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Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Bernfried Gerhardt

Zwischen

Franziskus Hirtenmann Bergungsunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung
Jena
vertreten durch die Geschäftsleitung Franziskus Hirtenmann und Isabelle Reichel

– nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

und

Herrn/Frau

Bernfried Gerhardt

Wohnhaft Hamburg

– nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 15.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

§ 2 Arbeitsfreistellung

Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 17.121,- Euro € bis zum 15.04.2021 weitergezahlt.

Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

§ 3 Urlaub

Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

§ 4 Abfindung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 13.845,- Euro € brutto zu zahlen.

Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

§ 5 Wettbewerbsvereinbarung

Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

§ 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

§ 7 Sonstige Vereinbarungen

__________________________________________

__________________________________________

§ 8 Meldepflicht

Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

§ 9 Ausgleich aller Ansprüche

Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

Davon unberührt bleiben

__________________________________________

__________________________________________

Jena, 15.04.2021

________________________ ________________________
Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
Franziskus Hirtenmann und Isabelle Reichel Bernfried Gerhardt


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    Kauvertrag (über sukzessive Lieferung von von Geweben aus Wolle o.a. Tierhaaren)

    Zwischen (Unternehmen 1)

    Helfried Reinhardt Filtertechnik GmbH
    mit Sitz in Karlsruhe
    Vertreten durch die Geschäftsführung Helfried Reinhardt
    – nachfolgend Käufer genannt –

    und

    Bernd Riedl Autovermietungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    mit Sitz in Solingen
    Vertreten durch die Geschäftsführung Bernd Riedl
    – nachfolgend Verkäufer genannt –

    wird folgender Kaufvertrag geschlossen:

    Die Parteien sind sich einig, dass dieser Vertrag zum Zwecke des Erwerbs von Waren im gewerblichen Bereich abgeschlossen wird.

    Als Grundlage des Kaufvertrags erkennen sowohl Verkäufer wie auch Käufer die Bedingungen, wie sie in diesem Vertrag niedergelegt sind, an. Weiterer Bestandteil dieses Vertrags sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nr. 85981647 vom 14.04.2021 des Verkäufers. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diesem Vertrag als Anlage beigefügt. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des Verkäufers. Die Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.

    §1 Vertragsgegenstand

    Vertragsgegenstand ist die Lieferung von insgesamt 363857 St. von Geweben aus Wolle o.a. Tierhaaren.

    §2 Gültigkeitszeitraum

    Der Vertrag tritt am 14.04.2021 in Kraft und endet am 14.04.2021. Während dieser Zeit ist lediglich die außerordentliche Kündigung möglich.

    §3 Liefertermin

    Lieferzeitraum ist vom 14.5.2021 bis zum 14.3.2021. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter §1 in diesem Vertrag genannte Menge 363857 St von Geweben aus Wolle o.a. Tierhaaren zu gleichen Teilen innerhalb dieses Zeitraums jeweils zum 27 eines Monats an den Käufer zu liefern.

    Der Käufer seinerseits verpflichtet sich, die Lieferungen bis zum Vertragsende zu den jeweils vereinbarten Terminen anzunehmen.

    §4 Vertragsstrafen

    Kann der Verkäufer die jeweilige Menge nicht liefern oder kann er die Teil-Lieferungen nicht termingerecht ausführen, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Käufer verpflichtet. Die Vertragsstrafe beträgt pro verspäteten Werktag 3 Prozent des Auftragswerts, wird aber insgesamt auf € 9336 je Teil-Lieferung begrenzt.

    §5 Kaufpreis

    Der Preis beträgt 2910856,46 Euro für 363857 St. von Geweben aus Wolle o.a. Tierhaaren. Der Kaufpreis gilt für die gesamte Vertragsdauer. Es handelt sich um Nettopreise, ohne die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.

    §6 Zahlungsbedingungen

    Der Käufer nimmt die Bezahlung so vor, dass der Betrag spätestens am 8 Tag nach Erhalt der Rechnung beim Verkäufer eingeht.

    Leistet der Käufer die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt, ist er zu einem Skontoabzug in Höhe von 2 Prozent berechtigt.

    §7 Lieferbedingungen

    Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort.

    §8 Gewährleistung

    Der Verkäufer steht für die Betriebsbereitschaft der gelieferten Ware von Geweben aus Wolle o.a. Tierhaaren ein und garantiert die Funktionsfähigkeit nach den vereinbarten technischen Daten.

    Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Ware und endet nach Ablauf von 4 Jahren.

    §9 Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers.

    §10 Erfüllungsort

    Vertraglicher Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Karlsruhe. Der hier genannte vertragliche Erfüllungsort ersetzt nach dem Willen beider Vertragspartner den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr. 10977189 unter § 10 genannten Erfüllungsort.

    §11 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand vereinbaren beide Vertragspartner ausdrücklich den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 52001259 unter § 7 genannten Gerichtsstand.

    §12 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.
    Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.

    §13 Textformklausel

    Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.

    §14 Anlagen

    Als Anlage wurden diesem Vertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers Nr 39672952 vom 14.04.2021 beigefügt.

    Karlsruhe, 14.04.2021 Nürnberg, 14.04.2021

    ……………………………………………….. ………………………………………………..

    Unterschrift Käufer Unterschrift Verkäufer


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      Letter of Intent (Absichtserklärung) zwischen Swanhild Eberhardt Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Evelyne Eggert Antennen Gesellschaft mbH

      Zwischen

      Swanhild Eberhardt Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      Sitz in Osnabrück
      – ANBIETER –
      Vertreten durch den Geschäftsführer Swanhild Eberhardt

      und

      der Firma Evelyne Eggert Antennen Gesellschaft mbH
      Sitz in Oberhausen
      Vertreten durch den Geschäftsführer Evelyne Eggert

      – ANWENDER –

      1. Vorbemerkungen

      Die ANWENDER GMBH möchte ihr System umstellen und beabsichtigt insofern Software von ANBIETER einzusetzen und ANBIETER zusätzlich mit der Projekt- und Einführungsunterstützung zu beauftragen.

      Die Parteien halten nachstehend den Stand ihrer bisherigen Verhandlungen und ihre vorläufigen Vereinbarungen fest. Sie begründen damit noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages. Vielmehr haben die Parteien bis zur Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Der später abschließende Vertrag (Hauptvertrag) soll folgenden wesentlichen Inhalt haben:

      2. Wesentlicher Inhalt des zwischen ANWENDER GMBH und ANBIETER abzuschließenden Lizenz- und Dienstleistungsvertrags (Hauptvertrag)

      Gegenstand der vorgesehenen vertraglichen Vereinbarung ist der Erwerb und die Installation der Software für einen Testbetrieb. Dieser Testbetrieb soll ab dem 13.04.2021 in einen Echtbetrieb übergehen.

      Der zu vereinbarende Dienstleistungsteil soll konkrete Abstimmungen und ein Konzept zur Einführungs- und Projektunterstützung, Echtstartunterstützung, zur Einrichtung und Abstimmung der Schnittstellen sowie die notwendigen Anwenderschulungen enthalten.

      3. Zeitplan

      Die Parteien stimmen darin überein, dass sie schnellstmöglich Gespräche zur Ausarbeitung eines Lizenz- und Dienstleistungsvertrages im Geiste dieser Absichtserklärung aufnehmen mit dem Ziel eines zügigen Vertragsabschlusses.

      Beide Parteien sind bereit, die für den Vertragsabschluss erforderlichen Vorleistungen nach Treu und Glauben zu erbringen und zur Erreichung des Vertragsabschlusses partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Sie werden alle hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

      4. Inkrafttreten und Laufzeit der Absichtserklärung

      Diese Absichtserklärung tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet automatisch mit Abschluss eines Hauptvertrages zwischen den Parteien, spätestens jedoch am 6.3.2025, es sei denn, die Parteien haben einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Absichtserklärung schriftlich vereinbart.

      5. Geheimhaltung

      Die der anderen Partei übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieser Absichtserklärung verwendet werden.

      Die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, wenn und soweit

      diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
      diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind;
      diese ihr nach Abschluss der Absichtserklärung von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei, übermittelt wurden;
      diese schriftlich durch die offenlegende Partei gegenüber der anderen Partei freigegeben werden;

      – diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Beschränkungen von der offenlegenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.

      6. Schlussbestimmungen

      Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung sind mit deren Inkrafttreten gegenstandslos.

      Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Rechte und Pflichten aus dieser Absichtserklärung werden durch Formumwandlung bzw. Neustrukturierungen der Betriebsorganisation der Parteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht berührt.

      Sollte eine Bestimmung dieser Absichtserklärung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

      Auf diese Absichtserklärung findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Osnabrück.

      Osnabrück, 13.04.2021 Oberhausen, 13.04.2021

      ______________________________ ______________________________

      Unterschrift ANBIETER Unterschrift ANWENDER
      Swanhild Eberhardt Dachdeckereibedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Evelyne Eggert Antennen Gesellschaft mbH
      Swanhild Eberhardt Evelyne Eggert


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        Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Gila Abel

        Zwischen

        Ã?nne Herbst Sachverständige Ges. mit beschränkter Haftung
        Potsdam
        vertreten durch die Geschäftsleitung Ã?nne Herbst und Barbli Nitschke

        – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

        und

        Herrn/Frau

        Gila Abel

        Wohnhaft Rostock

        – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

        wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

        § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

        Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

        § 2 Arbeitsfreistellung

        Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 14.617,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

        Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

        § 3 Urlaub

        Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

        § 4 Abfindung

        Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.860,- Euro € brutto zu zahlen.

        Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

        § 5 Wettbewerbsvereinbarung

        Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

        § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

        Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

        Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

        § 7 Sonstige Vereinbarungen

        __________________________________________

        __________________________________________

        § 8 Meldepflicht

        Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

        § 9 Ausgleich aller Ansprüche

        Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

        Davon unberührt bleiben

        __________________________________________

        __________________________________________

        Potsdam, 12.04.2021

        ________________________ ________________________
        Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
        Ã?nne Herbst und Barbli Nitschke Gila Abel


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          Datenschutz | Datenschutzerklärung

          § 1 Geltungsbereich

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          § 7 Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrecht personenbezogener Daten

          Gern nehmen auch wir eine Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten vor und erteilen Ihnen Auskunft über die bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten, wenn Sie uns per Email oder telefonisch unter den folgenden Kontaktdaten dazu auffordern. Eine Löschung Ihrer Daten kann dann nicht erfolgen, wenn wir Ihre Daten zwingend zur Vertragserfüllung benötigen oder zu deren Aufbewahrung gesetzlich verpflichtet sind.

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            Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nicht-kaufmännischen Verkehr Tilo Förster

            Erscheinungsdatum: 11.04.2021

            § 1 Angebot und Vertragsabschluss

            1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.

            § 2 Überlassene Unterlagen

            1. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

            § 3 Preise und Zahlung

            1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten.
            2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
            3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 26 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ … ist der Kaufpreis innerhalb von 25 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar“ oder „ … ist der Kaufpreis bis zum – konkretes Datum – zahlbar“). Verzugszinsen werden in Höhe von 18 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

            § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

            1. Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche ist der Besteller auch berechtigt, wenn er Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend macht. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

            § 5 Lieferzeit

            1. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermin bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben.
            2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
            3. Der Besteller kann X Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins/Lieferfrist uns in Textform auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Sollten wir einen ausdrücklichen Liefertermin/eine Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus anderem Grund in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
            4. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
            5. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

            § 6 Eigentumsvorbehalt

            1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
            2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
            3. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
            4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

            § 7 Gewährleistung und Mängelrüge

            1. Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
            2. Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
            3. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
            4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
            5. Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
            6. Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
            7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
            8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: möglich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien gebraucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

            § 8 Sonstiges

            1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
            2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

            Anhang 1:

            Anmerkungen

            Transparenzgebot

            Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

            Gewährleistungsfristen

            Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

            Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

            – neu, Käufer ist Verbraucher = 7 Jahre

            – neu, Käufer ist Unternehmer = 5 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 6 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            Baumaterialien (sofern eingebaut)

            – neu 14 Jahre

            – gebraucht, Käufer ist Verbraucher = 8 Jahr

            – gebraucht, Käufer ist Unternehmer = keine

            unbebaute Grundstücke

            keine

            Bauwerke

            – Neubau 2 Jahre

            – Altbau keine

            Mängelanzeigepflicht

            Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

            Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

            Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

            Beschränkung auf Nacherfüllung

            Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

            Haftungsbeschränkungen

            Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

            Höhe der Verzugszinsen

            Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 11 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 7 % über dem Basiszinssatz.

            Magdeburg, 11.04.2021
            Tilo Förster


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              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Oswald Wegner

              Herrn/Frau
              Oswald Wegner
              Kassel

              Kassel, 10.04.2021

              Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

              Sehr geehrte(r) Frau/Herr Oswald Wegner

              hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

              zum 4.1.2019 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 58 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

              Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

              Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

              Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
              Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
              Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
              Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

              Mit freundlichen Grüßen

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Isolde Schenk Diskotheken Ges. m. b. Haftung
              vertreten durch den Geschäftsführer: Isolde Schenk

              Empfangsbestätigung

              Ich habe die Kündigung erhalten am: 10.04.2021

              ……………………………………………………………
              Unterschrift Oswald Wegner


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                Bilanz
                Ingerose Hering Auktionen Gesellschaft mbH,Reutlingen

                Bilanz
                Aktiva
                Euro 2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Anlagevermögen
                I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.731.596 718.141 4.857.201
                II. Sachanlagen 7.246.486 8.867.100 6.444.486
                III. Finanzanlagen 1.196.162
                B. Umlaufvermögen
                I. Vorräte 6.166.687 7.475.802 6.419.737
                II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.506.567 2.524.098 8.241.624
                III. Wertpapiere 3.465.709 2.775.671 6.170.945
                IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 1.665.828 8.566.365
                C. Rechnungsabgrenzungsposten 716.113 8.071.197 3.634.507
                Summe
                Passiva
                2021
                Euro
                2020
                Euro
                A. Eigenkapital
                I. Gezeichnetes Kapital 2.775.640 7.934.834
                II. KapitalrÜcklage 5.144.969 2.909.753
                III. GewinnrÜcklagen 9.522.635 8.037.048
                IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 6.978.878 549.421
                V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 4.925.022 9.218.018
                B. RÜckstellungen 8.266.366 6.633.192
                C. Verbindlichkeiten 266.656 1.326.303
                D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.634.189 8.178.422
                Summe


                Gewinn- u. Verlustrechnung
                Ingerose Hering Auktionen Gesellschaft mbH,Reutlingen

                Gewinn- und Verlustrechnung
                01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                EUR EUR EUR EUR
                1. Sonstige betriebliche Erträge 7.581.990 2.003.132
                2. Personalaufwand
                a) Löhne und Gehälter 3.158.394 9.400.570
                b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 993.821 932.055 3.804.095 5.853.428
                – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                Abschreibungen
                auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                2.249.380 4.765.837
                3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.595.697 9.718.899
                4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 6.310.990 7.619.010
                Jahresfehlbetrag 9.816.460 4.152.486
                5. JahresÜberschuss 2.893.489 1.228.159
                6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.896.023 5.879.387
                7. Bilanzverlust 1.174.080 949.750


                Entwicklung des Anlagevermögens
                Ingerose Hering Auktionen Gesellschaft mbH,Reutlingen

                Entwicklung des Anlagevermögens
                Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                I. Sachanlagen
                1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.738.508 308.456 9.624.721 457.398 7.171.608 5.585.198 3.165.549 1.564.335 2.404.875 6.385.737
                2. Technische Anlagen und Maschinen 6.602.690 2.863.198 9.303.174 3.431.622 6.099.413 5.497.492 5.695.004 4.096.868 9.354.709 1.224.400
                3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.454.734 4.142.145 7.358.931 8.968.820 4.890.208 4.943.778 1.217.078 6.483.837 4.643.701 8.173.256
                1.028.415 4.899.463 8.071.659 2.452.227 3.661.505 4.835.896 3.729.588 3.091.967 2.038.769 7.762.299
                II. Finanzanlagen
                1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.576.103 1.927.152 3.149.467 9.021.655 9.059.584 7.378.705 3.788.435 3.141.109 7.031.767 4.504.847
                2. Genossenschaftsanteile 8.400.457 9.222.229 4.891.312 5.148.386 8.882.319 6.140.272 7.732.613 9.192.984 8.539.164 5.027.122
                2.334.073 8.313.263 895.184 4.146.997 6.892.421 9.500.594 2.716.823 2.838.168 629.068 9.476.263
                2.989.190 8.154.859 7.634.424 7.312.091 4.413.162 114.728 7.138.083 8.672.922 5.955.690 9.200.719

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                  Schule für Erwachsenenbildung und Weiterbildung sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Zur Schule dieses Namens siehe Schule für Erwachsenenbildung (Berlin). Zur ärztlichen Weiterbildung siehe Ärztliche Weiterbildung.

                  Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

                  Erwachsenenbildung wird definiert als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“[1] und ist heute weitgehend kooperativ gestaltet. Ein in der Erwachsenenbildung beruflich Tätiger wird als Erwachsenenbildner[2] bezeichnet.

                  Weiterbildung sind alle Aktivitäten, die der Vertiefung, Erweiterung oder Aktualisierung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (sogenannten Kompetenzen) von Menschen dienen, die eine erste Bildungsphase abgeschlossen haben und in der Regel erwerbstätig waren oder in der Familie gearbeitet haben.[3][4]

                  Volkshochschule Hietzing in Wien

                  Die Begriffe Erwachsenenbildung, Weiterbildung, Qualifizierung und Andragogik werden manchmal synonym, manchmal im Sinne gesonderte Bildungsstufen verwendet.[5][6] In der wissenschaftlichen und professionell-praktischen Fachliteratur überwiegt die Beschreibung der nachschulischen Bildung als Erwachsenen-/Weiterbildung oder Erwachsenenbildung und Weiterbildung. In der Vergangenheit war die Bezeichnung Volksbildung für Weiterbildung üblich; heute ist sie auf die Volkshochschulen als wichtigste Institutionen der öffentlichen Erwachsenenbildung beschränkt.

                  Fortbildung wird als ergänzende und fortlaufende Ausbildung in einem erlernten Beruf definiert, beispielsweise das Erlernen einer zusätzlichen Methode, oder die Ausbildung zum Meister oder Techniker. Nach dieser Unterscheidung führt

                  Weiterbildung die Bildung über die bisherige fachliche Ausrichtung hinaus weiter;
                  Fortbildung die Bildung im eigenen Fach fort, indem sie vorhandenes Wissen vertieft und aktualisiert.

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Überblick
                  2 Geschichte
                  3 Gegenwart

                  3.1 Lebenslanges Lernen und Wissensgesellschaft
                  3.2 Kooperativ-autonomes Lernen
                  3.3 Inklusive Erwachsenenbildung
                  3.4 Migration

                  4 Recht und Weiterbildung
                  5 Verbraucherschutz
                  6 Weiterbildungsbeteiligung

                  6.1 Weiterbildungsbeteiligung nach Bereich
                  6.2 Weiterbildungsbeteiligung nach Veranstaltungsart
                  6.3 Weiterbildungsbeteiligung nach Geschlecht und Alter
                  6.4 Weiterbildungsbeteiligung nach Migrationshintergrund

                  7 Institutionen der Erwachsenen- und Weiterbildung

                  7.1 Bildungsberatung
                  7.2 Datenbanken und Nutzung

                  8 Didaktik

                  8.1 Handlungsorientierung
                  8.2 Training on the job

                  9 Forschung und Studium
                  10 Erwachsenenbildung in Litauen
                  11 Siehe auch
                  12 Literatur
                  13 Weblinks
                  14 Einzelnachweise

                  Überblick

                  Allgemein wird die Erwachsenen- und Weiterbildung in Deutschland nach verschiedenen Kriterien geordnet.

                  Inhalt:[7]

                  die berufliche Weiterbildung
                  die allgemeine Weiterbildung
                  die politische Weiterbildung

                  Grad der Formalisierung:[8]

                  formales Lernen als abschlussbezogene Bildung/Weiterbildung
                  non-formales Lernen als nicht abschlussbezogene Bildung/Weiterbildung
                  informelles Lernen als freies, nicht institutionalisiertes Lernen

                  Formen der beruflichen Weiterbildung:

                  Training on the job (Fortbildung am angestammten Arbeitsplatz in einem Unternehmen)
                  Training near the job (Fortbildung/Weiterbildung im Unternehmen, aber nicht am bisherigen Arbeitsplatz)
                  Training off the job (Weiterbildung, die außerhalb eines Unternehmens stattfindet)

                  Neue Medien in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung:

                  E-Learning
                  integriertes Lernen (Blended Learning)
                  computergestütztes Lernen
                  Serious Mobile Learning[9]

                  Zusätzlich wurden die folgenden Kriterien in der „AES-Studie“ (Adult Education Survey) für die Operationalisierung der Weiterbildung implementiert: Funktionale Zuordnung (nichtberuflich/beruflich), Träger (öffentlich/privat), Finanzierung (betrieblich, individuell) und Teilnahmegründe (beruflich, privat).[10]

                  Dem klassischen Bildungsverständnis, nach dem eine Lehrperson den Lernenden Inhalte vermittelt, kommt immer weniger Bedeutung zu. In manchen Branchen ist es kaum mehr möglich, dass sich der Lehrende in der vollen Breite auf dem neuesten Stand des Fachwissens hält. Auch wird mit Einsatz neuer Medien das Lernen orts- und zeitunabhängig.[11][12]

                  Für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung werden eigene theoretische Grundlagen und erwachsenengerechte Methoden entwickelt oder adaptiert. Eine eigene erwachsenenpädagogische Lerntheorie, die Theorie der Differenzierung, grenzt das Lernen des Erwachsenen von dem des Kindes ab.[13]

                  Geschichte

                  Erste Ansätze der Erwachsenenbildung zeigen sich im Zuge der Aufklärung bereits im 18. Jahrhundert, etwa bei der Gründung der Königlichen Dänischen Ackerakademie zu Glücksburg durch den Agrarreformer Philipp Ernst Lüders.

                  Die Ursprünge der Erwachsenenbildung in Deutschland gehen zurück auf Bemühungen der Arbeiterbildungsvereine im 19. Jahrhundert, die anfänglich deutlich emanzipatorische Ziele postulierten. Hier gründen sich auch die ersten gewerkschaftlichen und sozialistischen Weiterbildungsinitiativen. Die Praxis der gegenwärtigen bundesdeutschen Erwachsenenbildung dagegen sieht sich eher in der Tradition des bürgerlichen Bildungsideals.

                  Lese- und Literaturgesellschaften boten im Bürgertum des 18. Jahrhunderts erste Ansätze. Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die Volksbildungsvereine. Daneben entwickelte sich die Bewegung der Arbeiterbildung, die sich in der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit fortsetzt. Erste Einsichten zur Notwendigkeit eines life-long learning (lebenslanges Lernen) finden sich in der industrialisierten Gesellschaft Ende des 19. Jahrhunderts.

                  1871 wurde von bürgerlichen Kreisen die Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung gegründet. In den USA entstanden Ende des 19. Jahrhunderts Chautauquas als erste Veranstaltungen zur Massenweiterbildung.

                  Unabhängig davon entstanden in Deutschland die ersten Volkshochschulen, so z. B. die Humboldt-Akademie in Berlin.[14] Einen nachhaltigen Einfluss auf die Entwicklung der Volkshochschulen in Deutschland hatte die dänische Heimvolkshochschule Grundtvigscher Prägung. Nikolai Frederik Severin Grundtvig gilt als der Begründer der ersten Volkshochschule überhaupt im Jahre 1844.

                  Im zwanzigsten Jahrhundert verfolgte Paulo Freire mit der Verbindung von Alphabetisierung und emanzipatorischer Bewusstseinsbildung einen innovativen Weg in der Erwachsenenbildung, an den in den angelsächsischen Ländern die Critical Pedagogy anknüpft.

                  Gegenwart

                  Lebenslanges Lernen und Wissensgesellschaft

                  Das Konzept des lebenslangen Lernens wurde von internationalen Organisationen wie der UNESCO und der OECD verstärkt seit den 1970er-Jahren propagiert. In den 1970er-Jahren wurde aber auch bereits radikale Kritik an diesem Konzept geübt.[15] Lebenslanges Lernen als Konzept wird in Deutschland als bildungspolitisches Programm verstanden, um eine „nachhaltige Modernisierung von Weiterbildung, Lernkultur und erziehungswissenschaftlicher Theoriebildung bewirken zu können“.[16] Zum anderen sind damit auch Lernprozesse gemeint, die die gesamte Lebensspanne einschließen.[17]

                  Die Aktualität des Konzepts des Lebenslangen Lernens hängt mit der Erkenntnis zusammen, dass sich die Gesellschaften am Übergang zu sogenannten „Wissensgesellschaften“ befinden. Schon heute spielt das Wissen unter ökonomischen Gesichtspunkten die wichtigste Rolle.

                  „In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon wird bekräftigt, dass der erfolgreiche Übergang zur wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft mit einer Orientierung zum lebenslangen Lernen einhergehen muss.“[18]

                  Kritik kommt aus den Reihen der Sozialwissenschaften. Marcel Schütz kritisiert in der Frankfurter Rundschau, die zahlreichen Erklärungen und Dokumente zu sozial erwünschten Effekten des Lebenslangen Lernens präsentierten oft einseitig die attraktiven Schauseiten persönlicher und beruflicher Weiterbildungsaktivität. Bei näherer Analyse falle auf, dass Wirtschaftsverbände und politische Entscheidungsebenen vor allem kontinuierliche berufliche Anpassung und Flexibilität im Auge haben, wenn Weiterbildung als individueller Mehrwert behauptet werde. Die aufgehübschten Statements machten aus dem Thema zuweilen deutlich mehr, als in der berufspraktischen Wirklichkeit festgestellt werden könne. Mit der entsprechenden Management- und Optimierungsrhetorik versehen werde das Berufsleben oft einseitig „als eine Art Fitnessprogramm“ diskutiert.[19]

                  Kooperativ-autonomes Lernen

                  Erwachsenenbildung ist heute weitgehend kooperativ gestaltet. Selbstverantwortliche Persönlichkeiten teilen miteinander ihr Wissen und ihre Erfahrung, um miteinander und voneinander im Team zu lernen.

                  Stichworte sind: Entdeckendes Lernen, Lernen durch Tun, Projektunterricht, Lernen durch Lehren. Trainer in der Erwachsenenbildung gestalten die Lernumgebung. Sie helfen den Lernenden, ihre Lernziele zu finden, unterstützen sie als Moderator und Coach und begleiten sie beim Umsetzen des Gelernten in den beruflichen und privaten Alltag (Transfer).

                  Inklusive Erwachsenenbildung

                  In der Inklusiven Erwachsenenbildung haben alle Menschen gleichermaßen Zugang zu Bildung, unabhängig von kulturellem, religiösem oder familiären Hintergrund. Inklusion ist eine wichtige sozialpolitische Herausforderung in der Erwachsenenbildung. Durch Begegnung, gemeinsames Lernen und Kooperation können bestehende soziale Grenzen abgebaut werden und neue verhindert werden. Alle Menschen werden als eine Gruppe gesehen, die verschiedene Bedürfnisse hat. Inklusion ist eine neue Sichtweise in der Soziologie und geht weit über das Konzept der Integrativen Pädagogik hinaus. Tatsächlich gibt es in der Erwachsenenbildung jedoch auch heute nur wenig inklusive Angebote.[20]

                  Migration

                  Die Erwachsenen- und Weiterbildung ist von besonderer Bedeutung für die gesellschaftliche und berufliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Abbau von Bildungsbenachteiligung erfordert die institutionelle Öffnung von Bildungseinrichtungen und eine Weiterbildungsarbeit, die die Diversität potenzieller Teilnehmer berücksichtigt.[21][22]

                  Recht und Weiterbildung

                  Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ist in verschiedenen Codices auf nationaler und internationaler Ebene festgeschrieben. Daraus ergibt sich auch eine staatliche Pflicht zur Förderung von Erwachsenenbildung. In Deutschland sind die unterschiedlichen Landesgesetze Grundlage der Förderung, die dementsprechend unterschiedlich gestaltet ist. Zumeist wird ein kooperativer Pluralismus von Anbietern (öffentliche, kirchliche, gewerkschaftliche usw.) gefördert.

                  Seit den 1970er-Jahren ist zu diesem institutionellen Ausbau der Versuch getreten, die individuelle Teilnahmemöglichkeit durch Bildungsurlaubs- oder Bildungsfreistellungsgesetz zu verbessern: Beschäftigte haben das Recht, in der Regel 5 Tage jährlich für Zwecke der beruflichen und politischen Bildung (auch hier differieren die Ländergesetze) freigestellt zu werden. Nur eine Minderheit von etwa 1 % bis 2 % der Berechtigten macht aber von diesem Recht Gebrauch.

                  Verbraucherschutz

                  Im Jahr 2002 wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Haus der Stiftung Warentest das Team Weiterbildungstest initiiert. Diese Arbeitsgruppe führt pro Jahr etwa 12 bis 15 Tests im Bereich der offen zugänglichen beruflichen Weiterbildung durch. In die Tests werden verschiedene Lernformen einbezogen (z. B. Präsenzunterricht, E-Learning oder Fernunterricht) und verschiedene Themenbereiche (z. B. Sprachkurse, kaufmännische Weiterbildungen, Weiterbildungen im Softskillbereich), aber auch solche Themen wie Weiterbildungsberatung oder Weiterbildungsdatenbanken. Die Tests werden gemäß der Satzung der Stiftung Warentest durchgeführt, die Testergebnisse werden regelmäßig in den Medien der Stiftung Warentest veröffentlicht. Zusätzlich werden allgemeine Informationen in der kompakten Form von Leitfäden kostenlos zur Verfügung gestellt, z. B. zu den Themen „Weiterbildung finanzieren“, „Altenpfleger werden“ oder „Sprachen lernen“.

                  Weiterbildungsbeteiligung

                  Die Weiterbildungsbeteiligung wird in Deutschland seit dem Jahr 2007 durch den Adult Education Survey (AES) erfasst. Der AES wird in allen Mitgliedsländern der EU durchgeführt und lässt somit einen europäischen Vergleich zu. Erhoben werden die Daten durch eine repräsentative Befragung, die die Teilnahme und die Nicht-Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen erfasst. Zielgruppe der Befragung sind Personen zwischen 18 und 64 Jahren.[23]

                  Weiterbildungsbeteiligung nach Bereich

                  Die Ergebnisse des AES 2010 veranschaulichen die Weiterbildungsbeteiligung der Bevölkerung in Deutschland im Zeitraum von April 2009 bis Juni 2010. Die Weiterbildungsbeteiligung betrug in diesem Zeitraum 42 %. Den größten Teil nimmt die betriebliche Weiterbildung mit 59 % ein. Diese umfasst Weiterbildungsveranstaltungen, die in der Arbeitszeit stattfinden oder vom Betrieb angeordnet wurden. Individuelle berufsbezogene Weiterbildung wurde zu 23 % wahrgenommen. Sie wird aus beruflichen Gründen wahrgenommen, steht jedoch nicht unmittelbar mit dem Beruf in Verbindung. Nicht-berufsbezogene Weiterbildung ist mit 18 % der kleinste Bereich innerhalb der Weiterbildung. Sie wird nicht aus beruflichen Gründen wahrgenommen, sondern aus persönlichem Interesse.[24]

                  Weiterbildungsbeteiligung nach Veranstaltungsart

                  Im Rahmen der Weiterbildung werden mit 47 % überwiegend Kurzveranstaltungen besucht, die eine Dauer von einigen Stunden bis hin zu höchstens einem Tag haben. 27 % der besuchten Veranstaltungen sind mehrtägig, 25 % sind Veranstaltungen, die von mehreren Wochen bis hin zu mehreren Monaten gehen.[25] Die Veranstaltungen können laut AES in vier Arten unterteilt werden. „Kurse und Lehrgänge, Kurzzeitige Bildungs- oder Weiterbildungsveranstaltungen, also Vorträge, Schulungen, Seminare oder Workshops, Schulungen am Arbeitsplatz und Privatunterricht in der Freizeit.“[26] „Themen der Veranstaltungen sind Wirtschaft, Arbeit und Recht (31 %),[…] Natur, Technik und Computer (26 %),[…] Gesundheit und Sport (16 %),[…] Sprachen, Kultur und Politik (12 %) sowie Pädagogik und Sozialkompetenz (11 %).“[27]

                  Weiterbildungsbeteiligung nach Geschlecht und Alter

                  Unter den Vollzeitbeschäftigten nehmen 53 % der Frauen und 50 % der Männer an Weiterbildungsveranstaltungen teil. Werden die Weiterbildungsteilnehmer in Altersgruppen betrachtet, so sind die 35- bis 54-Jährigen mit 47 % in der Weiterbildung am aktivsten. Darauf folgt die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen mit 41 %. Bei der Altersgruppe der 55- bis 64-Jährigen beträgt die Weiterbildungsbeteiligung 34 %.[28]

                  Weiterbildungsbeteiligung nach Migrationshintergrund

                  Laut dem Nationalen Bildungsbericht Deutschland 2016 nehmen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland in deutlich geringerem Maße an Weiterbildungen teil als diejenigen ohne Migrationshintergrund (8,4 % gegenüber 16,1 %). Während kaum Differenzen zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der allgemeinen und der beruflichen Weiterbildung bestehen, bestehen große Unterschiede in der Beteiligung an der beruflichen Weiterbildung.

                  Im Vergleich zur 1. Generation (Menschen, die selbst zugewandert sind) liegt innerhalb der 2. Generation der zwischen den 1950er und 1980er Jahren Zugewanderten eine stärkere Teilnahme an beruflicher Weiterbildung vor. Das wird so interpretiert, dass die „berufliche Weiterbildung weniger als Instrument der beruflichen Neuintegration als vielmehr der beruflichen Konsolidierung schon lange ansässiger Migrantinnen und Migranten der 2. Generation fungiert“. Vor allem unter Geringqualifizierten bleibt die berufliche Weiterbildungsbeteiligung der 2. Migrantengeneration auch weiterhin deutlich hinter der ohne Migrationshintergrund zurück.

                  Unterschiede bestehen je nach Herkunftsregion: Am häufigsten (13 % im Jahr 2014) nehmen Zugewanderten aus den EU 15-Staaten an Weiterbildung teil, am seltensten Zugewanderte aus der Türkei (4,5 %), aus dem ehemaligen Jugoslawien (6,6 %) und aus der ehemaligen Sowjetunion.[29]

                  Institutionen der Erwachsenen- und Weiterbildung

                  Träger und Anbieter öffentlicher Erwachsenenbildung/Weiterbildung sind u. a. die Familienbildungsstätten, Heimvolkshochschulen und Volkshochschulen, gewerkschaftliche und kirchliche Einrichtungen, Bildungswerke, Akademien, Bildungszentren der Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer), private Bildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen in Betrieben. Weiterbildung gehört neben Lehre und Forschung auch zu den gesetzlichen Aufgaben der Hochschulen (Wissenschaftliche Weiterbildung). Die Allgemeine Hochschulreife kann an einem Abendgymnasium, per Fernunterricht oder – in Tagesform – auch an einem Kolleg erworben werden.

                  Bildungsberatung

                  Weiterbildungsberatung im beruflichen Bereich bieten neben den Weiterbildungsträgern die Kammern, die zugleich meist Weiterbildungsanbieter sind. Trägerneutrale Beratung, oftmals auch für allgemeine Weiterbildung, bieten unabhängige Weiterbildungsberatungsstellen, die meist kommunal verankert sind. Je nach Schwerpunkt bieten diese Informationen zu Bildungswegen, Weiterbildungsangeboten, Fördermöglichkeiten, Wiedereinstieg nach Babypause und Verbraucherschutz; neben Informationsmaterial werden gewöhnlich auch orientierende Beratungsgespräche angeboten.

                  Datenbanken und Nutzung

                  Informationen über Weiterbildungsangebote werden in ca. 170 Weiterbildungsdatenbanken bereitgestellt.[30] Die Weiterbildungsdatenbanken können nach regionalen, bundesweiten, themenspezifischen und zielgruppenspezifischen Datenbanken unterschieden werden. Um ihre Qualität zu beurteilen, wurden Mindeststandards entwickelt, welche die Inhalte aufweisen sollten. Diese sind durch die DIN-PAS 1045 festgelegt.

                  Mehr Frauen als Männer greifen auf Datenbanken zurück – und ihr Anteil steigt, zuletzt auf 64 Prozent weiblicher Nutzer im Jahr 2014. Im Durchschnitt sind Weiterbildungswillige, die eine Datenbank konsultieren, 42,5 Jahre alt. 70 Prozent sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 13 Prozent Selbstständige, 8 Prozent arbeitslos. 2013 haben die Befragten 924 Euro für ihre Weiterbildung ausgegeben.

                  18 Prozent derjenigen, die in den Datenbanken recherchieren, nehmen daraufhin an einem Weiterbildungskurs teil und bewerten die Angebote in Schulnoten mit einer 2,4. Knapp 75 Prozent der Befragten bewerten die Suchmöglichkeiten und knapp zwei Drittel die Bedienerfreundlichkeit der Datenbanken mit gut oder sehr gut. Doch nur die Hälfte empfindet die Vollständigkeit der recherchierbaren Kurse und Seminare, also die Marktabdeckung, als gut oder gar besser.[31]

                  Man unterscheidet zwischen Einthemenbefragungen, die sich auf die Weiterbildungsbeteiligung konzentrieren, und Mehrthemenbefragungen, die auch andere soziodemographischen Charakteristika erfassen.[32] Prozessproduzierte Daten (Big Data) sind eine weitere Informationsquelle zu Bildungsprozessen Erwachsener[33].

                  Didaktik

                  Erwachsenenbildung findet häufig nicht im Frontalunterricht statt, sondern mit starkem Handlungsbezug, der die berufstypischen Erfahrungen und die lebenspraktischen Erwartungen sowie die Ziele der Maßnahmenträger als auch der Teilnehmer selbst zu erfüllen hat.

                  Handlungsorientierung

                  Neben den im sogenannten „Göttinger Katalog“ aufgeführten Methoden haben sich weitere Lehrmethoden des selbstgesteuerten Lernens etabliert, die dem Lernenden weitgehende Eigenständigkeit bei der Umsetzung der Lernziele erlauben bzw. abverlangen, z. B.:

                  (alphabetisch)

                  Coaching
                  Handlungsorientierter Unterricht
                  Lernen durch Lehren
                  Planspiel
                  Projektarbeit
                  Zukunftswerkstatt

                  Training on the job

                  Training on the job ist eine Form der beruflichen Weiterbildung, die auf deutsch mit „Lernen am Arbeitsplatz“ umschrieben wird. Sie erfolgt am Arbeitsplatz durch Zusehen und Mitmachen unter Anleitung einer Facharbeitskraft[34] – sowohl in der Einarbeitungsphase als auch in der Routinephase, um dann durch Einbringen weiterer und neuer Aspekte in den jeweiligen Tätigkeitsablauf die Betriebsblindheit in einem Unternehmen zu vermeiden oder rück zu bilden.

                  Andere Methoden der Personalentwicklung sind „Training off the job“ (Bildung ohne räumliche Nähe zum Arbeitsplatz) und „Training near the job“.

                  Forschung und Studium

                  Für Weiterbildung, Weiterbildungsinnovationen und Weiterbildungsforschung gibt es an vielen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland eine eigenständige Professur. Erwachsenenbildung/Weiterbildung kann an zahlreichen Hochschulen als Studienrichtung der Erziehungswissenschaft im Rahmen eines Diplom- oder BA/MA Studiums studiert werden. Die Erwachsenenbildung wird in der Regel über Lehrstühle und Professuren realisiert, an einigen Hochschulen gibt es mehrere Professuren oder ganze Institute, die sich speziell der Erwachsenenbildung annehmen, so etwa in Duisburg-Essen.[35]

                  Darüber hinaus beschäftigt sich das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung[36] mit der Entwicklung im Feld der Erwachsenen- und Weiterbildung. Das DIE betreibt selbst anwendungsrelevante und grundlagenbasierte Forschung, stellt wissenschaftliche Dienstleistungen zur Verfügung und entwickelt innovative Konzepte für die Praxis. Seine Forschungsarbeiten und Dienstleistungen auf wissenschaftlicher Grundlage erbringt das DIE mit dem Ziel, die Wissenschaft von der Weiterbildung und die Praxis der Erwachsenenbildung zu professionalisieren.

                  Das zentrale Fachorgan für Forschungsdiskurse und -ergebnisse der Erwachsenen- und Weiterbildungswissenschaft ist REPORT. Zeitschrift für Weiterbildungsforschung. Seit 2006 ist die Zeitschrift einem Peer-Review unterzogen und veröffentlicht von Experten begutachtete, qualitativ hochwertige Beiträge zu aktuellen Forschungsergebnissen und Entwicklungen der Erwachsenenbildungswissenschaft.[37]

                  Auch mit Bürgeruniversitäten und Seniorenakademien engagieren sich einzelne Universitäten und Volkshochschulen im Weiterbildungsbereich.

                  Mit dem organisatorischen Teil der Erwachsenenbildung befasst sich das Bildungsmanagement.

                  Erwachsenenbildung in Litauen

                  → Hauptartikel: Erwachsenenbildung in Litauen

                  Die Erwachsenenbildung in Litauen ist ein Teil der litauischen Bildung. Es wird zwischen den Schulen der beruflichen Bildung und der allgemeinen Bildung unterschieden. Es gibt einige Gymnasien und mehrere Mittelschulen. Dort wird das Abitur angeboten. Nach den Abiturprüfungen wird ein Reifezeugnis ausgestellt. Die Organisationen der Erwachsenenbildung in Litauen sind im Litauischen Verband der Erwachsenenbildung (Lietuvos suaugusiųjų švietimo asociacija) zusammengefasst.

                  Siehe auch

                  Portal: Bildung Ã¢Â€Â“ Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bildung

                  Bildungsarten

                  Ärztliche Weiterbildung
                  Bildung von unten
                  Biografische Weiterbildung
                  Umschulung

                  Institute

                  Liste der universitären Fortbildungseinrichtungen in Deutschland
                  Bundesinstitut für Berufsbildung
                  Forschungsinstitut Betriebliche Bildung

                  Weiteres

                  Bildungsgutschein
                  Bildungsprämie
                  Initiative Erwachsenenbildung
                  Personalentwicklung
                  MAGAZIN erwachsenenbildung.at

                  Literatur

                  Marc Beutner: NetEnquiry. Innovative Ansätze zum Serious Mobile Learning für Aus- und Weiterbildung. ISBN 978-3-946826-00-2.
                  Mark Bechtel, Susanne Lattke: Porträt Weiterbildung Europäische Union. Herausgegeben vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE), Bertelsmann, Bielefeld 2005, ISBN 3-7639-1912-0.
                  Peter Brandt, Ekkerhard Nuissl: Porträt Weiterbildung Deutschland. Hrsg.: DIE. Bonn 2009, ISBN 978-3-7639-1970-3. 
                  Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Empfehlungen der Bildungskommission. Strukturplan für das Bildungswesen. Stuttgart 1970. 
                  Christoph Ehmann: Bildungsfinanzierung und soziale Gerechtigkeit. Bielefeld 2001. 
                  Deutsches Institut für Erwachsenenbildung: Trends der Weiterbildung: DIE-Trendanalyse 2014. Hrsg.: DIE. Bonn 2013, ISBN 978-3-7639-5313-4. 
                  Helmut Kuwan u. a.: Berichtssystem Weiterbildung IX. Bonn 2006 (bmbf.de [PDF; 2,9 MB]). 
                  Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung. In: Krug, Nuissl (Hrsg.): Praxishandbuch Weiterbildungsrecht. Köln März 2007. 
                  Peter Speck, Detlef Jürgen Brauner (Hrsg.): Bildungsinnovationen, Neue Bildungskonzepte und Geschäftsmodelle. Sternenfels 2014, ISBN 978-3-89673-668-0. 

                  Einführungen

                  Rolf Arnold: Erwachsenenbildung: eine Einführung in Grundlagen, Probleme und Perspektiven. 4. überarb. Auflage. Schneider-Verlag Hohengehren, Baltmannsweiler 2001, ISBN 3-89676-402-0.
                  Peter Faulstich, Christine Zeuner: Erwachsenenbildung: Eine handlungsorientierte Einführung. Juventa, München 1999, ISBN 3-7799-1541-3.
                  Hermann Forneck, Daniel Wrana: Ein parzelliertes Feld. Einführung in die Erwachsenenbildung. wbv, Bielefeld 2005, ISBN 3-7639-3165-1.
                  Jochen Kade, Dieter Nittel, Wolfgang Seitter: Einführung in die Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Kohlhammer, Stuttgart 1999, ISBN 3-17-015904-6.
                  Karl Platzer: Rechtliche Grundlagen der Erwachsenenbildung unter besonderer Berücksichtigung von EB-Gesetzen. WiKu-Verlag, Duisburg, ISBN 3-86553-153-9.
                  Gerhard Strunk: Erwachsenenbildung – Begriff, Geschichte, System und Aufgabenverständnis. In: W. Sarges, R. Fricke (Hrsg.): Psychologie für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Ein Handbuch in Grundbegriffen. Hogrefe, Göttingen 1986, ISBN 3-8017-0231-6, S. 1–19.
                  Jürgen Wittpoth: Einführung in die Erwachsenenbildung. 4. Auflage. Budrich, Opladen 2013, ISBN 978-3-8252-8529-6.
                  Gertrud Wolf: Zur Konstruktion des Erwachsenen – Grundlagen einer erwachsenenpädagogischen Lerntheorie. VS-Verlag, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-18128-8.

                  Handbücher und Lexika

                  Rolf Arnold, Sigrid Nolda, Ekkehard Nuissl (Hrsg.): Wörterbuch Erwachsenenbildung. 2., überarbeitete Auflage. Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2010, ISBN 978-3-8252-8425-1. (Online-Ausgabe siehe unten Weblinks)
                  Bernd Dewe, Günther Frank, Wolfgang Huge: Theorien der Erwachsenenbildung. Ein Handbuch. Hueber, München 1988, ISBN 3-19-006945-X.
                  Thomas Fuhr, Philipp Gonon, Christiane Hof (Hrsg.): Handbuch der Erziehungswissenschaft. Band 4: Erwachsenenbildung – Weiterbildung. Ferdinand Schöningh, Paderborn 2011, ISBN 978-3-8252-8448-0.
                  Peter Jarvis (Hrsg.): International Dictionary of Adult and Continuing Education. Kogan Page, London 1999.
                  Werner Sarges, Reiner Fricke (Hrsg.): Psychologie für die Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Ein Handbuch in Grundbegriffen. Hogrefe, Göttingen 1986, ISBN 3-8017-0231-6.
                  Werner Sarges, Friedrich Haeberlin (Hrsg.): Marketing für die Erwachsenenbildung – Mit einer Einleitung von Joachim H. Knoll. Schroedel, Hannover 1980, ISBN 3-507-36703-3.
                  Rudolf Tippelt (Hrsg.): Handbuch Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Leske & Budrich, Opladen 1999, ISBN 3-8100-2329-9.

                  Weblinks

                  Weiterbildung und Erwachsenenbildung auf dem Deutschen Bildungsserver
                  Linkdatenbank vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung
                  Literatursuche vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung
                  WbG NRW bei www.dgb-bildungswerk-nrw.de
                  Weiterbildungsfakten – wissenschaftliche Basisinformationen zur deutschen Weiterbildung vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung
                  DIE Zeitschrift für Erwachsenenbildung
                  Institut für Internationale Zusammenarbeit des Deutschen Volkshochschulverbandes

                  Einzelnachweise

                  ↑ Deutscher Bildungsrat (Hrsg.): Empfehlungen der Bildungskommission. Strukturplan für das Bildungswesen. Bonn 1970, S. 197. 

                  ↑ Duden: Erwachsenenbildner.

                  ↑ Bernhard Nagel: Das Rechtssystem in der Weiterbildung. In: Krug, Nuissl (Hrsg.): Praxishandbuch Weiterbildungsrecht. Köln März 2007, Abschnitt 1, S. 3. 

                  ↑ Helmut Kuwan u. a.: Berichtssystem Weiterbildung IX. Bonn 2006, S. 12 (bmbf.de [PDF]). 

                  ↑ Tippelt, 1999, S. 11.

                  ↑ Hans-Böckler-Stiftung: Qualifizierung – Weiterbildung. Abgerufen am 25. September 2014. 

                  ↑ Vgl.Bundesinstitut für Berufsbildung (1996): Schaubilder zur Berufsbildung. Band 2 Weiterbildung. Bielefeld

                  ↑ Juliane Giese,Jürgen Wittpoth: Institutionen der Erwachsenenbildung. In: T. Fuhr, P. Gonon, C. Hof (Hrsg.): Handbuch der Erziehungswissenschaft. Band 4: Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Schöningh, Paderborn 2011, S. 199–217.

                  ↑ Marc Beutner, Marcel Gebbe: Serious Mobile Learning. Mehr als die Nutzung mobiler Endgeräte. In: Marc Beutner (Hrsg.): NetEnquiry. Innovative Ansätze zum Serious Mobile Learning für Aus- und Weiterbildung. Ingenious Knowledge, Köln 2016, ISBN 978-3-946826-00-2, S. 41–69. 

                  ↑ Doris Hirschmann: Weiterbildungsverhalten in Deutschland – Adult Education Survey (AES) Trendberichte. Abgerufen am 4. Dezember 2019. 

                  ↑ BMBF: Abschlussbericht zum „Bildungs-Delphi“. Potentiale und Dimensionen der Wissensgesellschaft. Auswirkungen auf Bildungsprozesse und Bildungsstrukturen. München 1998. www.bmbf.de/pub/delphi-befragung_1996_1998.pdf

                  ↑ zur Delphi-Befragung

                  ↑ Gertrud Wolf: Zur Konstruktion des Erwachsenen – Grundlagen einer erwachsenenpädagogischen Lerntheorie. VS-Verlag, Wiesbaden 2011, S. 54f.

                  ↑ Vgl. Wolfgang Ayaß: Max Hirsch. Sozialliberaler Gewerkschaftsführer und Pionier der Volkshochschulen, Berlin 2013 (= Jüdische Miniaturen 141).

                  ↑ Heinrich Daubner, Etienne Verne (Hrsg.): Freiheit zum Lernen. Alternativen zur lebenslänglichen Verschulung. Die Einheit von Leben, Lernen und Arbeiten. Reinbek bei Hamburg, 1976.

                  ↑ Rainer Brödel: Lebenslanges Lernen. In: T. Fuhr, P. Gonon, C. Hof (Hrsg.): Handbuch der Erziehungswissenschaft. Band 4: Erwachsenenbildung/Weiterbildung. Schöningh, Paderborn 2011, S. 236.

                  ↑ Joachim Ludwig: Strukturen Lebenslangen Lernens – eine Einführung. In: C. Hof, J. Ludwig, C. Zeuner (Hrsg.): Strukturen Lebenslangen Lernens. Schneider Hohengehren, Baltmannsweiler 2007, S. 1–3.

                  ↑ Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (2000). Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Memorandum über Lebenslanges Lernen.SEK (2000)1832. http://www.die-bonn.de/Weiterbildung/Literaturrecherche/details.aspx?ID=745

                  ↑ Marcel Schütz: Flexibel im Berufsleben. In: Frankfurter Rundschau. 4. Juli 2015.

                  ↑ Ulrich Heimlich, Isabel Behr: Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung. In: R. Tippelt, Aiga von Hippel (Hrsg.): Handbuch Erwachsenenbildung/Weiterbildung. VS-Verlag, Wiesbaden 2011, S. 813–826.

                  ↑ Pressetext Halit Öztürks Buch „Migration und Erwachsenenbildung“. W. Bertelsmann Verlag (mbv), abgerufen am 16. Februar 2020. 

                  ↑ Erwachsenenbildung für die Migrationsgesellschaft. In: wb-web.de. Abgerufen am 16. Februar 2020. 

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht, Bonn 2011, S. 5–8.

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht. Bonn 2011, S. 5–8, 19–21.

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht. Bonn 2011, S. 5.

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht. Bonn 2011, S. 9.

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht. Bonn 2011, S. 14.

                  ↑ BMBF (Hrsg.): Weiterbildungsverhalten in Deutschland. AES 2010 Trendbericht. Bonn 2011, S. 6.

                  ↑ Bildung und Migration. In: Kapitel H, Nationaler Bildungsbericht 2016. Abgerufen am 16. Februar 2020.  S. 181–183.

                  ↑ IWWB-Datenbank

                  ↑ Online-Umfragen des IWWB

                  ↑ Christiane Schiersmann: Berufliche Weiterbildung. Springer-Verlag, 2007, ISBN 978-3-531-90597-6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 

                  ↑ Viktor Mayer-Schönberger, Kenneth Cukier: Lernen mit Big Data: Die Zukunft der Bildung. Redline Verlag, 2014, ISBN 978-3-86881-225-1 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche). 

                  ↑ Wirtschaftslexikon, training-on-the-job

                  ↑ EB/WB an Hochschulen@1@2Vorlage:Toter Link/www.wb-giessen.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

                  ↑ DIE – Deutsches Institut für Erwachsenenbildung

                  ↑ REPORT. Zeitschrift für Weiterbildungsforschung

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4015428-2 (OGND, AKS)

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Erwachsenen-_und_Weiterbildung&oldid=206655687“
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                    Bilanz
                    Simone Hensel Werkzeuge Gesellschaft mbH,Trier

                    Bilanz
                    Aktiva
                    Euro 2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Anlagevermögen
                    I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.820.635 4.765.146 6.759.265
                    II. Sachanlagen 6.585.386 2.464.985 7.279.196
                    III. Finanzanlagen 4.501.357
                    B. Umlaufvermögen
                    I. Vorräte 8.212.100 8.511.065 7.669.550
                    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.354.376 7.925.126 5.070.107
                    III. Wertpapiere 9.939.372 7.848.860 8.915.087
                    IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 6.265.768 7.344.183
                    C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.713.669 3.780.962 2.763.854
                    Summe
                    Passiva
                    2021
                    Euro
                    2020
                    Euro
                    A. Eigenkapital
                    I. Gezeichnetes Kapital 6.216.805 5.035.423
                    II. KapitalrÜcklage 3.048.235 1.556.411
                    III. GewinnrÜcklagen 7.990.692 6.638.857
                    IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 8.560.206 2.243.070
                    V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 2.083.096 7.510.842
                    B. RÜckstellungen 7.524.873 1.157.006
                    C. Verbindlichkeiten 5.342.008 8.631.720
                    D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.083.140 6.045.975
                    Summe


                    Gewinn- u. Verlustrechnung
                    Simone Hensel Werkzeuge Gesellschaft mbH,Trier

                    Gewinn- und Verlustrechnung
                    01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
                    EUR EUR EUR EUR
                    1. Sonstige betriebliche Erträge 7.682.433 915.359
                    2. Personalaufwand
                    a) Löhne und Gehälter 8.183.191 5.723.896
                    b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 2.260.872 4.446.888 9.265.810 3.090.488
                    – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
                    Abschreibungen
                    auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
                    Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
                    7.308.612 7.541.292
                    3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.129.583 9.979.511
                    4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 1.628.346 2.944.627
                    Jahresfehlbetrag 7.330.747 5.765.677
                    5. JahresÜberschuss 2.237.654 3.734.783
                    6. Verlustvortrag aus dem 2020 795.440 7.515.673
                    7. Bilanzverlust 5.257.679 373.632


                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Simone Hensel Werkzeuge Gesellschaft mbH,Trier

                    Entwicklung des Anlagevermögens
                    Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
                    01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
                    I. Sachanlagen
                    1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 5.741.704 3.897.132 2.005.073 3.697.490 966.848 4.447.279 5.180.310 3.295.709 2.790.423 8.143.347
                    2. Technische Anlagen und Maschinen 2.391.768 3.833.963 8.801.473 6.161.315 313.443 4.083.134 9.570.809 9.822.521 2.001.061 450.915
                    3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.458.170 5.633.013 1.494.754 2.267.923 4.175.543 1.264.748 9.867.538 5.018.144 8.205.840 3.305.189
                    9.230.884 1.639.018 9.200.404 7.245.119 167.126 9.822.980 2.654.433 849.213 1.118.317 2.213.201
                    II. Finanzanlagen
                    1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.199.582 5.531.481 5.397.363 7.613.507 9.696.400 5.429.558 468.792 5.759.977 4.338.381 5.167.226
                    2. Genossenschaftsanteile 1.847.800 7.943.019 3.078.770 1.547.325 2.416.477 6.461.796 3.320.787 5.328.379 7.124.374 3.901.463
                    2.545.739 4.972.639 319.924 3.087.990 2.440.861 2.934.176 1.457.855 2.914.520 1.247.589 3.985.269
                    7.057.956 5.797.415 9.777.149 9.237.377 8.957.805 9.093.100 2.237.932 496.455 1.829.496 8.867.384

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