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Bilanz
Ortraud Abraxas Krankenpflegebedarf GmbH,Magdeburg

Bilanz
Aktiva
Euro 2021
Euro
2020
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.331.439 6.175.934 986.076
II. Sachanlagen 5.385.348 6.962.513 1.061.811
III. Finanzanlagen 5.423.925
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 646.330 6.593.614 5.031.302
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 909.678 711.730 6.933.645
III. Wertpapiere 4.407.414 9.105.051 6.616.686
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 2.542.931 9.223.182
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.904.574 9.931.846 2.246.026
Summe
Passiva
2021
Euro
2020
Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2.020.298 9.042.272
II. KapitalrÜcklage 9.047.534 5.157.208
III. GewinnrÜcklagen 587.031 6.632.973
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 9.233.593 3.169.503
V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 225.000 2.063.048
B. RÜckstellungen 6.928.569 7.219.801
C. Verbindlichkeiten 2.527.979 4.006.075
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.758.209 2.927.140
Summe


Gewinn- u. Verlustrechnung
Ortraud Abraxas Krankenpflegebedarf GmbH,Magdeburg

Gewinn- und Verlustrechnung
01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
EUR EUR EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 1.545.873 8.472.538
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.826.780 1.921.298
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.254.238 3.552.976 9.547.584 9.401.521
– davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
6.216.640 1.278.432
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 464.051 2.378.676
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.490.654 5.100.067
Jahresfehlbetrag 6.047.517 9.404.978
5. JahresÜberschuss 2.954.013 9.454.905
6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.516.892 7.213.320
7. Bilanzverlust 4.734.910 8.442.021


Entwicklung des Anlagevermögens
Ortraud Abraxas Krankenpflegebedarf GmbH,Magdeburg

Entwicklung des Anlagevermögens
Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
I. Sachanlagen
1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 6.620.827 4.672.584 7.119.089 9.814.096 9.467.098 6.815.755 4.457.790 4.804.587 1.913.292 7.830.020
2. Technische Anlagen und Maschinen 7.014.987 7.448.772 994.211 6.507.260 8.268.014 453.411 3.582.938 3.461.872 8.257.842 9.724.908
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.247.132 7.541.936 5.353.262 751.838 6.564.286 7.711.864 8.369.918 6.183.994 7.602.779 9.781.538
4.934.857 1.869.602 8.404.269 8.384.411 2.026.958 5.503.050 6.198.634 2.453.911 4.394.396 6.525.265
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.269.609 3.031.274 1.807.263 8.272.323 6.125.475 9.545.302 709.621 6.138.711 7.777.495 4.679.075
2. Genossenschaftsanteile 8.273.088 3.535.438 362.234 2.758.257 2.747.891 1.148.365 7.348.501 7.513.084 2.907.718 7.148.430
1.425.721 6.413.643 9.821.613 8.118.329 901.846 6.649.598 1.513.943 3.191.519 9.637.003 4.731.887
8.859.860 1.733.124 8.621.858 4.237.026 5.966.477 6.627.033 5.920.063 3.482.849 9.923.738 9.418.852

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    Arbeitsvertrag – Standard –

    Zwischen

    Marina Brenner Noten Ges. m. b. Haftung
    mit Sitz in Aachen
    Vertreten durch die Geschäftsführung Marina Brenner
    – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

    und

    Lienard Fritsche aus Stuttgart
    – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

    wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

    § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

    Das Arbeitsverhältnis beginnt am 15.03.2021.

    § 2 Probezeit

    Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 20 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Wochen gekündigt werden.

    § 3 Tätigkeit

    Der Arbeitnehmer wird als Steinmetz/in und Steinbildhauer/in eingestellt

    und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

    Steinmetz/in und Steinbildhauer/in

    …………………………………………………………………………………………………………

    Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

    § 4 Arbeitszeit

    Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

    Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

    § 5 Arbeitsvergütung

    Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 18,52 Euro.

    Überstunden von bis zu 25% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

    § 6 Urlaub

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

    Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

    Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    § 7 Krankheit

    Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

    § 8 Verschwiegenheitspflicht

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

    Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

    § 9 Nebentätigkeit

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

    Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

    Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

    § 10 Vertragsstrafe

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

    § 11 Kündigung

    Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

    Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

    Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

    § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

    Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

    Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

    § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

    …………………………………………………………………………………………………………

    …………………………………………………………………………………………………………

    § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

    Aachen, 15.03.2021 Stuttgart, 15.03.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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      Arbeitsvertrag – Standard –

      Zwischen

      Ascan Ullrich Materialwirtschaft GmbH
      mit Sitz in Heidelberg
      Vertreten durch die Geschäftsführung Ascan Ullrich
      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Friedmar Bartels aus Remscheid
      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

      § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

      Das Arbeitsverhältnis beginnt am 10.03.2021.

      § 2 Probezeit

      Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 4 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

      § 3 Tätigkeit

      Der Arbeitnehmer wird als Uhrmacher/in eingestellt

      und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

      Uhrmacher/in

      …………………………………………………………………………………………………………

      Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

      § 4 Arbeitszeit

      Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

      Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

      § 5 Arbeitsvergütung

      Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 36,95 Euro.

      Überstunden von bis zu 8% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

      § 6 Urlaub

      Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 15 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

      Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

      Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

      Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

      Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

      § 7 Krankheit

      Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

      § 8 Verschwiegenheitspflicht

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

      Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

      Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

      § 9 Nebentätigkeit

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

      Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

      Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

      § 10 Vertragsstrafe

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

      § 11 Kündigung

      Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

      Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

      Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

      § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

      Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

      Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

      § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

      …………………………………………………………………………………………………………

      …………………………………………………………………………………………………………

      § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

      Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

      Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

      Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

      Heidelberg, 10.03.2021 Remscheid, 10.03.2021

      ……………………………………………….. ………………………………………………..

      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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      Top 7 MusterSatzung:

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        Geschäftsraummietvertrag

        Zwischen

        Sina Bode Carports Ges. mit beschränkter Haftung
        Vertreten durch die Geschäftsführung Sina Bode
        (Vermieter)

        und

        Hiltrun Stephan Liebhaberfahrzeuge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
        Vertreten durch die Geschäftsführung Heinfried Koch
        (Mieter)

        wird folgender Geschäftsraummietvertrag geschlossen:

        §1 Mieträume

        Vermietet werden im Geschäftshaus in Augsburg folgende Räume:
        Erdgeschoss: 1223 qm
        1. Etage: 741 qm

        Keller: 388 qm
        Dachboden: 229 qm

        Die Mietfläche beträgt 2581 qm.

        Für die oben genannten Räume erhält der Mieter folgende Schlüssel:
        7 Schlüssel

        Schäden an diesen Räumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

        Der Mieter ist verpflichtet, eine Glasversicherung für sämtliche Fenster-, Schaufenster- und Türscheiben der Mieträume (oder sonstige Versicherungen nach Vereinbarung, wobei eine Doppelversicherung durch Mieter und Vermieter vermieden werden sollte) in ausreichender Höhe auf eigene Kosten abzuschließen und den Abschluss bzw. das Fortbestehen dem Vermieter nachzuweisen.

        §2 Mietzweck

        Die Vermietung erfolgt zur ausschließlichen Nutzung als Carports:

        Eine Änderung der vertraglich vereinbarten Nutzung ist von der Zustimmung des Vermieters abhängig, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Ein besonderer Grund besteht insbesondere in einer Konkurrenzsituation zu anderen Mietern.

        §3 Ausstattung der Mieträume / Rückbauverpflichtung

        Der Mieter übernimmt die Räume in nicht renovierungsbedürftigem Zustand.

        Die Räume werden wie besichtigt vermietet und sind nach Beendigung des Mietverhältnisses im gleichen/renovierten Zustand zu verlassen.

        Werden bauliche Veränderungen an der Mietsache (Einbauten, Umbauten, Ausbauten) durch den Mieter vorgenommen, verpflichtet er sich, diese spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses beseitigt zu haben.

        §4 Mietzeit und ordentliche Kündigung

        Das Mietverhältnis beginnt am 10.03.2021 und endet nach 6 Jahren.

        Das Mietverhältnis verlängert sich um 3 Jahr(e), falls es nicht mindestens sechs Monate vor Ablauf durch eingeschriebenen Brief gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit ist entscheidend der Zugang des Kündigungsschreibens.

        Es kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist schriftlich beim anderen Vertragspartner eingegangen ist.

        §5 Fristlose Kündigung

        Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn

        a) der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug ist

        oder
        b) der Mieter auf zwei aufeinanderfolgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Miete in Verzug ist

        oder
        c) der Mieter trotz Mahnung das Objekt weiterhin vertragswidrig nutzt

        oder
        d) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt. Diese werden vermutet, wenn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden, die die Ansprüche des Vermieters gefährden.

        Die gesetzlichen Kündigungsrechte ohne Fristsetzung aus §§ 543 II Nr. 1, 569 I BGB bleiben unberührt.

        Im Übrigen ist jede Partei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Vertragspartner eine wesentliche Vertragspflicht trotz vorheriger Abmahnung wiederholt verletzt.

        §6 Mietzins

        Die monatliche Netto-Grundmiete beträgt Euro 20648
        Sie ist im Voraus, spätestens am 3. Werktag jeden Monats, kostenfrei an den Vermieter auf dessen Konto bei der Sparkasse zu zahlen:
        IBAN DE32 7617 1746 7707 1385 60

        Folgende Nebenabgaben hat der Mieter innerhalb eines Monats nach erfolgter Rech­nungsstellung zusätzlich zu entrichten:

        Betriebskosten in Höhe von Euro 18067
        sonstige Kosten in Höhe von Euro 20648

        §7 Anpassung des Mietzinses

        Erhöht oder vermindert sich künftig der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2010 = 100) gegenüber dem für den Monat des Vertragsschlusses veröffentlichten Index um mindestens 10 Prozent, so ändert sich der Mietzins automatisch im gleichen prozentualen Verhältnis nach unten oder oben ab dem auf die Änderung folgenden Monat, ohne dass es hierzu besonderer Erklärungen auch nur einer Vertragspartei oder sonst einer Vertragsabänderung bedarf

        Sollte der genannte Index eingestellt werden, tritt an seine Stelle der entsprechende Nachfolgeindex.

        Weitere Anpassungen der Miete erfolgen nach Maßgabe der Ziff. 1, wobei jeweils auf den Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung als Ausgangsindex abzustellen ist.

