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Impressum der Anemone Barthel Ökologische Baustoffe GmbH

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unserer Teamseite unter www..at/das-team/

Standort Wiesbaden:

Anemone Barthel Ökologische Baustoffe GmbH
.at
Hofwiesenpark 637
93128 Reutlingen

Telefon: 03212-175329
Telefax: 03212-17532926
E-Mail: e-nachricht@.at
Web: www..at

Registergericht: Amtsgericht Reutlingen
Registernummer: HRB 670052
USt-IdNr: DE186582376

Vorstand: Anemone Barthel und Ariane Bauer
Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. jur. Nelli Fliegenpilz
Diensteanbieter i.S.d. §5 TMG:

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Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die
EU-Kommission wird im ersten Quartal 2016 eine Internetplattform zur
Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereitstellen. Die
OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus
Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform wird unter folgendem
Link erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr


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    Gesellschaftsvertrages zur Gruendung einer BGB-Gesellschaft (GbR) – GbR Vertrag – Gesellschaft buergerlichen Rechts

    Zwischen

    Frau / Herren
    Irmelin Götz

    Wohnhaft in Regensburg

    und

    Frau / Herren
    Neidhardt Kirchner

    Wohnhaft in Heidelberg

    wird folgender Gesellschaftsvertrag geschlossen:

    § 1 Name, Sitz und Zweck der Gesellschaft

    Zum gemeinsamen Betrieb eines Andere Pullover, Strickjacken, Westen u.ä. Waren aus Baumwollehandelsgeschäftes wird von den Unterzeichnern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts unter der Bezeichnung:

    ‚Irmelin Götz und Neidhardt Kirchner, Andere Pullover, Strickjacken, Westen u.ä. Waren aus Baumwolleeinzelhandel‘

    gegründet.

    Die Gesellschaft ist auf alle, dem Zweck des Unternehmens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Es können Filialen gegründet werden.
    Sitz der Gesellschaft ist Regensburg.

    § 2 Dauer der Gesellschaft

    Die Gesellschaft beginnt am 19.03.2021. Ihre Dauer ist unbestimmt. Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von 4 Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

    § 3 Geschäftsjahr

    Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

    § 4 Einlagen der Gesellschafter

    Frau / Herr Irmelin Götz bringt in bar 325.321,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 379.728,- EURO ein. Frau / Herr Neidhardt Kirchner bringt in bar 133.343,- EURO sowie Einrichtungsgegenstände und Maschinen im Wert von 283.467,- EURO ein. Beide Gesellschafter sind entsprechend ihrer Anteile mit sofortiger Wirkung je zur Hälfte am Gesellschaftsvermögen beteiligt.

    § 5 Geschäftsführung und Vertretung

    Die Geschäfte werden von beiden Gesellschaftern gemeinschaftlich geführt. Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung alleine berechtigt. Er vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis allein.

    Im Innenverhältnis ist die Zustimmung beider Gesellschafter zu nachfolgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:

    1. Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
    2. Abschluss von Miet- und Dienstverträgen jeglicher Art
    3. Aufnahme von Krediten, Übernahme von Bürgschaften
    4. Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall den Betrag von 977.580,- EURO übersteigt
    5. Aufnahme neuer Gesellschafter und Erhöhung der Einlagen

    § 6 Pflichten der Gesellschafter

    Keiner der Gesellschafter darf ohne schriftliches Einverständnis des anderen Gesellschafters außerhalb der Gesellschaft ohne Rücksicht auf die jeweilige Branche geschäftlich tätig werden. Dazu gehört auch eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an Konkurrenzgeschäften. Für Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von je 57.500 € vereinbart.

    Fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.

    Jeder Gesellschafter kann verlangen, dass der Mitgesellschafter alle auf eigene Rechnung abgeschlossenen Geschäfte als für die Gesellschaft eingegangen gelten lässt. Daraus folgt, dass die aus solchen Geschäften bezogenen Vergütungen herauszugeben sind oder die Ansprüche auf Vergütung an die Gesellschaft abgetreten werden müssen.

