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Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Paul Berliner Metallbau GmbH

Zwischen

Paul Berliner Metallbau GmbH
Sitz in München
– Darlehensnehmer –
Vertreten durch den Geschäftsführer Paul Berliner

und

Pankratius Niemeyer
Wohnhaft in Karlsruhe

– Darlehensgeber –

wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 119.916,- Euro.

Der Darlehensbetrag wird mit einer 39 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 64.221 EURO monatlich, jeweils zum 10. des Monats.

Das Darlehen hat eine Laufzeit von 23 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

Lebensversicherung Nr. 329.967.839.53

München, 13.04.2021 Karlsruhe, 13.04.2021

______________________________ ______________________________

Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
Paul Berliner Metallbau GmbH Pankratius Niemeyer
Paul Berliner


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    Allgemeine Verkaufsbedingungen der Loreliese Pfaff Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

    § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
    3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

    § 2 Angebot und Vertragsabschluss

    1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

    § 3 Überlassene Unterlagen

    1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

    § 4 Preise und Zahlung

    1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

    Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 121 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 22% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 1 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
  3. § 5 Zurückbehaltungsrechte

    1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

    § 6 Lieferzeit

    1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
    3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 21 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 48 % des Lieferwertes.
    4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

    § 7 Gefahrübergang bei Versendung

    1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

    § 8 Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
    2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
    3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
    4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
    5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

    § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

    1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Mängelansprüche verjähren in 9 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
    3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
    4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
    5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
    6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
    7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
    8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

    § 10 Sonstiges

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

    Anhang 1:

    Anmerkungen

    Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

    Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

    Transparenzgebot

    Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

    Gewährleistungsfristen

    Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

    Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

    – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

    – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

    Baumaterialien (sofern eingebaut)

    – neu 5 Jahre

    – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

    – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

    unbebaute Grundstücke keine

    Bauwerke

    – Neubau 5 Jahre

    – Altbau keine

    Mängelanzeigepflicht

    Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

    Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

    Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

    Beschränkung auf Nacherfüllung

    Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

    Haftungsbeschränkungen

    Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

    Höhe der Verzugszinsen

    Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

    Krefeld, 13.04.2021
    Loreliese Pfaff Baumaschinen Gesellschaft mit beschränkter Haftung
    vertreten durch den Loreliese Pfaff


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      Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Eduardt Hamann

      Zwischen

      Raimer Wolff Gaststätten Ges. mit beschränkter Haftung
      Paderborn
      vertreten durch die Geschäftsleitung Raimer Wolff und Pius Jordan

      – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

      und

      Herrn/Frau

      Eduardt Hamann

      Wohnhaft Chemnitz

      – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

      wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

      § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 12.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

      § 2 Arbeitsfreistellung

      Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 3.191,- Euro € bis zum 12.04.2021 weitergezahlt.

      Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

      § 3 Urlaub

      Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

      § 4 Abfindung

      Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 3.742,- Euro € brutto zu zahlen.

      Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

      § 5 Wettbewerbsvereinbarung

      Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

      § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

      Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 12.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

      Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

      § 7 Sonstige Vereinbarungen

      __________________________________________

      __________________________________________

      § 8 Meldepflicht

      Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

      § 9 Ausgleich aller Ansprüche

      Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

      Davon unberührt bleiben

      __________________________________________

      __________________________________________

      Paderborn, 12.04.2021

      ________________________ ________________________
      Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
      Raimer Wolff und Pius Jordan Eduardt Hamann


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        Genussschein der Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung

        Herr / Frau Kathie Haack dieser Urkunde ist nach Maßgabe der umseitig abgedruckten Bedingungen
        mit einem Nominalbetrag von
        692.410 ,- EURO
        (in Worten: sechs neun zwei vier eins null EURO)

        am Genussrechtskapital der Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung,
        Handelsregister: Amtsgericht Erlangen HRB 63292, beteiligt.

        Erlangen, 11.04.2021 Hanna Scheller
        Unterschrift


        Bedingungen

        § 1 Genussrechtskapital

        1. Das Genussrechtskapital Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung (folgend die ‚Gesellschaft‘) entspricht der Nominalbetragssumme aller ausgegebenen Genussrechte, gleich, ob diese in einem Wertpapier verbrieft sind (Genussschein) oder nicht (unverbrieftes Genussrecht).
        2. Das Genussrechtskapital erhöht sich durch Emission weiterer Genussrechte sowie Kapitalheraufsetzungen gem. Abs. (4) und verringert sich durch Kündigungen gem. § 3 sowie Verlustbeteiligung gem. Abs. (3).
        3. Das Genussrechtskapital geht Gesellschafteransprüchen im Range vor, Gläubigeransprüchen im Range nach. Etwaige handelsrechtliche Verluste eines Geschäftsjahres (= Kalenderjahr) werden zunächst zu Lasten des Komplementär- oder Kommanditkapitals behandelt und gebucht.
          Übersteigt der Verlust eines Geschäftsjahres die Summe der zu Geschäftsjahresbeginn in der Eröffnungsbilanz bilanzierten Gesellschafterkapitalien, so wird das Genussrechtskapital mit quotaler Wirkung für alle Genussrechtsinhaber um den übersteigenden Betrag herabgesetzt. Eine Nachschussverpflichtung der Genussrechtsinhaber ist ausgeschlossen.
        4. Wurde das Genussrechtskapital gemäß Abs. (3) gemindert, so sind Gewinne solange ausschließlich dem Genussrechtskapital zuzurechnen, bis der herabgesetzte Betrag wiederhergestellt ist.

        § 2 Gewinnanspruch

        1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Grundgewinnbeteiligung in Höhe von 19 % des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, sofern die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr nicht geringer als 0 % ist.
        2. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf eine kalenderjährlich wiederkehrende Überschussbeteiligung in Höhe der Hälfte jenes Prozentpunktsatzes des vorseitig abgedruckten Nominalbetrages, um den die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios im nämlichen Kalenderjahr 4 % übersteigt.
        3. Die Nettoinvestitionsrentabilität des Hanna Scheller Umweltdienste Ges. m. b. Haftung Portfolios ermittelt sich aus dem Verhältnis aller jener Zahlungsmittelzugänge eines Geschäftsjahres, die nicht dem Kapitalerhalt zuzurechnen sind, zum ursprünglich hingegebenen Anlagebetrag sämtlicher nach dem 11.04.2021 je erworbener Investitionsgüter.

        § 3 Ausschüttungsfälligkeit

        1. Der Genussrechtsinhaber hat Anspruch auf Ausschüttung eines Betrages in Höhe seines gemäß § 1 festzustellenden Gewinnanspruches bis zum 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, den die Gesellschaft schuldbefreiend dem letzten ihr bekannten Inhaber dieses Genussscheines leistet.
        2. Die Gesellschaft ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf die gemäß Abs. (1) zu erwartende Ausschüttungszahlung eine mit kaufmännischer Vorsicht zu bemessende abschlagsweise Halbjahresausschüttung bis zum 31. Juli vorzunehmen. Einmal geleistete Halbjahresausschüttungen können gegen künftige Ausschüttungsansprüche aufgerechnet werden, jedoch nicht zur Zahlung zurückgefordert werden.

        § 4 Laufzeit / Kündigung

        1. Das Genussrecht ist jährlich mit einer Frist von fünf Monaten zum Kalenderjahresende kündbar, erstmalig zum 31.12.2028.
        2. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung entsteht für den Genussrechtsinhaber Anspruch auf eine Kündigungszahlung, deren Höhe dem Nominalbetrag entspricht.
        3. Das Kündigungsrecht der Gesellschaft ist ausgeschlossen, solange das Genussrechtskapital gemäß § 0 Abs. (3) herabgesetzt ist.
        4. Abweichend von Abs. (1) und (3) besteht ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschaft für jenen Fall, dass eine Rechtsnorm in der Bundesrepublik Deutschland zum Tragen käme, welche die wirtschaftliche Position der Gesellschaft bezüglich der Genussrechte wesentlich beeinflusste.

        § 5 Information

        1. Der Genussrechtsinhaber ist über den Gang der Geschäfte bis zum 31. Juli eines Jahres für das zugehörige erste Kalenderhalbjahr, bis zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr mit einem per E-Mail oder auf der Homepage der Gesellschaft bereitzustellendem Bericht zu informieren.
        2. Der Bericht hat über die Feststellung des gemäß § 1 ermittelten Gewinnanspruches Rechnung zu legen.
        3. Dem Genussrechtsinhaber ist auf Anfrage Einsichtnahme in jene Handelsbriefe der Gesellschaft zu gewähren, welche die Portfoliotransaktionen und Portfoliobestände sowie die Berechnung der Nettoinvestitionsrentabilität berühren, soweit diese keine wesentlichen Geschäftsgeheimnisse bergen.

        Erlangen, 11.04.2021
        Hanna Scheller


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          Beratungsstelle ist eine Sammelbezeichnung für Einrichtungen, welche unterschiedliche Arten von Unterstützung und Hilfestellung anbieten, die sich nach Anliegen der Ratsuchenden, Gesprächsformen und Zielsetzung differenzieren lassen.
          Von den Extremen aus betrachtet, ließe sich ein Bogen von der reinen Sachberatung bis zur psychosozialen Krisenintervention spannen. Dazwischen gibt es vielfältige Übergangs- und Mischformen. Es gehört zu den Grunderfordernissen einer komplexen, sich zudem im Dauerumbruch befindlichen Gesellschaft, Beratungsangebote für den Fall von

          Wissensdefiziten,
          schwierigen Entscheidungen,
          persönlichen Lebenskrisen,
          Konflikten in Partnerschaft und Familie,
          oder Problemen in Ausbildung und Beruf

          zu entwickeln und anzubieten. Beratung soll Orientierung und Neuorientierung ermöglichen, Kompetenzen und Ressourcen entfalten helfen, Zukunftsperspektiven eröffnen. Die staatliche Förderung einer Vielzahl von Beratungsstellen trägt dieser Notwendigkeit Rechnung. Neben der Fachlichkeit stellt also der Gesellschaftsbezug ein Charakteristikum für die Arbeit einer Beratungsstelle dar. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt sie über qualifiziertes Personal und eine der Arbeit dienliche räumliche und sachlich-materielle Ausstattung. Eine Beratungsstelle soll möglichst ohne bürokratische und finanzielle Hürden (niedrigschwellig) zugänglich sein.

          Beratung hat sich einer Paradoxie zu stellen: zu unterstützen, ohne zu bevormunden. Eine entsprechende Haltung dauerhaft sicherzustellen erfordert mehr als die fachliche Qualifikation und ethische Selbstverpflichtung der beratenden Person. Die Organisation der Beratungsstelle, auf die unten eingegangen wird, muss entsprechend gestaltet sein.

          Inhaltsverzeichnis

          1 Spezielle Beratungsstellen
          2 Trägerschaft, Struktur, Organisation und Fachlichkeit von Beratungsstellen
          3 Siehe auch
          4 Literatur
          5 Weblinks
          6 Einzelnachweise

          Spezielle Beratungsstellen

          Beratungsstellen mit speziellem Auftrag, meist basierend auf einer Rechtsgrundlage:

          Erziehungs- und Familienberatungsstelle
          Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle
          Beratung für Väter
          Drogenberatungsstelle oder Suchtberatungsstelle
          Jugendberatungsstelle
          Polizeiliche Beratungsstelle
          Migrationsberatungsstelle
          Schulberatungsstelle
          Schwangerschaftskonfliktberatung (fällt unter unterschiedliche Trägerschaften, so können diese Beratungsstellen auch unterschiedliche Namen haben)
          Seniorenberatungsstelle, auch für Angehörige Älterer, in Baden-Württemberg oft nach einem Programm des Sozialministeriums IAV-Stellen genannt, weil sie Informationen gibt, Anlaufstelle ist und Hilfen vermittelt. Meistens beim Landkreis angesiedelt. Beratungsstellen für Ältere, aber auch für Behinderte – und kranke Menschen.
          Gesundheitsberatung (z. B. in Bezirksämtern)
          Sexualberatungsstellen
          Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, bundesweites Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen[1]
          Blended Councelling Angebote, die Online- und Präsenzberatung verknüpfen, z. B. „Projekt Rauchmelder[2]“ in der Drogenberatung

          Trägerschaft, Struktur, Organisation und Fachlichkeit von Beratungsstellen

          Beratungsstellen befinden sich in Trägerschaft von Kommunen, Kirchen, Verbänden oder Vereinen (siehe auch freier Träger). Sie können eng an eine Institution angebunden und in deren Aufgabenspektrum verwoben sein (z. B. die Studienberatung an Universitäten). Einige sind eher spezialisiert (z. B. Beratung und Therapie für Opfer von Gewalt, für Flüchtlinge, auf Suchtkrankenberatung, Schwangerenberatung, Sexualberatung und vieles mehr), andere sind eher offen für ein breites Spektrum von Fragen, Themen und Anlässen (allgemeine Lebensberatung, Gesundheitsberatung). Viele Beratungsstellen arbeiten auf der Basis expliziter Richtlinien. Ihr Angebot und ihre fachlichen Arbeitsweisen sind von daher transparent und unterliegen einer Kontrolle durch Träger, Fachverbände und politische Öffentlichkeit.

          Als ein Modell dafür kann die institutionelle Erziehungsberatung dienen. Für sie regelt u. a. die „Bundeskonferenz für Erziehungsberatung“ (BKE) Aufgaben, Organisation und Struktur; man kann hier von formalisierten „Regeln fachlichen Könnens“ und in diesem Sinne von Standards sprechen. Darin findet sich unter anderem die personelle Ausstattung der Einrichtung beschrieben, zu der ein Team verschiedener Berufsgruppen (Psychologie, Pädagogik, Sozialarbeit/Sozialpädagogik) mit einer für die Tätigkeit qualifizierenden therapeutischen Zusatzausbildung (Kindertherapie, Paarberatung, Gesprächspsychotherapie, systemische Familientherapie, psychoanalytische Fokalberatung usw.) gehört. Zu den Standards zählen weiterhin die Verschwiegenheit der Gespräche, ihre Kostenlosigkeit für Ratsuchende sowie der freie Zugang. Alle Mitarbeiter-/innen einer Erziehungsberatungsstelle sind zu Supervision und kontinuierlicher Fortbildung verpflichtet. In den letzten Jahren hat es sich eingebürgert, in solchen Fällen von institutioneller Beratung zu sprechen. Mit der Bezeichnung „institutionell“ soll der gesellschaftliche Auftrag und die Verpflichtung auf zentrale gemeinschaftliche Grundwerte – mit dem Kindeswohl im Zentrum – unterstrichen werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) formuliert Grundlagen für den Anspruch, den Kinder, Jugendliche und Eltern auf Beratung haben, sehr differenziert; es beschreibt gleichzeitig Aufgaben von Beratung im System der Familien- und Jugendhilfe.

          Zu den Verpflichtungen einer Erziehungsberatungsstelle zählen neben den Gesprächen mit Einzelnen, Paaren und Familien die Diagnostik, etwa bei kindlichen Wahrnehmungs- oder Sprachproblemen, sowie die Prävention. Zu letzterer gehört die Kooperation mit Einrichtungen der Jugendhilfe, des Erziehungs- und Gesundheitswesens, weiterhin die Öffentlichkeitsarbeit. Die Leistungen einer Beratungsstelle werden evaluiert. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien beschäftigt sich mit der Wirksamkeit und den Wirkfaktoren beraterischer Prozesse; sie tragen auf diesem Wege zur Transparenz der Praxis sowie zur Qualitäts(weiter)entwicklung bei. Letzteres gilt auch für den Bereich der Ehe- und Lebensberatung.