        Haben die vom Mieter auf eigene Kosten vorgenommenen baulichen Veränderungen eine Werterhöhung der Mieträume zur Folge, so hat diese bei einer Neufestsetzung des Mietzinses außer Betracht zu bleiben.

        §8 Mietkaution

        Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten. Die Kaution ist vom Vermieter auf einem gesondert geführten Konto aufzubewahren. Eine Verzinsungspflicht des Vermieters für die Kaution wird ausgeschlossen.

        §9 Bauliche Veränderungen, Ausbesserungen

        Bauliche Veränderungen an den Mieträumen darf der Mieter nur nach Vorliegen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vornehmen lassen. Die Zustimmung darf verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

        Etwaige Werterhöhungen der Mieträume werden angemessen vergütet, es sei denn, es handelt sich um bauliche Veränderungen, die bei Vertragsende wieder rückgängig gemacht werden.

        Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Gebäudes, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden dienen, darf der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters vornehmen lassen. Sollten diese Arbeiten aus anderen Gründen vorgenommen werden, so bedarf es einer Zustimmung des Mieters dann nicht, wenn sie den Mieter nur unwesentlich beeinträchtigen; es entstehen keine Schadensersatzansprüche und Ansprüche zur Mietminderung.

        Von beabsichtigten baulichen Tätigkeiten am Gebäude, die den Mieter beeinträchtigen könnten, hat der Vermieter ihn so rechtzeitig zu verständigen, dass der Mieter Vorkehrungen zur Weiterführung seines Betriebes treffen kann.

        Unterbleibt diese Benachrichtigung, so entsteht dem Mieter ein Anspruch auf Schadensersatz/Mietminderung.

        §10 Betreten der Mietsache

        Der Vermieter darf die Geschäftsräume nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, auch in Abwesenheit des Mieters, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

        §11 Instandhaltung/Instandsetzung der Mieträume, Schönheitsreparaturen

        Der Mieter erklärt sich bereit, die Instandhaltung (Wartung) und Instandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume bis zu einem Betrag vom EUR…… je Einzelfall zu übernehmen. Fallen mehrere Wartungs- und Reparaturarbeiten an, übernimmt der Mieter insgesamt im Jahr die dafür benötigen Kosten nur bis zu einem Betrag von EUR…..Handelt es sich um die Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Dach und Fach), der damit verbundenen technischen Einrichtungen und Anlagen, sowie der Außenanlagen, obliegt diese Pflicht dem Vermieter.

        Schönheitsreparaturen, wie das Streichen der Wände und Decken, werden vom Mieter vorgenommen.

        §12 Untervermietung, Nachmieter

        Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
        Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sie kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

        Der Mieter ist berechtigt, einen Nachmieter zu stellen, der in den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb der Restlaufzeit des Vertrages eintritt, sofern gegen die Bonität des Nachmieters, gegen dessen Person und die Branche (auch im Hinblick auf einen Konkurrenzschutz) keine Einwendungen bestehen. Der Vermieter ist verpflichtet, mit diesem Mieter zu unveränderten Bedingungen einen Vertrag für die Restlaufzeit abzuschließen.

        §13 Außenreklame

        Der Mieter ist berechtigt, an bestimmten Teilen der Außenfront des Gebäudes Firmenschilder, Leuchtreklame sowie Schaukästen und Warenautomaten anzubringen, soweit der Gesamteindruck der Gebäudefront dadurch nicht beeinträchtigt wird.

        Das Anbringen dieser Außenreklame erfolgt auf Kosten des Mieters und nach vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

        Die gesetzlichen und ortspolizeilichen Vorschriften über Außenreklame sind zu beachten.

        Die Pflicht des § 3 Nr. 2 dieses Mietvertrages bei Mietende gilt sinngemäß.

        Verlegt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses seinen Betrieb, so ist er berechtigt, ein halbes Jahr an der Eingangstür ein Hinweisschild anzubringen.

        §14 Sachen des Mieters

        Der Mieter versichert, dass die Sachen, die er in die Mieträume einbringen wird, in seinem freien Eigentum stehen, abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten.

        Folgende Sachen sind hiervon ausgenommen:
        …………………………………………………………………………………………

        …………………………………………………………………………………………

        §15 Wettbewerbsschutz

        Der Vermieter verpflichtet sich, während der Mietzeit weder auf dem Mietgrundstück noch auf ihm gehörenden Nachbargrundstücken (Straße, Hausnummer) gewerbliche Räume an einen Mitbewerber des Mieters zu vermieten.

        Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf den Fall einer Änderung des Nutzungszwecks der Mieträume.

        §16 Besondere Vereinbarungen

        ………………………………………………………………………………………………………

        ………………………………………………………………………………………………………

        §17 Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung

        Gerichtsstand ist Augsburg.

        Hier gegebenenfalls Ergänzungen entsprechend S. 3 vornehmen.

        §18 Sonstiges

        Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

        Ist oder wird eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht.

        Augsburg, 10.03.2021

        ……………………………………………….. ………………………………………………..

        Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter


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          Genussschein der Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

          Herr / Frau Erkhild Ortmann dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
          mit einem Nominalbetrag von
          177.975 ,- EURO
          (in Worten: eins sieben sieben neun sieben fünf EURO)

          am Genussrechtskapital der Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
          Handelsregister: Amtsgericht Magdeburg HRB 10202, beteiligt.

          Magdeburg, 09.03.2021 Sylke Albrecht
          Unterschrift


          Bedingungen

          § 1 Genussrechtskapital

          1. Das Genussrechtskapital Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
          2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
          3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
            Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
          4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

          § 2 Gewinnanspruch

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 17 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
          2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 10 % übersteigt.
          3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Sylke Albrecht Bildungseinrichtungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 09.03.2021 je erworbener Investitionsgüter.

          § 3 Ausschüttungsfälligkeit

          1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
          2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

          § 4 Laufzeit / Kündigung

          1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2029.
          2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
          3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
          4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

          § 5 Information

          1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
          2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
          3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

          Magdeburg, 09.03.2021
          Sylke Albrecht


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            Arbeitsvertrag – Standard –

            Zwischen

            Traude Baumann Industriereinigungen GmbH
            mit Sitz in Dortmund
            Vertreten durch die Geschäftsführung Traude Baumann
            – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

            und

            Sonnhild Friedl aus Potsdam
            – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

            wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

            § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

            Das Arbeitsverhältnis beginnt am 09.03.2021.

            § 2 Probezeit

            Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 8 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

            § 3 Tätigkeit

            Der Arbeitnehmer wird als Elektroniker/in – Betriebstechnik eingestellt

            und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt:

            Elektroniker/in – Betriebstechnik

            …………………………………………………………………………………………………………

            Er verpflichtet sich, auch andere Arbeiten auszuführen – auch an einem anderen Ort -, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt, soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

            § 4 Arbeitszeit

            Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 32 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung.

            Der Arbeitnehmer ist bei betrieblicher Notwendigkeit und unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen auf Anordnung des Arbeitgebers zur Ableistung von Überstunden sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Mehrarbeit verpflichtet.

            § 5 Arbeitsvergütung

            Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von 46,81 Euro.

            Überstunden von bis zu 23% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind mit der Vergütung abgegolten; im Übrigen werden sie gesondert vergütet.

            § 6 Urlaub

            Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen im Kalenderjahr – ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 13 Arbeitstagen. Bei der Gewährung von Urlaub wird zuerst der gesetzliche Urlaub eingebracht.

            Der Zusatzurlaub mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres (oder:mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres) auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden kann. Der gesetzliche Urlaub verfällt in diesem Fall erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

            Bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt, wobei die Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.

            Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist. Der vertragliche Zusatzurlaub erlischt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

            Die recht­liche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

            § 7 Krankheit

            Ist der Arbeitnehmer infolge unverschuldeter Krankheit arbeitsunfähig, so besteht Anspruch auf Fortzahlung der Arbeitsvergütung bis zur Dauer von sechs Wochen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag vorzulegen. Diese Nachweispflicht gilt auch nach Ablauf der sechs Wochen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher zu verlangen.

            § 8 Verschwiegenheitspflicht

            Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach dem Ausscheiden, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

            Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

            Verstößt der Arbeitnehmer gegen seine Verschwiegenheitspflicht, kann dies zur Kündigung führen. Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer ferner darauf hin, dass Geheimnisverrat nach § 17 UWG strafbar ist.

            § 9 Nebentätigkeit

            Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung vor ihrer Aufnahme dem Arbeitgeber gegenüber in Textform anzuzeigen. Sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zulässig.

            Der Arbeitgeber erteilt die Einwilligung, wenn die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben durch die Nebenbeschäftigung nicht behindert und sonstige berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt werden.

            Der Arbeitgeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen, wenn sein betriebliches Interesse dies auch unter Berücksichtigung der Arbeitnehmerinteressen erfordert.

            § 10 Vertragsstrafe

            Der Arbeitnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass er das Arbeitsverhältnis nicht vertragsgemäß antritt, oder das Arbeitsverhältnis vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung für die genannten Vertragsverletzungen bis zum Ende der Probezeit und in Höhe einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

            § 11 Kündigung

            Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. Jede gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers gilt in gleicher Weise auch zugunsten des Arbeitgebers. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen.

            Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der dem Arbeitnehmer eventuell noch zustehenden Urlaubsansprüche sowie eventueller Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto. In der Zeit der Freistellung hat sich der Arbeitnehmer einen durch Verwendung seiner Arbeitskraft erzielten Verdienst auf den Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

            Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das für ihn gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter vollendet hat.

            § 12 Verfall-/Ausschlussfristen

            Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die auf Handlungen wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie Ansprüche auf den geltenden Mindestlohn.

            Die Ausschlussfrist gilt nicht für den Anspruch eines Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers unterliegen hingegen der vereinbarten Ausschlussfrist.

            § 13 Zusätzliche Vereinbarungen

            …………………………………………………………………………………………………………

            …………………………………………………………………………………………………………

            § 14 Vertragsänderungen und Nebenabreden

            Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Dem Arbeitnehmer entstehen daher keine Ansprüche aus betrieblicher Übung. Vertragsänderungen durch Individualabreden sind formlos wirksam.

            Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

            Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen der persönlichen Verhältnisse wie Familienstand, Kinderzahl und Adresse Mitteilung zu machen.

            Dortmund, 09.03.2021 Potsdam, 09.03.2021

            ……………………………………………….. ………………………………………………..

            Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer


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              Muster eines Businessplans

              Businessplan Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung

              Irmgarda Grund, Geschaeftsfuehrer
              Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung
              Recklinghausen
              Tel. +49 (0) 2467380
              Fax +49 (0) 3735883
              Irmgarda Grund@hotmail.com

              Inhaltsverzeichnis

              MANAGEMENT SUMMARY 3

              1. UNTERNEHMUNG 4
              1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
              1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
              1.3. Unternehmensorganisation 4
              1.4. Situation heute 4

              2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
              2.1. Marktleistung 5
              2.2. Produkteschutz 5
              2.3. Abnehmer 5

              3. Markt 6
              3.1. Marktuebersicht 6
              3.2. Eigene Marktstellung 6
              3.3. Marktbeurteilung 6

              4. KONKURRENZ 7
              4.1. Mitbewerber 7
              4.2. Konkurrenzprodukte 7

              5. MARKETING 8
              5.1. Marktsegmentierung 8
              5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
              5.3. Preispolitik 8
              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
              5.5. Werbung / PR 8
              5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

              6. STANDORT / LOGISTIK 9
              6.1. Domizil 9
              6.2. Logistik / Administration 9

              7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
              7.1. Produktionsmittel 9
              7.2. Technologie 9
              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
              7.4. Wichtigste Lieferanten 10

              8. MANAGEMENT / BERATER 10
              8.1. Unternehmerteam 10
              8.2. Verwaltungsrat 10
              8.3. Externe Berater 10

              9. RISIKOANALYSE 11
              9.1. Interne Risiken 11
              9.2. Externe Risiken 11
              9.3. Absicherung 11

              10. FINANZEN 11
              10.1. Vergangenheit 11
              10.2. Planerfolgsrechnung 12
              10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
              10.4. Finanzierungskonzept 12

              11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

              Management Summary

              Die Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Recklinghausen hat das Ziel Bootscharter in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Bootscharter Artikeln aller Art.

              Die Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Bootscharter Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Bootscharter ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Bootscharter Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

              Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Bootscharter eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

              Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 6 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2019 mit einem Umsatz von EUR 115 Millionen und einem EBIT von EUR 12 Millionen

              1. Unternehmung

              1.1. Geschichtlicher Hintergrund

              Das Unternehmen wurde von
              a) Minna Unterweger, geb. 1947, Recklinghausen
              b) Isidor Schulze, geb. 1987, Hamburg
              c) Antje Bentley, geb. 1991, Wirtschaftsjuristin, Berlin

              am 21.1.2019 unter dem Namen Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Recklinghausen als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 609000.- gegruendet und im Handelsregister des Recklinghausen eingetragen.

              Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 36% und der Gruender e) mit 28% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

              1.2. Unternehmensziel und Leitbild

              Stelle Navigationsmenü

              1.3. Unternehmensorganisation

              Die Geschaeftsleitung wird von Irmgarda Grund, CEO, Josef Kirchner CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
              23 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
              33 Mitarbeiter fuer Entwicklung
              26 Mitarbeiter fuer Produktion
              31 Mitarbeiter fuer Verkauf
              Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Recklinghausen im Umfange von rund 29000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

              1.4. Situation heute

              Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 18 Millionen und einen EBIT von EUR 174000.- erwirtschaftet.

              2. Produkte, Dienstleistung

              2.1. Marktleistung

              Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
              nburg/Wümme, Niedersachsen
              Stelle (Isernhagen), Ortsteil der Gemeinde Isernhagen, Region Hannover, Niedersachsen
              Stelle (Rahden), Ortsteil der Stadt Rahden, Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen
              Stelle (Rückholz), Ortsteil der Gemeinde Rückholz, Landkreis Ostallgäu, Bayern
              Stelle (Stuhr), Ortsteil der Gemeinde Stuhr, Landkreis Diepholz, Niedersachsen
              Stelle (Twistringen), Ortsteil der Stadt Twistringen, Landkreis Diepholz, Niedersachsen
              Ortsteil der Gemeinde Stelle-Wittenwurth
              Stelle ist der Familienname folgender Personen:

              John Henry Stelle (1891–1962), US-amerikanischer Politiker, Gouverneur von Illinois

              Siehe auch:

              Wiktionary: Stelle ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
              Stele
              Stell

              Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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              Kategorie: Begriffsklärung

              Navigationsmenü

              Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

              Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

              2.2. Produkteschutz

              Die Spezialprodukte der Irmgarda Grund Bootscharter Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 937.833, 370.528 sowie 475.309 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2034 geschuetzt.

              2.3. Abnehmer

              Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

              3. Markt

              3.1. Marktuebersicht

              Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 222 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 182000 Personen im Bootscharter Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 526000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 11 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2025 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

              Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

              3.2. Eigene Marktstellung

              Die eigene Marktstellung ist mit EUR 7 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 6 Jahren von 1 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 109 Millionen entsprechen duerfte.

              3.3. Marktbeurteilung

              Bootscharter ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Bootscharter hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu9 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 19 – 77 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

              Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Bootscharter wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Bootscharter Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

              Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

              Regionen Marktanteil Tendenz
              DeutschBundesrepublik Deutschland 31 %
              England 55%
              Polen 40%
              Oesterreich 33%
              Oesterreich 23%

              Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Bootscharter durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

              Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Bootscharter, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 4% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 33 mal kleiner.

              4. Konkurrenz

              4.1. Mitbewerber

              Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 15 – 46% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

              4.2. Konkurrenzprodukte

              Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

              5. Marketing

              5.1. Marktsegmentierung

              Kundensegemente:

              Marktgebiete:

              5.2. Markteinfuehrungsstrategie

              Erschliessung der Marktgebiete

              5.3. Preispolitik

              Preise bewegen sich rund 11% unter den Preisen der Mitbewerber.

              5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

              Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

              5.5. Werbung / PR

              Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

              5.6. Umsatzziele in EUR 458000

              Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
              Ist Soll Soll Soll Soll Soll
              Sets 9’000 29’000 68000 155’000 451’000 997’000
              Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 12’000 67000 386’000 568’000 969’000
              Trainingsanlagen 7’000 14’000 35000 254’000 477’000 706’000
              Maschinen 8’000 25’000 72000 346’000 553’000 682’000
              Spezialitaeten 5’000 13’000 30000 239’000 459’000 788’000

              6. Standort / Logistik

              6.1. Domizil

              Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

              6.2. Logistik / Administration

              Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 16 Millionen.

              7. Produktion / Beschaffung

              7.1. Produktionsmittel

              Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

              7.2. Technologie

              Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 6 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

              7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

              Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

              7.4. Wichtigste Lieferanten

              Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

              Einkaufsvolumen von EUR 4 Millionen diskutiert.

              8. Management / Berater

              8.1. Unternehmerteam

              • CEO: Irmgarda Grund

              • CFO: Josef Kirchner

              Administration
              Marketing
              Verkauf
              Einkauf
              Entwicklung

              8.2. Verwaltungsrat

              Praesident:Minna Unterweger (Mitgruender und Investor)
              Delegierter: Irmgarda Grund (CEO)
              Mitglied: Dr. Isidor Schulze , Rechtsanwalt
              Mitglied: Josef Kirchner, Unternehmer

              8.3. Externe Berater

              Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
              Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Recklinghausen und das Marketingbuero Vater & Sohn in Recklinghausen beraten.

              9. Risikoanalyse

              9.1. Interne Risiken

              Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

              9.2. Externe Risiken

              Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Bootscharter Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

              9.3. Absicherung

              Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

              10. Finanzen

              10.1. Vergangenheit

              Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 4 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 361000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 74000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

              Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 800000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

              10.2. Planerfolgsrechnung

              Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
              Nettoumsatz 3’420 1’129 25’836 48’864 59’433 256’636
              Warenaufwand 6’257 5’329 28’710 46’329 80’879 138’768
              Bruttogewinn 9’137 5’366 10’487 36’198 57’773 141’843
              Betriebsaufwand 1’643 1’628 29’393 43’270 57’566 118’599
              EBITDA 4’351 4’203 11’130 35’832 58’318 103’130
              EBIT 8’889 9’378 11’810 50’288 55’867 157’563
              Reingewinn 5’515 8’312 15’394 49’383 73’532 263’608
              Investitionen 1’419 2’877 28’505 36’702 79’649 207’274
              Dividenden 1 3 6 9 12 34
              e = geschaetzt

              10.3. Bilanz per 31.12.2019

              Aktiven Passiven

              Fluessige Mittel 72 Bank 178
              Debitoren 111 Kreditoren 670
              Warenlager 467 uebrig. kzfr. FK, TP 372
              uebriges kzfr. UV, TA 462

              Total UV 4664 Total FK 1’796

              Stammkapital 134
              Mobilien, Sachanlagen 346 Bilanzgewinn 56

              Total AV 376 Total EK 390

              4248 1’725

              10.4. Finanzierungskonzept

              Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 5,4 Millionen wie folgt zu finanzieren:
              Erhoehung des Stammkapitals von EUR 3,1 Millionen um EUR 1,9 Millionen auf neu EUR 6,3 Millionen mit einem Agio von EUR 7,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,6 Millionen.
              Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 600000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 3,1 Millionen abzuloesen.

              11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

              EUR 40,1 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 372000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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                zwischen

                Swanhilde Röder Architekturbueros Ges. m. b. Haftung, (Lübeck)

                (nachstehend „Treugeber“ genannt)

                und

                Janette Eckardt Netzwerke Ges. m. b. Haftung, (Düsseldorf)

                (nachstehend „Treuhänder“ genannt)

                1. Vertragsgegenstand

                1.1. Der Treugeber beauftragt hiermit den Treuhänder, in eigenem Namen, aber auf Rechnung und Gefahr des Treugebers die bei der Bank (Münster), auf dem Konto Nr. 7774646 verbuchten Vermögenswerte (im folgenden kurz: „Treugut“) zu halten und zu verwalten. Der Treuhänder handelt dabei als Beauftragter im Sinne des deutschen Rechts. Er hat das Recht, Stellvertreter zu ernennen und mit schriftlichem Widerruf abzuberufen.

                1.2. Der Treuhänder verwaltet das Treugut nach den Weisungen des Treugebers oder von ihm schriftlich bezeichneter Stellvertreter.

                Der Treuhänder ist berechtigt, die Befolgung von Weisungen abzulehnen, die nach seiner Auffassung mit dem Gesetz in Widerspruch stehen. Liegen keine Weisungen vor, so ist der Treuhänder verpflichtet, solche vom Treugeber oder seinen Stellvertretern einzuholen. Bei Gefahr im Verzug sowie wenn Weisungen nicht zeitgerecht eingeholt werden können oder eintreffen, handelt der Treuhänder selbständig, nach bestem Wissen und Gewissen.

                1.3. Der Treuhänder anerkennt, dass sämtliche auf dem unter Ziff. 1.1. hiervor erwähnten Konto verbuchten Vermögenswerte sowie deren Ertrag vollumfänglich Eigentum des Treugebers sind und wird sie diesem jederzeit auf erste Aufforderung hin zu unbeschwerter Verfügung herausgeben. Vorbehalten bleiben die Rechte des Treuhänders gemäss Art. 401 OR.

                1.4. Den Parteien sind die Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes bekannt. Der Treuhänder bestätigt hiermit, dass er diesen Auftrag im Einklang mit den ent-sprechenden Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes sowie überhaupt mit den übrigen gesetzlichen Bestimmungen ausüben kann.

                2. Haftung

                Das Risiko für die Verwaltung und Erhaltung des Treugutes liegt vollumfänglich beim Treugeber. Der Treugeber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger, den Treuhänder weder selber zu belangen durch Dritte, über die der Treuhänder die Kontrolle ausübt oder die ihrerseits in einem Dienst- oder anderen rechtlichen Verhältnis zu ihm stehen, haftbar machen zu lassen für die Tätigkeiten in Ausübung dieses Treuhandmandates, sowie allgemein ihn von allen Ansprüchen, die gegen ihn aus der Mandatsausübung geltend gemacht werden können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten. Vorbehalten bleibt die Haftung des Treuhänders aufgrund der Sorgfaltpflicht, die ihn gemäss Art. 398 OR als Beauftragten trifft, wobei diese Haftung auf rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt wird (Art. 100 Abs. 1 OR).

                3. Honorar

                Der Treugeber verpflichtet sich, den Treuhänder für die gestützt auf diesen Treuhandvertrag erbrachten Dienstleistungen nach Zeitaufwand zu entschädigen. Als Grundlage dient ein Stundenhonorar von mindestens EUR. 405.–. Ferner wird der Treugeber dem Treuhänder alle Auslagen und Verwendungen ersetzen, die diesem im Zusammenhang mit der Ausübung des Treuhandmandates anfallen. Es gilt als vereinbart, dass das jährliche Honorar mindestens 1,5 % des Bruttobetrags des am Anfang des Kalenderjahres angelegten Vermögens betragen soll.

                4. Geheimhaltung

                Der Treuhänder ist verpflichtet, das Treuhandverhältnis und insbesondere die Identität des Treugebers gegenüber Behörden und Privatpersonen geheimzuhalten. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht bestehen in denjenigen Fällen, in denen der Treuhänder ohne die Offenlegung des Treuhandverhältnisses sowie der Identität des Treugebers persönliche Nachteile erlitte (z.B. infolge Zurechnung des Treugutes zum steuerbaren Vermögen des Treuhänders) oder in denen er von Gesetzes wegen zur Offenlegung verpflichtet werden kann (wie z.B. in Erfüllung der Bestimmungen des Gesetzes über die Geldwäsche sowie im Zuge eines Strafverfahrens). In solchen Ausnahmefällen ist der Treuhänder ausdrücklich von der Geheimhaltungspflicht befreit soweit die Verhältnisse es erfordern.

                5. Weitere Bestimmungen

                5.1 Abänderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

                5.2. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar.

                5.3. Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag anerkennen die Parteien die ordentlichen Gerichte am Sitz des Treugebers.

                (Lübeck, Datum):

                Für Swanhilde Röder Architekturbueros Ges. m. b. Haftung: Für Janette Eckardt Netzwerke Ges. m. b. Haftung:

                ________________________________ ________________________________


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                Top 7 Handelsvermittlervertrag:

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                  Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH

                  Zwischen

                  Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH
                  Sitz in München
                  – Darlehensnehmer –
                  Vertreten durch den Geschäftsführer Herwald Uhl

                  und

                  Willibert Hollmann
                  Wohnhaft in Hannover

                  – Darlehensgeber –

                  wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

                  Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 833.511,- Euro.

                  Der Darlehensbetrag wird mit einer 7 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 75.769 EURO monatlich, jeweils zum 9. des Monats.

                  Das Darlehen hat eine Laufzeit von 15 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

                  Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

                  Lebensversicherung Nr. 770.804.589.205

                  München, 07.03.2021 Hannover, 07.03.2021

                  ______________________________ ______________________________

                  Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
                  Herwald Uhl Solaranlagen Gesellschaft mbH Willibert Hollmann
                  Herwald Uhl


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                    Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Inn (Begriffsklärung) aufgeführt.

                    Inn
                    En / Sela

                    Verlauf und Einzugsgebiet des Inns

                    Daten

                    Gewässerkennzahl

                    CH: 44, AT: 2-8, DE: 18

                    Lage

                    Schweiz, Österreich, Deutschland

                    Flusssystem

                    Donau

                    Abfluss ÃƒÂ¼ber

                    Donau Ã¢Â†Â’ Schwarzes Meer

                    Quelle

                    Oberhalb des Lunghinsees im Oberengadin
                    46° 24′ 56″ N, 9° 40′ 0″ O46.415439.666692564

                    Quellhöhe

                    2564 m ÃƒÂ¼. M.[1]

                    Mündung

                    In Passau in die Donau48.57282113.477406289Koordinaten: 48° 34′ 22″ N, 13° 28′ 39″ O
                    48° 34′ 22″ N, 13° 28′ 39″ O48.57282113.477406289

                    Mündungshöhe

                    289 m ÃƒÂ¼. NHN[2]

                    Höhenunterschied

                    2275 m

                    Sohlgefälle

                    4,4 Ã¢Â€Â°

                    Länge

                    517 km[3]

                    Einzugsgebiet

                    26.130 km²[3]

                    Abfluss am Pegel Martina (Schweizer Grenze)[4]
                    AEo: 1941 km²

                    NNQ (2004)
                    MNQ 1970–2016
                    MQ 1970–2016
                    Mq 1970–2016
                    MHQ 1970–2016
                    HHQ (1987)

                    2,37 m³/s
                    37,7 m³/s
                    53,3 m³/s
                    27,5 l/(s km²)
                    81,3 m³/s
                    481 m³/s

                    Abfluss am Pegel Innsbruck[5]
                    AEo: 5.631,5 km²
                    Lage: 298,51 km oberhalb der Mündung

                    NNQ (31. Jan. 1962)
                    MNQ 1971–2009
                    MQ 1971–2009
                    Mq 1971–2009
                    MHQ 1971–2009
                    HHQ (23. Aug. 2005)

                    18,8 m³/s
                    40,1 m³/s
                    163 m³/s
                    28,9 l/(s km²)
                    718 m³/s
                    1525 m³/s

                    Abfluss am Pegel Wasserburg[6]
                    AEo: 11.980 km²
                    Lage: 158,7 km oberhalb der Mündung

                    NNQ (28. Dez. 1969)
                    MNQ 1965/2006
                    MQ 1965/2006
                    Mq 1965/2006
                    MHQ 1965/2006
                    HHQ (23. Aug. 2005)

                    93,8 m³/s
                    131 m³/s
                    358 m³/s
                    29,9 l/(s km²)
                    1450 m³/s
                    2940 m³/s

                    Abfluss am Pegel Passau Ingling[7]
                    AEo: 26.063 km²
                    Lage: 3,1 km oberhalb der Mündung

                    NNQ (2. Nov. 1947)
                    MNQ 1921/2006
                    MQ 1921/2006
                    Mq 1921/2006
                    MHQ 1921/2006
                    HHQ (10. Jul. 1954)

                    195 m³/s
                    283 m³/s
                    740 m³/s
                    28,4 l/(s km²)
                    2960 m³/s
                    6700 m³/s

                    Linke Nebenflüsse

                    Sanna, Brandenberger Ache, Mangfall, Attel, Isen, Rott

                    Rechte Nebenflüsse

                    Ötztaler Ache, Melach, Sill, Ziller, Murn, Alz, Salzach

                    Großstädte

                    Innsbruck

                    Mittelstädte

                    Rosenheim, Passau

                    Kleinstädte

                    Landeck, Imst, Telfs, Hall in Tirol, Schwaz, Rattenberg, Wörgl, Kufstein, Wasserburg, Mühldorf, Töging, Altötting, Neuötting, Simbach, Braunau, Schärding

                    Schiffbar

                    Nicht schiffbar, örtlich Fahrgastschifffahrt

                    Der Inn zwischen Wernstein und Passau

                    Der Inn (rätoromanisch En?/i, lat. Aenus, auch Oenus,[8] altgriechisch Αἶνος[9]) ist ein 517 km langer, durch die Schweiz, Österreich und Deutschland verlaufender rechter Nebenfluss der Donau. An der Mündung in Passau fließen im Mittel 738 m³/s Wasser in die nur 690 m³/s heranführende Donau.[10] Der größere Mittelwert des Inns beruht auf den Hochwässern des Gebirgsflusses. Während sieben Monaten führt der Inn am Zusammenfluss in Passau weniger Wasser als die Donau.

                    Inhaltsverzeichnis

                    1 Etymologie
                    2 Geografie

                    2.1 Länge und Einzugsgebiet
                    2.2 Hydrologie
                    2.3 Flusslauf
                    2.4 Wichtige Orte am Inn
                    2.5 Geologie
                    2.6 Nebenflüsse

                    3 Ökologie

                    3.1 Flora
                    3.2 Fauna
                    3.3 Wasserqualität

                    4 Nutzung

                    4.1 Schifffahrt
                    4.2 Straßenverkehr
                    4.3 Fischerei
                    4.4 Elektrizitätswerke
                    4.5 Freizeit
                    4.6 Gewinnung von Inngold

                    5 Galerie
                    6 Siehe auch
                    7 Literatur
                    8 Weblinks
                    9 Einzelnachweise

                    Etymologie

                    Der Ursprung des Inns (Urpsrung des Ÿns / Fons Oeni) am Julierpass; Detail der Tirol-Karte des Warmund Ygl (1605)

                    Der Name Inn leitet sich von den keltischen Wörtern en sowie enios ab, die frei übersetzt Wasser bedeuten. In einer Urkunde des Jahres 1338 ist der Fluss mit dem Namen Wasser eingetragen. Die erste schriftliche Erwähnung stammt aus den Jahren 105 bis 109 von Tacitus. Sie lautet:[11]

                    „[…] Sextilius Felix […] ad occupandam ripam Aeni fluminis, quod Raetos Noricosque interfluit, missus.“

                    „[…] wurde Sextilius Felix […] zum Einnehmen des Ufers des Flusses Inn, der zwischen Rätern und Norikern fließt, geschickt.“

                    – Tacitus: Publii Corneli Taciti historiarium liber tertius

                    Von späteren Autoren der römischen Kaiserzeit wird der Flussname ähnlich verschriftlicht, etwa als griechisch Αἶνος (Aίnos) oder lateinisch Aenus. Im mittelalterlichen Latein wird er zumeist Enus geschrieben, von den Humanisten Oenus. Durch den Lautwandel im Altbairischen von e zu i wird aus Enus In. Bis ins 17. Jahrhundert wird es so oder Yn geschrieben, aber auch Ihn oder Yhn. Das Doppel-n taucht erst im 16. Jahrhundert auf, etwa im Tiroler Landreim von 1557. Seit dem 18. Jahrhundert ist diese Schreibweise und die Aussprache mit kurzem Vokal üblich. Früher wurde die Bezeichnung meist als Neutrum betrachtet (daz In heißt es beispielsweise im Nibelungenlied), seit dem 16. Jahrhundert ausschließlich als Maskulinum.[12]

                    Die Erwähnungen in der Römerzeit beziehen sich auf den Unterlauf, der Tiroler Abschnitt wird erstmals bei Venantius Fortunatus im 6. Jahrhundert als Aenus bezeichnet. Der Name Engadin und die rätoromanische Bezeichnung En deuten darauf hin, dass auch der Oberlauf seit jeher so bezeichnet wurde. Auch wenn vereinzelt die Auffassung vertreten wurde, dass der Inn in der Nähe der Etsch am Reschen entspringt, wird spätestens seit dem 16. Jahrhundert der Ursprung einheitlich im Bereich der Seen am Malojapass gesehen.[12]

                    Möglicherweise besteht ein Zusammenhang zwischen dem Namen Inn und dem des französischen Flusses Ain.[13]

                    Geografie

                    Länge und Einzugsgebiet

                    Mit einer Gesamtlänge von 517 Kilometern ist der Inn einer der längsten und mächtigsten Alpenflüsse. Nahezu zwei Drittel seines Flusslaufes liegen im Gebiet der Alpen. 193 km fließt der Inn durch Österreich.

                    Das Einzugsgebiet des Inns beträgt 26.130 km²[3] (nach anderen Angaben 26.053 km²[14]). Davon liegen 1689 km² im Kanton Graubünden, 254 km² (am Oberlauf des Spöl und des Stillebachs) in Italien, 7880 km² in Tirol,[3]
                    8061 km² in Bayern[14] und rund 8250 km² in Salzburg und Oberösterreich.

                    Im Einzugsgebiet des Inns befinden sich 823 Gletscher, die zusammen 395 km² oder 1,5 % der Fläche einnehmen.[3]
                    Der höchste Punkt im Einzugsgebiet ist der Piz Bernina mit 4049 m ÃƒÂ¼. M.

                    Hydrologie

                    Mit einer mittleren Wassermenge von 738 Kubikmetern pro Sekunde ist der Inn, nach dem Rhein, der Donau und der Elbe (wenn die Nebenflüsse des Ästuars dazugerechnet werden), der viertwasserreichste Fluss Deutschlands sowie der zweitwasserreichste Österreichs. Er führt der Donau mehr Wasser zu als Lech, Isar, Enns und Traun zusammen. Obwohl die Elbe fünfmal so viel Stromgebiet entwässert, ist sie nur unwesentlich wasserreicher, da in den Alpen die Niederschlagsmengen und Abflussraten höher sind.

                    Das Abflussregime des Inns ist aufgrund der alpinen Schneeschmelze und der größeren mittleren Hangneigung in seinem Einzugsgebiet unausgeglichener als das der Donau. Insbesondere im Oberlauf ist das Abflussregime stark durch die Vergletscherung am Alpenhauptkamm (Zentralbereiche der Ötztaler, Stubaier, Zillertaler Alpen und Hohen Tauern) beeinflusst. Am Pegel Innsbruck weist der Inn ein nivo-glaziales Abflussregime mit einem Anteil von 10 % Gletscherwasser auf, das nur im Zeitraum von Mai bis Oktober anfällt und im Juli und August mit 25 % den höchsten Anteil am Abfluss erreicht.[15]

                    Mittlere monatliche Abflüsse des Inns (in m³/s) am Pegel Passau-Ingling

                    Reihe 1920/2005[7]

                    Der mittlere Abfluss des Inns in Passau ist zwar rund 7 % größer als der der Donau, der Inn führt aber die meiste Zeit des Jahres (vom Frühherbst bis zum Frühling) weniger Wasser. Auch wenn visueller Eindruck und Gesamtwasserführung nahelegen, von der Mündung der Donau in den Inn zu sprechen, ist der Name Donau für den vereinigten Strom zu rechtfertigen; denn die Donau ist hier mit 547 km länger als der Inn mit 517 km und die Donau behält, anders als der Inn, ihre Fließrichtung unverändert bei.

                    Flusslauf

                    Europäische Wasserscheide

                    Der Fluss entspringt nordöstlich vom Pass Lunghin im Schweizer Oberengadin in 2564 m Höhe oberhalb des Lunghinsees. Der Pass oberhalb des Ursprungs ist ein europäischer Hauptwasserscheidepunkt (Nordsee, Schwarzes Meer, Adria).

                    Inn im Unterengadin zwischen Susch und Lavin (2008)

                    Bis zum Zusammenfluss mit dem größeren Flaz wird der Inn (En) auch Sela genannt und durchfließt zunächst den Silser-, den Silvaplaner-, den Champfèrer- und den St. Moritzersee. Der kleine Lej da Gravatscha nahe der Mündung des Flaz ist ein wichtiges Brutgebiet für Vögel. Im Unterengadin durchfließt der Inn mit deutlich stärkerem Gefälle mehrere Schluchten.

                    Unterhalb der schweizerisch-österreichischen Grenze am Engpass von Finstermünz wird sein Tal im Bundesland Tirol Oberinntal genannt und unterhalb der Einmündung der Melach bei Zirl Unterinntal. Zwischen Kufstein und Erl verläuft die österreichisch-deutsche Staatsgrenze in Flussmitte. Danach durchquert der Inn die südöstliche Ecke Bayerns; ab der Mündung der Salzach bis zur Stadtgrenze von Passau markiert er wieder die deutsch-österreichische Grenze. Am unteren Inn stehen mehrere große Stauwerke. Hier erstreckt sich auch über eine Länge von 55 Kilometern das Europareservat Unterer Inn. Der Inn zwischen Braunau und Schärding ist Namensgeber für das angrenzende oberösterreichische Innviertel (politische Bezirke Braunau, Schärding, Ried im Innkreis).

                    Mündung des Inns (im Bild links) in die Donau in Passau

                    Der Inn mündet in der „Dreiflüssestadt“ Passau in die Donau. Noch ein längeres Stück nach dem Zusammenfluss bleiben das grüne Gletscherschmelzwasser des Inns, das blaue Donauwasser und das dunkle Moorwasser der von Norden mündenden Ilz in der Donau unvermischt unterscheidbar. Die 2,34 km unterhalb der Innmündung nahe dem rechten Ufer liegende Felseninsel Kräutelstein ist noch vom unvermischten Innwasser umspült. Auffallend ist, wie stark das grüne Wasser des Inns das Wasser der Donau beiseite drängt. Dies hängt mit der zeitweise sehr großen Wassermenge des Inns und den unterschiedlichen Tiefen der beiden Gewässer zusammen (Inn: 1,90 Meter, Donau: 6,80 Meter) – „der Inn überströmt die Donau“.

                    Wichtige Orte am Inn

                    Schweiz: St. Moritz, Samedan, Scuol
                    Österreich: Landeck, Imst, Telfs, Zirl, Völs, Innsbruck, Hall in Tirol, Wattens, Schwaz, Jenbach, Brixlegg, Rattenberg, Kundl, Wörgl, Kufstein, es folgt der Durchfluss durch Bayern, ab hier Grenzfluss, Braunau am Inn, Obernberg am Inn, Schärding
                    Deutschland: Rosenheim, Wasserburg am Inn, Mühldorf am Inn, Neuötting, Marktl, ab hier Grenzfluss, Simbach am Inn, Passau

                    Geologie

                    Bis Landeck verläuft der Inn in den Zentralalpen, wobei er hauptsächlich Kristallingebiete berührt und bei Ardez in das Engadiner Fenster mit seinen Bündnerschiefern eintritt. Von Fließ bis Landeck durchbricht er den Landecker Quarzphyllit. Ab Landeck bildet das Inntal als großes Alpenlängstal die Grenze zwischen den Nördlichen Kalkalpen und den Zentralalpen. Zwischen Schwaz und Brixlegg durchfließt der Inn die Grauwackenzone und anschließend die Nördlichen Kalkalpen. Bei Erl erreicht er das Alpenvorland und durchquert in Bayern die eiszeitlich überformte Flysch- und Molassezone, die von Moränenresten, diluvialen Schotterkörpern und Terrassen geprägt ist. Bei Schärding tritt er in die Böhmische Masse ein.[16][3] Während der Kaltzeiten war das Tal im Ober- und Mittellauf von Gletschereis angefüllt. Untersuchungen an Torfablagerungen des Lanser Sees bei Innsbruck belegen, dass das Tal spätestens ab 15.379 ± 282 Jahre v. Chr. eisfrei gewesen sein muss.[17] Der Rödschitz-Torf verlagert das Alter der Enteisung sogar noch weiter zurück in die Zeit 16.668 ± 503 v. Chr. im Gebiet des Traungletschers.[18]

                    Nebenflüsse

                    Mündung der Mangfall (vorne) bei Rosenheim
                    Mündung der Salzach (von links) in den Inn

                    Die folgende Tabelle enthält alle Zuflüsse mit einem Einzugsgebiet von mehr als 500 km² oder einem mittleren Abfluss (MQ) von mehr als 10 m³/s. Eine umfassende Auflistung findet sich unter Liste von Zuflüssen des Inns.