    § 7 Gewinn- und Verlustrechnung / Entnahmerecht

    Gewinn und Verlust der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Beteiligung der Gesellschafter aufgeteilt. Jedem Gesellschafter steht eine Vorabvergütung in Höhe von 779.923,- EURO zu. Sollte die Gesellschaft nach Feststellung des Jahresabschlusses durch Auszahlung der Vorabvergütung in die Verlustzone geraten, sind die Gesellschafter zu entsprechendem Ausgleich verpflichtet.

    § 8 Kündigung eines Gesellschafters

    Im Falle der Kündigung scheidet der kündigende Gesellschafter aus der Gesellschaft aus. Der verbleibende Gesellschafter ist berechtigt, das Unternehmen mit Aktiva und Passiva unter Ausschluss der Liquidation zu übernehmen und fortzuführen. Dem ausscheidenden Gesellschafter ist das Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
    Bei der Feststellung des Auseinandersetzungsguthabens sind Aktiva und Passiva mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Der Geschäftswert ist nicht zu berücksichtigen.
    Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens hat in vier gleichen Vierteljahresraten zu erfolgen, von denen die erste drei Monate nach dem Ausscheiden fällig ist. Das Auseinandersetzungsguthaben ist ab dem Ausscheidungszeitpunkt in Höhe des jeweiligen Hauptrefinanzierungssatzes der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.

    § 9 Tod eines Gesellschafters

    Im Falle des Todes eines Gesellschafters gilt § 8 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Auseinandersetzungsbilanz zum Todestag aufzustellen ist.

    § 10 Einsichtsrecht

    Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich über die Angelegenheiten der Gesellschaft durch Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere zu unterrichten und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
    Jeder Gesellschafter kann auf eigene Kosten einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten bei der Wahrnehmung dieser Rechte hinzuziehen oder zur Wahrnehmung dieser Rechte beauftragen.

    § 11 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
    Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Gesellschafter, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

    § 12 Änderungen des Vertrages

    Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

    Regensburg, 19.03.2021 Heidelberg, 19.03.2021

    ____________________________ ____________________________

    Unterschrift Irmelin Götz Unterschrift Neidhardt Kirchner


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      Allgemeine Verkaufsbedingungen der Friedeborg Buck Gastronomiebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung

      Wir danken für Ihre Bestellung, die wir unter ausschließlicher Geltung der auf der Rückseite dieses Auftrags abgedruckten Liefer- und Zahlungsbedingungen annehmen.

      § 1 Geltungsbereich

      1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
      2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt (vorsorglich sollten die Verkaufsbedingungen in jedem Fall der Auftragsbestätigung beigefügt werden)
      3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend..

      § 2 Angebot und Vertragsabschluss

      1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

      § 3 Überlassene Unterlagen

      1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form -, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

      § 4 Preise und Zahlung

      1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

      Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

    1. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 29 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 39% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. (siehe Anlage 1)berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
    2. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    3. § 5 Zurückbehaltungsrechte

      1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

      § 6 Lieferzeit

      1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
      2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
      3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 10 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 24 % des Lieferwertes.
      4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

      § 7 Gefahrübergang bei Versendung

      1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

      § 8 Eigentumsvorbehalt

      1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
      2. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
      3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. [Anmerkung: Diese Klausel entfällt, wenn kein verlängerter Eigentumsvorbehalt gewollt ist.]
      4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
      5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

      § 9 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

      1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
      2. Mängelansprüche verjähren in 8 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. (Hinweis: bei dem Verkauf gebrauchter Güter kann die Gewährleistungsfrist mit Ausnahme der im Satz 2 genannten Schadensersatzansprüche ganz ausgeschlossen werden).
      3. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 445 b BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, gelten diese Fristen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
      4. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
      5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
      6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
      7. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
      8. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

      § 10 Sonstiges

      1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
      2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
      3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

      Anhang 1:

      Anmerkungen

      Obwohl die Klauselverbote der Katalogtatbestände der §§ 308, 309 BGB gem. § 310 Abs. 1 BGB nicht für AGBs gelten, die gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB verwandt werden, ist nicht im Umkehrschluss automatisch davon auszugehen, dass die Verwendung von Klauseln wie die in den §§ 308, 309 BGB genannt gegenüber Unternehmern im Regelfall der Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB standhalten. Gemäß § 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB, der auch bei der Verwendung von AGBs gegenüber Unternehmern gilt, ist eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners im Zweifel anzunehmen, wenn die Klausel mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht vereinbar ist. Dies führt nach der Rechtsprechung dazu, dass die Klauselverbotskataloge der §§ 308, 309 BGB über die Auslegung des § 307 BGB auch im kaufmännischen Verkehr indirekte Bedeutung erlangen.

      Die Klauselverbote des § 308 BGB sind dabei in der Regel auf den Verkauf zwischen Unternehmern übertragbar, weil in ihren Wertungsspielräumen die kaufmännischen Besonderheiten berücksichtigt werden. Dagegen ist bei den Verboten des § 309 BGB eine derart pauschale Lösung nicht möglich, der Verstoß gegen § 309 ist aber auch beim Verkauf zwischen Unternehmern ein Indiz für die Unwirksamkeit der Klausel. Hier empfiehlt sich, vor der Verwendung der AGBs eine Einzelfallprüfung durch einen Rechtskundigen vornehmen zu lassen.

      Transparenzgebot

      Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen benachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

      Gewährleistungsfristen

      Bei Kauf- und Werkvertrag beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre. Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:

      Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

      – neu, Käufer ist Verbraucher 2 Jahre

      – neu, Käufer ist Unternehmer 1 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

      Baumaterialien (sofern eingebaut)

      – neu 5 Jahre

      – gebraucht, Käufer ist Verbraucher 1 Jahr

      – gebraucht, Käufer ist Unternehmer keine

      unbebaute Grundstücke keine

      Bauwerke

      – Neubau 5 Jahre

      – Altbau keine

      Mängelanzeigepflicht

      Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als ein Jahr in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.

      Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

      Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

      Beschränkung auf Nacherfüllung

      Der Käufer kann bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache oder bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Schadenersatz verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung sind unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil bei Fehlschlagen der Nacherfüllung das Minderungsrecht aberkannt wird.

      Haftungsbeschränkungen

      Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

      Höhe der Verzugszinsen

      Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht.

      Kassel, 18.03.2021
      Friedeborg Buck Gastronomiebedarf Gesellschaft mit beschränkter Haftung
      vertreten durch den Friedeborg Buck


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        Businessplan Liselore Cushing Unterkünfte GmbH

        Liselore Cushing, Geschaeftsfuehrer
        Liselore Cushing Unterkünfte GmbH
        Kassel
        Tel. +49 (0) 8597654
        Fax +49 (0) 1206871
        Liselore Cushing@hotmail.com

        Inhaltsverzeichnis

        MANAGEMENT SUMMARY 3

        1. UNTERNEHMUNG 4
        1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
        1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
        1.3. Unternehmensorganisation 4
        1.4. Situation heute 4

        2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
        2.1. Marktleistung 5
        2.2. Produkteschutz 5
        2.3. Abnehmer 5

        3. Markt 6
        3.1. Marktuebersicht 6
        3.2. Eigene Marktstellung 6
        3.3. Marktbeurteilung 6

        4. KONKURRENZ 7
        4.1. Mitbewerber 7
        4.2. Konkurrenzprodukte 7

        5. MARKETING 8
        5.1. Marktsegmentierung 8
        5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
        5.3. Preispolitik 8
        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
        5.5. Werbung / PR 8
        5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

        6. STANDORT / LOGISTIK 9
        6.1. Domizil 9
        6.2. Logistik / Administration 9

        7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
        7.1. Produktionsmittel 9
        7.2. Technologie 9
        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
        7.4. Wichtigste Lieferanten 10

        8. MANAGEMENT / BERATER 10
        8.1. Unternehmerteam 10
        8.2. Verwaltungsrat 10
        8.3. Externe Berater 10

        9. RISIKOANALYSE 11
        9.1. Interne Risiken 11
        9.2. Externe Risiken 11
        9.3. Absicherung 11

        10. FINANZEN 11
        10.1. Vergangenheit 11
        10.2. Planerfolgsrechnung 12
        10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
        10.4. Finanzierungskonzept 12

        11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

        Management Summary

        Die Liselore Cushing Unterkünfte GmbH mit Sitz in Kassel hat das Ziel Unterkünfte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Unterkünfte Artikeln aller Art.

        Die Liselore Cushing Unterkünfte GmbH hat zu diesem Zwecke neue Unterkünfte Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Unterkünfte ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Unterkünfte Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

        Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Liselore Cushing Unterkünfte GmbH werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Unterkünfte eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

        Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 31 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2019 mit einem Umsatz von EUR 114 Millionen und einem EBIT von EUR 10 Millionen

        1. Unternehmung

        1.1. Geschichtlicher Hintergrund

        Das Unternehmen wurde von
        a) Walter Scheller, geb. 1984, Kassel
        b) Wulfhardt Neubauer, geb. 1977, Erlangen
        c) Christl Lenin, geb. 1962, Wirtschaftsjuristin, Bielefeld

        am 24.8.201 unter dem Namen Liselore Cushing Unterkünfte GmbH mit Sitz in Kassel als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 369000.- gegruendet und im Handelsregister des Kassel eingetragen.

        Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 58% und der Gruender e) mit 29% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

        1.2. Unternehmensziel und Leitbild

        Windkraftanlage Geschichte der Windkraftanlagen Energieangebot und -ertrag Bauformen Auslegung des Rotors Bestandteile und Technik von Windkraftanlagen Regelung und Betriebsführung Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen auf die Gesellschaft Rahmenbedingungen Forschung und Entwicklung International erreichte Rekorde Windkraftanlagen im deutschsprachigen Raum Windkraftanlagenhersteller Drehrichtung, Rotor- und Blattanordnung Navigationsmenü

        1.3. Unternehmensorganisation

        Die Geschaeftsleitung wird von Liselore Cushing, CEO, Dominic Sturm CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2024 wie folgt aufgestockt werden:
        25 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
        21 Mitarbeiter fuer Entwicklung
        22 Mitarbeiter fuer Produktion
        2 Mitarbeiter fuer Verkauf
        Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Kassel im Umfange von rund 59000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

        1.4. Situation heute

        Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 7 Millionen und einen EBIT von EUR 215000.- erwirtschaftet.

        2. Produkte, Dienstleistung

        2.1. Marktleistung

        Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
        können in allen Klimazonen genutzt werden. Sie werden an Land (onshore) und in Offshore-Windparks im Küstenvorfeld der Meere installiert. Heutige Anlagen werden fast ausschließlich mit Netzanschluss betrieben und weisen durch Einspeisung über Leistungselektronik im Gegensatz zu älteren Anlagen mit direkt netzgekoppeltem Asynchrongenerator eine sehr gute Netzverträglichkeit auf. Die mittlere Nennleistung der in 2018 neu installierten Onshore-Anlagen lag bei 3,34 MW (Deutschland).[1] Die durchschnittliche Nennleistung aller installierten Offshore-Anlagen lag Ende 2018 weltweit bei 3,94 MW, in deutschen Projekten bei 4,83 MW.[2]
        Als Windgenerator bezeichnet man Kleinanlagen im Leistungsbereich von wenigen 100 Watt bis zu mehreren kW. Sie können auch als einzelne Anlage wirtschaftlich sein.
        Als Windpark bezeichnet man Gruppen jeweils mehrerer Windkraftanlagen.
        Weitere Anwendungen sowie energiepolitische Aspekte siehe auch: Windenergie, Erneuerbare Energien, Energiewende und Energiewende nach Staaten.