          Zur traditionellen Form des Beratungsgesprächs, bei der Ratsuchende und Berater-/in sich unmittelbar begegnen, sind in den letzten Jahren neue Modi hinzugekommen. Beratung via Internet zählt dazu – sie schließt an eine Tradition an, wie sie etwa für die Telefonseelsorge charakteristisch ist. Eine weitere Beratungsform ist das Blended Councelling, bei dem die jeweiligen Vorteile der Online- und Präsenzberatung genutzt werden können. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung kommen neue Themen auf, Mobbing-, Outplacementberatung oder Coaching sind hier zu nennen. Auch die Trennungs- und Scheidungsberatung spielt eine zunehmend große Rolle und bringt neue Beratungsformen hervor, etwa die Mediation als eigenständiges Unterstützungsverfahren.

          Siehe auch

          Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle
          Onlineberatung
          Virtuelle Beratungsstelle
          Lesbentelefon
          Rosa Telefon

          Literatur

          Frank Nestmann, Frank Engel, Ursel Sickendiek (Hrsg.): Das Handbuch der Beratung. Band 1 und 2. Tübingen 2004.

          Weblinks

          Wiktionary: Beratungsstelle Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
          Verzeichnis von Beratungsstellen in Deutschland

          Einzelnachweise

          ↑ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

          ↑ Rauchmelder B.A.C – Drogenberatung mit einer App in Frankfurt. Abgerufen am 18. Januar 2019. 

          Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Beratungsstelle&oldid=207667520“
          Kategorien: BeratungBehördeSoziale Einrichtung

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            Bilanz
            Gundmar Bauer Fensterbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Duisburg

            Bilanz
            Aktiva
            Euro 2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Anlagevermögen
            I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.924.617 580.892 629.448
            II. Sachanlagen 6.093.709 4.495.865 9.619.378
            III. Finanzanlagen 937.731
            B. Umlaufvermögen
            I. Vorräte 6.622.605 7.372.510 6.801.427
            II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.358.536 3.068.543 3.205.678
            III. Wertpapiere 8.053.246 8.474.317 278.892
            IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 7.871.954 5.666.833
            C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.510.944 7.663.252 2.520.716
            Summe
            Passiva
            2021
            Euro
            2020
            Euro
            A. Eigenkapital
            I. Gezeichnetes Kapital 5.978.463 2.582.485
            II. KapitalrÜcklage 3.791.319 2.048.178
            III. GewinnrÜcklagen 5.525.282 133.670
            IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 2.470.459 5.944.168
            V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 2.447.486 2.906.221
            B. RÜckstellungen 3.473.751 6.020.211
            C. Verbindlichkeiten 7.650.508 8.011.905
            D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.958.754 9.400.519
            Summe


            Gewinn- u. Verlustrechnung
            Gundmar Bauer Fensterbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Duisburg

            Gewinn- und Verlustrechnung
            01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
            EUR EUR EUR EUR
            1. Sonstige betriebliche Erträge 8.387.164 9.590.639
            2. Personalaufwand
            a) Löhne und Gehälter 3.634.305 8.175.298
            b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 4.629.275 1.844.728 9.606.249 321.092
            – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
            Abschreibungen
            auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
            Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
            4.827.573 2.273.246
            3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.965.504 9.624.125
            4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 9.010.725 3.083.727
            Jahresfehlbetrag 297.104 6.183.756
            5. JahresÜberschuss 573.856 6.141.921
            6. Verlustvortrag aus dem 2020 7.919.288 1.886.643
            7. Bilanzverlust 4.313.944 7.636.948


            Entwicklung des Anlagevermögens
            Gundmar Bauer Fensterbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung,Duisburg

            Entwicklung des Anlagevermögens
            Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
            01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
            I. Sachanlagen
            1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 3.088.968 2.299.022 5.745.300 7.519.714 4.789.703 8.583.732 110.316 602.989 6.391.713 7.960.480
            2. Technische Anlagen und Maschinen 1.998.875 2.482.882 9.837.849 2.353.059 7.382.043 6.073.519 5.660.805 7.533.569 231.028 5.746.885
            3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 682.269 6.945.605 835.207 2.866.839 9.326.942 2.259.147 8.275.260 898.911 1.137.801 5.379.215
            9.321.384 5.286.244 4.300.983 9.849.944 9.364.485 893.970 8.693.150 747.384 295.794 9.795.661
            II. Finanzanlagen
            1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.952.000 3.663.449 1.891.799 8.412.002 1.553.361 4.936.319 9.595.599 710.649 1.610.065 6.310.746
            2. Genossenschaftsanteile 6.244.408 658.177 9.315.723 116.965 6.887.911 9.168.271 9.776.647 7.970.248 8.053.422 6.856.495
            8.909.511 5.566.946 3.647.657 1.005.471 9.251.178 5.048.194 7.729.182 1.487.387 4.697.242 5.847.785
            1.801.582 4.642.747 8.517.559 2.959.843 3.061.139 7.905.575 2.978.429 299.709 8.932.660 1.281.946

            gmbh kaufen stammkapital Warenkreditversicherung

            Vorratsgmbhs pkw leasing

            firma laufende gmbh kaufen


            Top 3 Zweck:

              kaufen gmbh kaufen forum Bilanz Deutschland GmbH-Kauf


              Bilanz
              Ingetrud Schell Wintergärten Ges. mit beschränkter Haftung,Bonn

              Bilanz
              Aktiva
              Euro 2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Anlagevermögen
              I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.179.973 2.325.824 1.897.551
              II. Sachanlagen 4.375.458 4.998.341 7.482.962
              III. Finanzanlagen 3.199.677
              B. Umlaufvermögen
              I. Vorräte 8.751.065 6.609.146 1.870.834
              II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.211.178 3.434.295 8.578.716
              III. Wertpapiere 5.166.791 3.425.129 195.872
              IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten uns Schecks 110.224 5.392.744
              C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.546.686 9.967.873 7.619.246
              Summe
              Passiva
              2021
              Euro
              2020
              Euro
              A. Eigenkapital
              I. Gezeichnetes Kapital 3.601.561 8.028.380
              II. KapitalrÜcklage 9.195.464 4.908.341
              III. GewinnrÜcklagen 265.119 9.404.913
              IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.106.937 1.998.150
              V. JahresÜberschuss/Jahresfehlbetrag 6.471.865 6.162.851
              B. RÜckstellungen 2.815.928 3.239.497
              C. Verbindlichkeiten 6.028.349 7.097.838
              D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.221.680 801.751
              Summe


              Gewinn- u. Verlustrechnung
              Ingetrud Schell Wintergärten Ges. mit beschränkter Haftung,Bonn

              Gewinn- und Verlustrechnung
              01.01.2021 – 01.01.2021 01.01.2020 – 01.01.2020
              EUR EUR EUR EUR
              1. Sonstige betriebliche Erträge 8.239.683 6.625.390
              2. Personalaufwand
              a) Löhne und Gehälter 232.121 4.245.122
              b) Soziale Abgaben und Aufwendungen fÜr Altersversorgung und UnterstÜtzung 4.591.998 1.288.824 5.585.594 266.362
              – davon fÜr Altersversorgung € 0,00 (2020 € 0,00)
              Abschreibungen
              auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der
              Kapitalgesellschaft Üblichen Abschreibungen Überschreiten
              7.573.303 5.276.150
              3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.097.035 7.926.196
              4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8.845.410 2.428.180
              Jahresfehlbetrag 3.098.156 130.714
              5. JahresÜberschuss 503.670 2.705.352
              6. Verlustvortrag aus dem 2020 3.431.248 2.471.386
              7. Bilanzverlust 9.515.508 4.405.956


              Entwicklung des Anlagevermögens
              Ingetrud Schell Wintergärten Ges. mit beschränkter Haftung,Bonn

              Entwicklung des Anlagevermögens
              Anschaffungs-/Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte
              01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 Zugänge Abgänge 01.01.2021 01.01.2021 01.01.2021
              I. Sachanlagen
              1. GrundstÜcke, grundstÜcksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden GrundstÜcken 4.433.539 2.150.506 6.857.626 6.878.521 977.311 6.940.108 4.455.936 1.571.177 4.826.529 1.034.446
              2. Technische Anlagen und Maschinen 1.054.503 3.569.629 9.746.451 1.694.629 6.435.139 5.174.431 5.872.317 2.000.293 7.374.360 6.975.218
              3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 673.931 1.210.352 5.800.206 6.687.777 6.779.854 6.770.770 3.173.256 9.851.609 1.017.035 609.194
              2.667.158 7.003.606 9.846.900 7.464.132 2.877.846 6.686.685 4.451.108 5.236.324 9.214.821 941.771
              II. Finanzanlagen
              1. Anteile an verbundenen Unternehmen 7.067.804 5.738.825 4.534.790 8.650.751 8.270.469 8.420.427 3.331.108 235.244 1.828.166 8.477.007
              2. Genossenschaftsanteile 1.713.583 2.889.706 3.747.504 2.904.519 3.834.076 4.018.658 7.472.352 1.921.213 1.167.369 1.993.756
              7.901.200 1.497.649 6.915.487 6.605.347 8.872.171 9.444.597 9.719.335 5.616.766 3.120.869 3.337.352
              5.685.099 8.186.478 1.199.363 331.331 1.749.901 7.678.756 7.797.943 4.045.295 5.792.950 8.106.444

              gmbh grundstück kaufen gmbh kaufen gesucht

              gmbh & co. kg kaufen spedition


              Top 8 Zweck:

                gesellschaft kaufen kredit gmbh kaufen mit arbeitnehmerüberlassung Vertrag Unternehmensberatung gmbh kaufen münchen

                Aufhebungsvertrag des Arbeitsverhältnisses mit Philine Wessels

                Zwischen

                Kathrin Widmann Heilpraktiker Gesellschaft mit beschränkter Haftung
                Bielefeld
                vertreten durch die Geschäftsleitung Kathrin Widmann und Simone Keller

                – nachfolgend ‚Arbeitgeber‘ genannt –

                und

                Herrn/Frau

                Philine Wessels

                Wohnhaft Reutlingen

                – nachfolgend ‚Arbeitnehmer‘ genannt –

                wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:

                § 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                Das zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wird zum 11.04.2021 im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Bei dieser Frist wurde die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten.

                § 2 Arbeitsfreistellung

                Der Arbeitnehmer erhält das regelmäßige monatliche Entgelt in Höhe von 19.609,- Euro € bis zum 11.04.2021 weitergezahlt.

                Der Arbeitnehmer wird bis zum Vertragsende unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von seinen vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Die Freistellung erfolgt zunächst unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche. Im Anschluss an diese Anrechnungszeiträume ist anderweitiger Verdienst nach § 615 S. 2 BGBanzurechnen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, anderweitig erzielten Verdienst dem Arbeitgeber unaufgefordert mitzuteilen.

                § 3 Urlaub

                Der dem Arbeitnehmer bis zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustehende Resturlaub wird während der Arbeitsfreistellung gewährt.

                § 4 Abfindung

                Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer eine Abfindung in Höhe von 6.714,- Euro € brutto zu zahlen.

                Die Abfindung ist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig.

                § 5 Wettbewerbsvereinbarung

                Von diesem Vertrag bleibt die Wettbewerbsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vom unberührt.

                § 6 Zeugnis, Arbeitspapiere

                Der Arbeitnehmer erhält bis spätestens 11.04.2021 ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis.

                Der Arbeitgeber händigt dem Arbeitnehmer zum Beendigungstermin die Arbeitspapiere aus.

                § 7 Sonstige Vereinbarungen

                __________________________________________

                __________________________________________

                § 8 Meldepflicht

                Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich nach Abschluss dieses Aufhebungsvertrages persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Weiterhin ist er verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.

                § 9 Ausgleich aller Ansprüche

                Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen die andere Partei mehr bestehen.

                Davon unberührt bleiben

                __________________________________________

                __________________________________________

                Bielefeld, 11.04.2021

                ________________________ ________________________
                Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer
                Kathrin Widmann und Simone Keller Philine Wessels


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                    Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
                    EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
                    Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
                    OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
                    Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
                    Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
                    Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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