                    Zufluss

                    Seite

                    Länge +
                    in km

                    Einzugsgebiet
                    in km²

                    MQ ÃƒÂ—
                    in m³/s

                    Spöl

                    rechts

                    028,0

                    0310

                    010,8

                    Sanna

                    links

                    053,2

                    0728

                    020,0

                    Ötztaler Ache

                    rechts

                    066,5

                    0894

                    031,3

                    Sill

                    rechts

                    042,2

                    0855

                    024,5

                    Ziller

                    rechts

                    055,7

                    1135

                    044,5

                    Brandenberger Ache

                    links

                    033,1

                    0282

                    010,4

                    Brixentaler Ache

                    rechts

                    028,0

                    0330

                    010,9

                    Mangfall

                    links

                    058,0

                    1099

                    026,9

                    Isen

                    links

                    076,0

                    0586

                    005,6

                    Alz

                    rechts

                    150,0

                    2239

                    068,5

                    Salzach

                    rechts

                    225,0

                    6700

                    252,0

                    Rott

                    links

                    111,4

                    1200

                    009,3

                    + mit längstem Quellfluss des Zuflusses
                    × mittlerer Abfluss am mündungsnächsten Pegel des Zuflusses

                    Ökologie

                    Unterer Inn bei Aigen am Inn

                    Der Inn ist heute über weite Strecken begradigt und verbaut, seine Fließstrecke ist durch zahlreiche Kraftwerke beeinträchtigt; eine längere freie Fließstrecke von 150 km besteht noch zwischen Fließ und Kirchbichl. Vereinzelt finden sich noch naturnähere Abschnitte und Reste der ursprünglichen Auwälder, die oft als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. Am unteren Inn im bayrisch-oberösterreichischen Grenzgebiet hat sich der Charakter des Inns infolge der Kraftwerksbauten grundlegend vom alpinen zum Tieflandfluss mit großen, offenen Wasserflächen gewandelt. Neben diesen Wasserflächen entstanden Anlandungen und weitläufige Aubereiche, die ein international bedeutendes Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für rund 300 Vogelarten darstellen.[19]

                    Die Au- und Wasserflächen am unteren Inn sind unter anderem als Europaschutzgebiet ausgewiesen.

                    Flora

                    Deutsche Tamariske auf einer Schotterbank bei Pfunds

                    Innerhalb der Hochwasserschutzdämme am unteren Inn finden sich Silberweidenauen, die Auwälder außerhalb bestehen hauptsächlich aus Eschen und Grauerlen, in trockeneren Bereichen auch aus Bergahornen.[19]

                    Die früher weit verbreitete Deutsche Tamariske ist durch Verbauungen fast ausgerottet worden, einzelne Bestände finden sich in den Mieminger und Rietzer Innauen, im Oberen Gericht sowie im Engadin.[20][21]

                    An den Stauseen am unteren Inn finden sich als gefährdete Pflanzenarten Tannenwedel und Schwanenblume.[22]

                    Fauna

                    Vom Ursprung bis Landeck zählt der Inn zur Forellenregion, unterhalb zur Äschenregion, im Unterlauf besteht ein Übergang von der Barben- zur Brachsenregion. Im Tiroler Inn konnten von ursprünglich 31 Fischarten nurmehr 17 nachgewiesen werden. Zu den Arten, die im gesamten Tiroler Verlauf vorkommen, gehören Bachforelle, Regenbogenforelle und Äsche, als gefährdet gelten Huchen, Strömer und Aalrutte.[23]

                    Im unteren Inn hat sich durch den Kraftwerksbau die Fischfauna verändert. Neben den früher typischen Arten Barbe, Nase und Huchen haben sich Fischarten, die ruhigere Flussabschnitte oder stehende Gewässer bevorzugen, angesiedelt, darunter Brachse, Karpfen, Hecht, Rotfeder und Rotauge.[19]

                    Der Europäische Biber wurde in den 1970er Jahren auf der bayerischen Seite der Innstauseen wieder angesiedelt und hat sich seither ausgebreitet. Zwischen der Salzachmündung und der Antiesenmündung finden sich rund 15 Reviere[19], der Biber ist aber auch flussaufwärts bis ins Tiroler Oberinntal gewandert.[24] Allmählich siedelt sich am unteren Inn auch der Fischotter wieder an.[25]

                    Die Auen dienen zahlreichen, darunter etlichen gefährdeten, Vogelarten als Lebens- und Brutraum. Bedeutsam sind u. a. Brutvorkommen von Flußuferläufer, Nachtigall und Gartenbaumläufer in der Silzer Innau[26], vom Flussregenpfeifer in der Innschleife bei Kirchbichl[27], oder von Zwergdommel, Nachtreiher, Seidenreiher, Rohrweihe, Schwarzmilan, Schwarzkopfmöwe, Flussseeschwalbe, Eisvogel, Blaukehlchen, Brandgans, Weißkopfmöwe und Lachmöwe am unteren Inn.[19]

                    Wasserqualität

                    Der Inn weist in Tirol, Bayern und Oberösterreich im gesamten Verlauf Gewässergüteklasse II (mäßig verunreinigt) auf, mit Ausnahme des Tiroler Abschnittes von der Einmündung der Sanna bis zur Einmündung der Pitze, wo er Klasse I–II erreicht.[28][29]

                    Nutzung

                    Schifffahrt

                    Personenschifffahrt auf dem Inn

                    Legende

                    Schaurecker

                    Ingling

                    Wernstein

                    Schaurecker

                    Schärding

                    Held

                    Wasserburg

                    ehem. Innschifffahrt
                    Tirol-Bayern (bis 2011)

                    Oberaudorf

                    Niederndorf

                    Ebbs

                    Kiefersfelden

                    Kufstein

                    Fahrgastschiff St. Nikolaus (2000–2011, hier: 2010) in Kufstein

                    Schifffahrt auf dem Inn gab es schon zur Zeit der Römer. Im Jahr 1190 gewährte Kaiser Heinrich IV. die Einrichtung einer Salzstapelniederlassung in Mühldorf am Inn. Es folgten weitere Innstädte mit verschiedenen Rechten zum Handel auf dem Inn. Oberer Endpunkt der Innschifffahrt war Hall, das dadurch der wichtigste Warenumschlagplatz Nordtirols war und u. a. das Stapelrecht für Getreide besaß. Weiter hinauf bis Mötz konnte der Inn noch mit Flößen (überwiegend flussabwärts) befahren werden.[30] Neben dem Salz aus Tirol wurden besonders Eisenerz, Silber, Kupfer, Kalk, Holz, Tuche und Tiroler Wein in Schiffszügen flussabwärts bis Wien geschifft. Aus dem Engadin wurde Holz nach Innsbruck, zur Salzpfanne nach Hall und zum Teil bis nach Rosenheim geflößt.[31] Wasserburg am Inn war die bedeutendste Stadt der Innschifferei. Dort und in den anderen Städten brachten es die Schiffsmeisterfamilien zu erheblichem Wohlstand.

                    Für die Fahrt flussabwärts wurden meist einfache, flache Plätten gezimmert, die am Zielort als Bau- oder Nutzholz verkauft werden konnten. Bei der Rückfahrt transportierte man besonders Weizen, Fleisch, Fett und österreichischen Wein. Dabei wurden die Schiffe unter Führung eines Stangenreiters von einem Pferdevorspann auf dem Treidelweg stromaufwärts gezogen. Sechs bis zwanzig hintereinander gespannte Pferde zogen die Schiffe, so konnten auf einem Leitschiff mit zwei bis drei Lastschiffen bis zu 100 Tonnen Getreide flussaufwärts transportiert werden. Die Fahrt von Hall nach Kufstein dauerte rund fünf Stunden, nach Wien knapp eine Woche. Flussaufwärts brauchte das Ziehen eines Lastzugs von Kufstein nach Hall vier bis fünf Tage.[32]

                    Neben Gütern wurden auf dem Inn auch Personen befördert. Insbesondere für das Militär war der Fluss ein bedeutender und sicherer Nachschubweg. So wurden 1532 in Hall 20.000 Italiener und Spanier auf 45 Schiffen nach Wien verschifft, wo sie das Heer Kaiser Karls V. gegen die Türken verstärken sollten. 1765 wurde der Leichnam des in Innsbruck verstorbenen Kaisers Franz I. Stephan auf einem Schiff von Hall nach Wien transportiert, gefolgt von 19 Schiffen mit seiner Gattin Maria Theresia und ihrem Hofstaat.[30]

                    Mit der Eröffnung der Unterinntalbahn von Kufstein nach Innsbruck im Jahre 1858 kam das Ende für die Innschifffahrt in Tirol. Mit dem Bau von Staustufen mit Wasserkraftwerken, die nicht über Schleusen verfügten, wurde eine durchgehende Schifffahrt unmöglich. Nur örtlich, beispielsweise zwischen Neuhaus am Inn/Schärding und Passau sowie in Wasserburg am Inn findet auf dem Inn Fahrgastschifffahrt statt.

                    Von Kufstein bis Niederndorf gab es ab 1998, anfangs mit dem kleineren Motorschiff Tirol, ab April 2000 mit dem zweischraubigen 85-t-116-Personen-Schiff St. Nikolaus bis 2011 eine touristisch orientierte Innschifffahrt. Eingestellt wurde sie auch, weil Hochwässer mitunter den Betrieb verhinderten, mangels ausreichender Fahrgastzahlen; das Schiff St. Nikolaus wurde im April 2013 nach Hamburg verkauft.[33][34][35]

                    Straßenverkehr

                    Inntalautobahn, Arlbergbahn und Inn östlich von Landeck

                    Der Inn ist zwar nicht in ganzer Länge seines Alpentals eine günstige natürliche Leitlinie für den Verkehr, zum einen wegen mehrerer Engpässe, zum anderen wegen der für den Alpenquerverkehr ungünstigen Längstalrichtung; seine Breite und relative Klimagunst machen das Inntal trotzdem zu einem früh besiedelten eigenen Wirtschaftsraum. Da es am breiten und stark strömenden Inn früher nur wenige Brücken gab, verlangte man seit dem Mittelalter für Bau und Erhalt Brückenzoll, meist von Fuhrwerken, etwa in Zams.

