.081
              V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 8.480.869 2.062.383
              B. RÜckstellungen 7.585.615 2.955.819
              C. Verbindlichkeiten 2.535.692 1.835.226
              D. Rechnungsabgrenzungsposten 8.473.036 535.305
              Summe


              Gewinn- u. Verlustrechnung
              Gerhilde Simon Veranstaltungsservice Ges. mit beschränkter Haftung,Lübeck

              Gewinn- und Verlustrechnung
              01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
              EUR EUR EUR EUR
              1. Sonstige betriebliche Erträge 9.115.930 5.415.512
              2. Personalaufwand
              a) Löhne und Gehälter 8.932.460 5.423.923
              b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 8.194.269 4.949.251 2.686.895 8.135.096
              – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
              Abschreibungen
              auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
              Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
              6.801.224 8.594.889
              3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.980.263 4.827.015
              4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 679.450 3.795.811
              Jahresfehlbetrag 8.573.475 2.821.715
              5. JahresÜberschuss 3.088.117 8.006.692
              6. Verlustvortrag aus dem 2020 9.584.859 4.414.144
              7. Bilanzverlust 3.744.069 4.154.301


              Entwicklung des Anlagevermögens
              Gerhilde Simon Veranstaltungsservice Ges. mit beschränkter Haftung,Lübeck

              Entwicklung des Anlagevermögens
              Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
              01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
              I. Sachanlagen
              1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 9.710.448 5.059.779 9.065.072 9.634.385 7.549.646 1.551.552 877.984 5.076.429 8.981.772 8.429.018
              2. Technische Anlagen und Maschinen 4.563.818 7.619.343 994.276 692.794 1.013.129 7.723.613 2.776.625 6.466.551 1.593.950 8.446.786
              3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.770.533 154.702 6.420.059 4.045.899 9.889.677 8.871.203 4.609.771 4.217.844 3.201.669 7.955.083
              2.213.248 3.012.505 8.880.873 4.826.080 2.609.723 1.743.904 680.982 6.313.885 7.129.134 7.288.886
              II. Finanzanlagen
              1. Anteile an verbundenen Unternehmen 8.805.319 2.846.619 238.288 8.635.615 846.852 9.618.969 3.254.209 2.955.981 6.440.200 8.166.560
              2. Genossenschaftsanteile 9.319.323 4.637.145 4.199.331 9.543.532 8.325.707 7.138.156 655.301 7.200.415 143.450 9.841.873
              8.300.469 7.341.266 4.779.673 201.764 9.697.737 1.286.758 756.896 8.733.833 1.376.623 5.208.575
              5.354.781 7.897.783 6.833.779 132.875 7.549.252 9.704.692 2.855.809 9.435.270 3.299.348 3.399.890

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                Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Annelore Rother Motorräder GmbH – BFH vom 4.6.2013 – Az. x 732 UG 1967/18

                Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Berthilde Göbel gegenüber seinem Arbeitgeber Annelore Rother Motorräder GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ottobert Otto unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

                Urteil des BFH vom 11.9.1954
                Aktenzeichen: 0 364 Xx 4600/11
                GmbHR 1976, 10878


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                  Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Tristan Stumpf

                  Erscheinungsdatum: 10.03.2021

                  § 1 Angebot und Vertragsabschluss

                  1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

                  § 2 Überlassene Unterlagen

                  1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

                  § 3 Preise und Zahlung

                  1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
                  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
                  3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 17 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 4 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 17 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

                  § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

                  1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

                  § 5 Lieferzeit

                  1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
                  2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
                  3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
                  4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
                  5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

                  § 6 Eigentumsvorbehalt

                  1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
                  2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
                  3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
                  4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

                  § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

                  1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
                  2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
                  3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
                  4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
                  5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
                  6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
                  7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
                  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

                  § 8 Sonstiges

                  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
                  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

                  Anhang 1:

                  Anmerkungen

                  Transparenzgebot

                  Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

                  Gewährleistungsfristen

                  Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 9 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

                  Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

                  – neu, Käufer ist Verbraucher = 2 Jahre

                  – neu, Käufer ist Unternehmer = 18 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 1 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  Baumaterialien (sofern eingebaut)

                  – neu 17 Jahre

                  – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 10 Jahr

                  – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

                  unbebaute Grundstücke

                  keine

                  Bauwerke

                  – Neubau 11 Jahre

                  – Altbau keine

                  Mängelanzeigepflicht

                  Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

                  Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

                  Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

                  Beschränkung auf Nacherfüllung

                  Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

                  Haftungsbeschränkungen

                  Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

                  Höhe der Verzugszinsen

                  Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 18 % über dem Basiszinssatz.

                  Aachen, 10.03.2021
                  Tristan Stumpf


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                  Top 4 AGB:

                    gmbh mit verlustvorträgen kaufen cash back leasing Gruendung cash back auto arbeitnehmerüberlassung

                    Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

                    UR. Nr. 61634

                    Heute, den 09.03.2021, erschienen vor mir, Lennard Klose, Notar mit dem Amtssitz in Oberhausen,

                    1) Frau Caren Kraus,
                    2) Herr Annamarie Linder,
                    3) Herr Benjamin Kaufmann,

                    1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
                    Helwin Hühnlein Escortservice Ges. m. b. Haftung mit dem Sitz in Oberhausen.

                    2. Gegenstand des Unternehmens ist Haus- u. Küchengeräte.

                    3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 124165 Euro (i. W. eins zwei vier eins sechs fünf Euro) und wird wie folgt übernommen:

                    Frau Caren Kraus uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 101505 Euro
                    (i. W. eins null eins fünf null fünf Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

                    Herr Annamarie Linder uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 12874 Euro
                    (i. W. eins zwei acht sieben vier Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

                    Herr Benjamin Kaufmann uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 9786 Euro
                    (i. W. neun sieben acht sechs Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

                    Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
                    50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

                    4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Helwin Hühnlein,geboren am 3.1.1967 , wohnhaft in Oberhausen, bestellt.
                    Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

                    5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
                    Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

                    6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
                    scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

                    7. Die Erschienenen wurden vom Notar Lennard Klose insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

                    Hinweise:
                    1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
                    2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
                    3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
                    4) Nicht Zutreffendes streichen.


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                    Top 10 verkaufsbedingungen: