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Lkw-Käufer Oswin Stenzel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heidelies Schulze Fachärzte Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Krefeld vom 27.10.1956 – Az. w 732 b0 291/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heidelies Schulze Fachärzte Ges. mit beschränkter Haftung, Trudbert Eggert Entspannung Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Oswin Stenzel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heidelies Schulze Fachärzte Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1962 bis 2010 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heidelies Schulze Fachärzte Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.2.1931
Aktenzeichen: U 861 Jn 475/13
GmbHR 1979, 23361


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