                    Heute verlaufen die Bundesautobahn 93 und die Inntalautobahn A 12 sowie die Unterinntalbahn und die Arlbergbahn im Inntal. Die Verteilerfunktion zu niedrigen Alpenpässen wie Reschenpass und Brennerpass ist einerseits der Wirtschaft förderlich, belastet das Tal aber zunehmend mit Umweltfolgen des Individualverkehrs. So werden die EU-Grenzwerte für die Luftreinhaltung im Unterinntal oft erheblich überschritten.[36]
                    Derzeit ist die Neue Unterinntalbahn als Zulaufstrecke des Brennerbasistunnels in Bau.

                    Fischerei

                    In der Vergangenheit spielte die Fischerei am Inn eine große wirtschaftliche Rolle. So wurden Fische aus dem Inn und den Oberengadiner Seen bis ins 19. Jahrhundert nach Italien verkauft.[31]
                    Die Fischerei nahm bisweilen überhand, sodass bereits um 1553 im Rahmen der Bayerischen Landordnung 1553 eine Fischordnung für das Herzogtum Bayern erlassen und im selben Jahr von den Brüdern Alexander und Samuel Weißenhorn in Ingolstadt mit hochwertigen Holzschnitten versehen gedruckt[37] wurde, da der Fischbestand fast „verödigt“ war. Dabei wurden erstmals Fangbeschränkungen und Mindestmaße (z. B. „Prüttelmaß“, „Prüttl-Maß“ oder „Brütelmaß“ mit 10 cm oder „Karpffen-Maß“ mit 26,4 cm) eingeführt. Außerdem wurde der Betrieb von „Archen“ (auch „Fache“ genannt[38]), reusenartigen Einbauten im Fluss, untersagt, die nicht nur die Fischbestände dezimierten, sondern auch Hindernisse für die Schifffahrt darstellten. Heute hat die Fischerei keine kommerzielle Bedeutung mehr.[19]

                    Elektrizitätswerke

                    Wehr Runserau des Kraftwerks Imst

                    Am Oberlauf des Inns vom Schweizer Gebiet bis ins österreichische Landeck in Tirol befinden sich mehrere Wasserkraftwerke. Staustufen im Unterlauf ab Kufstein dienen sowohl der Energiegewinnung als auch dem Hochwasserschutz. Da diese Kraftwerke nicht über Schleusen verfügen, wird die Schiffbarkeit des Inns durch diese Kraftwerke stark eingeschränkt.

                    Das älteste Tiroler Kraftwerk ist in Kirchbichl, nach über 70 Jahren wird die bestehende Wehranlage für Extremereignisse erweitert und zur bestehenden Wehranlage eine zusätzliche Abflussmöglichkeit geschaffen. Dafür ist der Ausbau des rund einen Kilometer langen Triebwasserweges geplant. Dadurch und durch den Bau einer Hochwasserentlastung kann das Krafthaus um eine Turbine erweitert werden, die Regeljahreserzeugung wird von derzeit 131 GWh um etwa 45 GWh steigen.[39]

                    Das Kraftwerk Imst nutzt eine für ein Laufkraftwerk ungewöhnlich große Fallhöhe von 143,5 m, indem der Inn in der Runserau bei Fließ aufgestaut und das Wasser durch einen 12,3 km langen Druckstollen quer durch das Venetmassiv in die Imsterau geleitet wird, wodurch es das Innknie bei Landeck abschneidet.[40]

                    Wasserkraftwerke am Inn (Reihenfolge flussaufwärts)

                    Stat.+
                    [km]

                    Ort

                    Nenn­leistung
                    in MW

                    erbaut
                    (betrieben seit)

                    Durch­fluss
                    in m³/s

                    Fall­höhe
                    in m

                    Turbinen
                    Anzahl

                    Betreiber

                    Bemerkung

                    ~004

                    Passau-Ingling

                    086,00

                    1962 (1965)/

                    285,0

                    010,4

                    4

                    Grenzkraftwerke

                    ~019

                    Schärding-Neuhaus

                    096,00

                    1961 (1963)/

                    287,5

                    011,2

                    4

                    Grenzkraftwerke

                    ~035

                    Egglfing-Obernberg

                    080,70

                    1944 (0000)/

                    186,0

                    010,1

                    6

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~048

                    Ering-Frauenstein

                    072,90

                    1942 (0000)/

                    352,0

                    009,1

                    4

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~061

                    Braunau-Simbach

                    100,00

                    1953 (0000)/

                    287,5

                    012,1

                    4

                    Grenzkraftwerke

                    ~075

                    Stammham

                    023,20

                    1955 (0000)/

                    185,0

                    005,7

                    3

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~083

                    Perach

                    019,40

                    1977 (0000)/

                    170,0

                    005,2

                    3

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~091

                    Neuötting

                    026,10

                    1951 (0000)/

                    196,0

                    006,7

                    4

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~100

                    Töging

                    085,30

                    1924 (0000)/

                    340,0

                    030

                    14

                    VERBUND Hydro Power AG

                    am Innkanal

                    ~128

                    Jettenbach 1

                    000,40

                    1994 (0000)/

                    005,0

                    008,4

                    1

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~128

                    Jettenbach 2

                    005,00

                    1994 (0000)/

                    037,5

                    008,4

                    2

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~137

                    Gars am Inn

                    025,00

                    1938 (0000)/

                    090,0

                    007,2

                    5

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~147

                    Teufelsbruck

                    025,00

                    1938 (0000)/

                    090,0

                    007,0

                    5

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~160

                    Wasserburg

                    024,10

                    1938 (0000)/

                    095,0

                    007,0

                    5

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~173

                    Feldkirchen

                    038,20

                    1970 (0000)/

                    178,0

                    008,7

                    3

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~188

                    Rosenheim

                    035,10

                    1960 (0000)/

                    215,0

                    008,3

                    3

                    VERBUND Hydro Power AG

                    ~199

                    Nußdorf

                    047,90

                    1982 (0000)/

                    550[41]

                    011,7

                    2

                    Innwerk AG

                    ~211

                    Oberaudorf-Ebbs

                    059,00

                    1992 (0000)/

                    580[42]

                    012,4

                    2

                    Grenzkraftwerke

                    ~223

                    Langkampfen[43]

                    031,50

                    1998 (0000)/

                    425,0

                    008,3

                    2

                    TIWAG

                    ~233

                    Kirchbichl[44]

                    023,00

                    1941 (0000)/

                    250,0

                    009,7

                    3

                    TIWAG

                    Ausleitkraftwerk

                    ~383

                    Imst[40]

                    089,00

                    1956 (0000)/

                    085,3

                    143,5

                    TIWAG

                    Ausleitkraftwerk

                    ~425

                    Scuol

                    288,00

                    1970/1994 ()

                    72[45]

                    Engadiner Kraftwerke

                    Ausleitkraftwerk

                    ~466

                    S-chanf/Ova-Spin

                    050,00

                    1970 (0000)/

                    29[42]

                    Engadiner Kraftwerke

                    Ausleitkraftwerk

                    ~486

                    St. Moritz

                    004,36

                    1932 (0000)/

                    E-Werke St. Moritz

                    + Stationierung oder Kilometrierung, das ist die Strecke innaufwärts gemessen von der Innmündung bis zum jeweiligen Kraftwerk.

                    Freizeit

                    Wildwasserpaddler auf dem Inn bei Haiming

                    Der Inn bietet im Oberlauf vielfältige Möglichkeiten für den Wassersport, vor allem für Wildwasserpaddeln und Rafting, auf den Oberengadiner Seen (Silsersee, Silvaplanersee und St. Moritzersee) u. a. für Wind- und Kitesurfen. Ein beliebter Abschnitt bei Wildwassersportlern ist die 5 km lange Imster Schlucht, deren Schwierigkeitsgrad abhängig vom Wasserstand zwischen WW II-III und III-IV liegt.[46]

                    Entlang der Hochwasserdämme führen auf weiten, zusammenhängenden Strecken Radwege. Der Inn-Radweg folgt dem Flusslauf von Maloja bis zur Mündung. Entlang des Inn liegen viele Baggerseen, die durch Kiesgewinnung entstanden sind. Örtlich verkehren linienmäßig Personenschiffe. Das Inn-Museum in Rosenheim dokumentiert die Geschichte des Inns und der Innschifffahrt.

                    Gewinnung von Inngold

                    Eine Besonderheit aus der Geschichte der Nutzung war die Gewinnung von Gold aus dem Sand des Inns zur Prägung von Flussgolddukaten. Sie sind durch die Umschrift EX AURO OENI (= aus dem Gold des Inns) erkennbar.[47]

                    Galerie

                    Innbrücke bei Silvaplana

                    Der junge Inn bei Bever im Engadin

                    Der Inn bei Susch im Unterengadin

                    Der Inn in Ried im Oberinntal

                    Der Inn bei Brixlegg

                    Baggerschiff im Stausee bei Langkampfen

                    Der Inn bei Kufstein

                    Der Inn bei Wasserburg

                    Der Inn bei Mühldorf am Inn

                    Der Inn bei Schloss Neuhaus

                    Der Inn und die Marienbrücke in Passau

                    Siehe auch

                    Inn-Salzach-Bauweise

                    Literatur

                    Franz Hafner: Inn – Der grüne Fluss aus den Alpen. Filmdokumentation, Österreich, 2011. 45 Min. Senderinformation mit vielen Bildern, Mediathek.
                    A. Stancik, H. Schiller, O. Behr et al.: Hydrology of the River Danube / Hydrologie der Donau. Gemeinsames Forschungsprojekt der Donauländer und der IHD, 272 S., Verlag Priroda, Bratislava 1988.
                    Valentin Weber-Wille, Manfred Wehdorn: Architektur bei VERBUND. Die bayerischen Innkraftwerke, Band 105 der Schriftenreihe Forschung in der VERBUND AG, Selbstverlag, Wien 2012, ISBN 3-9502188-6-6.
                    Josef Grünberger: Land am Inn – Vom Ursprung zur Mündung. Tyrolia Verlag 2004, ISBN 3-7022-2586-2.

                    Weblinks

                    Commons: Inn Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
                    Wikivoyage: Inn Ã¢Â€Â“ Reiseführer
                    Wiktionary: Inn Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                    Inn auf der Plattform ETHorama

                    Einzelnachweise

                    ↑ Geoserver der Schweizer Bundesverwaltung (Hinweise)

                    ↑ Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch Donaugebiet 2006 Bayerisches Landesamt für Umwelt, S. 302, abgerufen am 4. Oktober 2017, Auf: bestellen.bayern.de (PDF, deutsch, 24,2 MB).

