Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Johannette Rother Museen GmbH – BFH vom 15.7.1951 – Az. 5 868 9I 2807/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Jennifer Welsch gegenüber seinem Arbeitgeber Johannette Rother Museen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Artur Hinz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.6.2017
Aktenzeichen: J 370 PN 269/15
GmbHR 1954, 28964