                    ↑ a b c d e f Land Tirol/Lebensministerium Österreich: Der Inn und sein Einzugsgebiet (PDF; 3,7 MB)

                    ↑ Messstation Martina 1970–2016 (PDF) Bundesamt für Umwelt BAFU

                    ↑ Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.): Hydrographisches Jahrbuch von Österreich 2009. 117. Band. Wien 2011, S. OG 99, PDF (12,1 MB) auf bmlrt.gv.at (Jahrbuch 2009)

                    ↑ Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch Donaugebiet 2006 Bayerisches Landesamt für Umwelt, S. 225, abgerufen am 4. Oktober 2017, Auf: bestellen.bayern.de (PDF, deutsch, 24,2 MB).

                    ↑ a b Deutsches Gewässerkundliches Jahrbuch Donaugebiet 2006 Bayerisches Landesamt für Umwelt, S. 227, abgerufen am 4. Oktober 2017, Auf: bestellen.bayern.de (PDF, deutsch, 24,2 MB).

                    ↑ Itinerarium Antonini

                    ↑ Claudius Ptolemaeus 2.11.5

                    ↑ Wasserführung der Donau an der Inn-Mündung@1@2Vorlage:Toter Link/www.uvm.baden-wuerttemberg.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) im Profil des Donau-Wasservolumens (Zusammenarbeit und Umsetzung der EU-WRRL im Einzugsgebiet der Donau, Informationsveranstaltung Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit und Zielsetzungen im EZ-Gebiet der Donau, Sigmaringen, 25. Januar 2006)

                    ↑ Wolf-Armin Frhr. v. Reitzenstein: Lexikon bayerischer Ortsnamen. Herkunft und Bedeutung. C.H.Beck, München 2006, ISBN 3-406-55206-4, S. 123. 

                    ↑ a b Otto Stolz: Geschichtskunde der Gewässer Tirols. Schlern-Schriften, Band 32, Innsbruck 1932, S. 6–14 und 83–88 (Digitalisat)

                    ↑ Arnaud Vendryes: L’Ain : le nom d’une rivière à travers les sources. In: Société d’Emulation du Jura, Travaux 2015, S. 147–168

                    ↑ a b Verzeichnis der Bach- und Flussgebiete in Bayern – Flussgebiet Inn, Seite 1 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Stand 2016 (PDF; 2,8 MB)

                    ↑ Markus Weber, Ludwig Braun, Wolfram Mauser, Monika Prasch: Die Bedeutung der Gletscherschmelze für den Abfluss der Donau gegenwärtig und in der Zukunft. In: Mitteilungsblatt des Hydrographischen Dienstes in Österreich, Nr. 86 (2009), S. 1–30 (PDF; 6,1 MB (Memento vom 12. November 2013 im Internet Archive))

                    ↑ Reinhard Wimmer, Harald Wintersberger, Günter A. Parthl: Hydromorphologische Leitbilder. Fließgewässertypisierung in Österreich. Band 3: Große Flüsse. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Wien 2012 (PDF; 2,3 MB (Memento vom 22. Dezember 2014 im Internet Archive))

                    ↑ Sigmar Bortenschlager: Beiträge zur Vegetationsgeschichte Tirols I. Inneres Ötztal und unteres Inntal, in: Berichte des naturwissenschaftlichmedizinischen Verein, Innsbruck 71 (1984) 19–56 (online, PDF).

                    ↑ Dirk van Husen: Zur Fazies und Stratigraphie der jungpleistozänen Ablagerungen im Trauntal, in: Jahrbuch der Geologischen Bundesanstalt 120 (1977) 1–130.

                    ↑ a b c d e f Amt der Oö. Landesregierung, Naturschutzabteilung (Hrsg.): Natur und Landschaft – Leitbilder für Oberösterreich. Band 27: Raumeinheit Inntal. Überarb. Fassung, Linz 2007 (PDF; 6,5 MB)

                    ↑ Tiroler Schutzgebiete: Mieminger – Rietzer Innauen (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive)

                    ↑ Urs Landergott: Auenentwicklung am Inn seit Inbetriebnahme der Kraftwerkstufe Pradella – Martina (1993-2010). Bericht im Auftrag der Engadiner Kraftwerke AG. Zürich 2011 (online)

                    ↑ BMLFUW: Stauseen am Unteren Inn

                    ↑ Allgemeines zu den Fischen im Inn, uner-inn.at (PDF; 426 kB)

                    ↑ Der Europäische Biber (Castor fiber), unser-inn.at (PDF; 36 kB)

                    ↑ Walter Sage: Der Fischotter Lutra lutra am „Unteren Inn“. Situation und Ausblick. In: Mitteilungen der Zoologischen Gesellschaft Braunau, Band 10, Nr. 3 (2012), S. 271–279 (PDF; 344 kB)

                    ↑ Tiroler Schutzgebiete: Silzer Innau

                    ↑ Flussregenpfeifer, unser-inn.at (PDF; 90 kB)

                    ↑ Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.): Saprobiologische Gewässergüte der Fließgewässer Österreichs. Stand 2005, S. 3 (PDF; 1 MB (Memento vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive))

                    ↑ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg (Hrsg.): Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) Bericht zur Bestandsaufnahme für das Deutsche Donaugebiet. München 2005, S. 58 (PDF; 2,1 MB)

                    ↑ a b Land Tirol/Lebensministerium Österreich: Wasserstraße Inn (PDF; 3,7 MB)

                    ↑ a b Paul Eugen Grimm: Inn. In: Historisches Lexikon der Schweiz.

                    ↑ Innschifffahrt auf Tirol Multimedial

                    ↑ Die letzte Fahrt der St. Nikolaus auf dem Inn 2011 (Memento vom 16. Februar 2012 im Internet Archive), tirol-schiffahrt.at

                    ↑ Schiff St. Nikolaus trat Reise nach Hamburg an meinbezirk.at, 30. April 2013, abgerufen 3. Februar 2018 – Bildbericht vom Ausheben am ober Kufstein gelegenen Innkraftwerk Langkampfen und Straßentransport.

                    ↑ Innschifffahrt endgültig eingestellt orf.at, 9. November 2011, abgerufen 3. Februar 2018.

                    ↑ Umweltbundesamt (Hrsg.): Programm nach § 9A IG-L für das Bundesland Tirol. Report REP-0119, Wien 2010 (PDF; 5,9 MB)

                    ↑ Diese Vischordnung, wie die auf der Thunaw und sonst allenthalb in vnserm Fürstenthumb gehalten werden soll gilt als erster deutscher Druck, der eine naturgetreue Darstellung von Fischen enthält. Siehe Heinrich Grimm: Neue Beiträge zur „Fisch-Literatur“ des XV. bis XVII. Jahrhunderts und über deren Drucker und Buchführer. In: Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel – Frankfurter Ausgabe. Nr. 89, 5. November 1968 (= Archiv für Geschichte des Buchwesens. Band 62), S. 2871–2887, hier: S. 2876–2878 und 2882.

                    ↑ Archen: „Verpfählungen von etwa 250–300 Quartfuß groß, die von den Ufern in Strom und Seen zum Fischfang hinausgebaut waren“. Heinrich Grimm: Neue Beiträge zur „Fisch-Literatur“ des XV. bis XVII. Jahrhunderts und über deren Drucker und Buchführer. 1968, S. 2878, 2880 und 2882.

                    ↑ TIWAG plant Erweiterung des Kraftwerks Kirchbichl (Memento vom 28. März 2014 im Internet Archive)

                    ↑ a b TIWAG: Kraftwerk Imst

                    ↑ Innsbruck und das Hochwasser. (PDF) Abgerufen am 13. Januar 2017. 

                    ↑ a b Innsbruck und das Hochwasser. (PDF) Abgerufen am 13. Januar 2017. 

                    ↑ TIWAG: Kraftwerk Langkampfen (Memento vom 8. August 2013 im Internet Archive)

                    ↑ TIWAG: Kraftwerk Kirchbichl (Memento vom 8. August 2013 im Internet Archive)

                    ↑ Innsbruck und das Hochwasser. (PDF) Abgerufen am 13. Januar 2017. 

                    ↑ Imster Schlucht auf kajaktour.de

                    ↑ Paul Arnold, Harald Küthmann, Dirk Steinhilber: Großer Deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute, Augsburg 1997: S. 54, Bayern, Nr. 68, Inngolddukaten von 1830

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                    Flüsse der Schweiz

                    Flüsse mit einer Gesamtlänge über 30 km:
                    Aare |
                    Albula |
                    Allaine |
                    Alter Rhein |
                    Arbogne |
                    Areuse |
                    Arve |
                    Birs |
                    Brenno |
                    Broye |
                    Calancasca |
                    Doubs |
                    Drance de Bagnes |
                    Dünnern |
                    Emme |
                    Engelberger Aa |
                    Ergolz |
                    Glâne |
                    Glatt |
                    Glenner (Glogn) |
                    Hinterrhein |
                    Inn (En) |
                    Julia (Gelgia) |
                    Kander |
                    Kleine Emme |
                    Landquart |
                    Landwasser |
                    Langete |
                    Limmat |
                    Linth |
                    Lorze |
                    Maggia |
                    Mentue |
                    Moësa |
                    Muota |
                    Murg |
                    Necker |
                    Orbe |
                    Petite Glâne |
                    Plessur |
                    Rabiusa |
                    Reuss |
                    Rhein |
                    Rhone |
                    Saane |
                    Schüss (Suze) |
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                    Passau-Ingling

                    In Planung: Imst-Haiming (2025)

                    Normdaten (Geografikum): GND: 4027046-4 (OGND, AKS) | VIAF: 235899524

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                    Kategorien: Flusssystem InnFluss in EuropaFluss im Kanton GraubündenFluss in BayernFluss in TirolFluss in OberösterreichGeographie (Innsbruck)Grenze zwischen Deutschland und ÖsterreichGewässer im Landkreis PassauGewässer im Landkreis AltöttingGewässer im Landkreis Mühldorf am InnGewässer im Landkreis RosenheimGewässer im Landkreis Rottal-InnGrenzflussGewässername keltischer HerkunftVersteckte Kategorie: Wikipedia:Weblink offline

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