        Inhaltsverzeichnis

        1 Geschichte der Windkraftanlagen

        1.1 Windmotoren, Testanlagen und gescheiterte Großprojekte
        1.2 Technische Entwicklung seit den 1990er Jahren bis heute

        2 Energieangebot und -ertrag

        2.1 Leistungsdichte des Windes
        2.2 Verlustloser Leistungsbeiwert
        2.3 Leistungsgrenzen und Verluste
        2.4 Ertrag

        3 Bauformen
        4 Auslegung des Rotors

        4.1 Schnelllaufzahl
        4.2 Anzahl der Rotorblätter
        4.3 Typenklasse (Windklasse)

        5 Bestandteile und Technik von Windkraftanlagen

        5.1 Rotorblätter
        5.2 Maschinenhaus

        5.2.1 Maschinenstrang

        5.2.1.1 Nabe
        5.2.1.2 Getriebe
        5.2.1.3 Bremse

        5.2.2 Generator

        5.2.2.1 Asynchrongenerator

        5.2.2.1.1 Frühe Antriebsstrangkonzepte
        5.2.2.1.2 Anlagen mit Getriebe und doppelt gespeisten Asynchrongenerator

        5.2.2.2 Synchrongenerator

        5.2.2.2.1 Direkt angetriebene Anlagen mit fremderregtem Synchrongenerator
        5.2.2.2.2 Anlagen mit permanenterregtem Synchrongenerator

        5.2.2.3 Vollhydrostatischer Antriebsstrang

        5.2.3 Windrichtungsnachführung

        5.3 Elektrik/Einspeisung
        5.4 Turm

        5.4.1 Stahltürme
        5.4.2 Hybridtürme
        5.4.3 Gittermasten
        5.4.4 Holztürme

        5.5 Fundament
        5.6 Offshore-Ausrüstung

        6 Regelung und Betriebsführung

        6.1 Anlauf- und Abschaltwindgeschwindigkeit
        6.2 Drehzahlregelung

        6.2.1 Regelkonzepte
        6.2.2 Drehzahlvariable pitchgeregelte Anlagen
        6.2.3 Netzsynchrone Anlagen mit Stallregelung
        6.2.4 Netzsynchrone Anlagen mit aktiver Stallregelung

        6.3 Eigenbedarf
        6.4 Lebensdauer und Recycling

        7 Auswirkungen auf die Umwelt

        7.1 Flächenverbrauch
        7.2 Vogel- und Fledermausschlag

        7.2.1 Vögel

        7.2.1.1 Europa
        7.2.1.2 Nordamerika

        7.2.2 Fledermäuse

        7.3 Insektensterben
        7.4 Auswirkungen auf das lokale Klima
        7.5 Auswirkungen bei Standorten im Meer
        7.6 Stoffeinsatz und Energiebilanz

        7.6.1 Ressourceneinsatz
        7.6.2 Energierücklaufzeit
        7.6.3 Verwendung von Seltenerdmagneten

        7.7 Unfallrisiken

        8 Auswirkungen auf die Gesellschaft

        8.1 Gesellschaftliche Akzeptanz

        8.1.1 Deutschland
        8.1.2 Schweiz

        8.2 Gesundheit

        8.2.1 Schattenwurf
        8.2.2 Schall

        8.3 Hindernis-Kennzeichnung
        8.4 Landschaftsbild
        8.5 Einfluss auf Radaranlagen und Funknavigation
        8.6 Immobilienpreise
        8.7 Tourismus

        9 Rahmenbedingungen

        9.1 Genehmigungsgrundlage

        9.1.1 Planungsrecht in Deutschland
        9.1.2 Genehmigungsrecht in Deutschland

        9.2 Kleinwindanlagen
        9.3 Stromgestehungskosten und Förderung
        9.4 Preise
        9.5 Weiterbetrieb ausgeförderter Ü20-Anlangen

        10 Forschung und Entwicklung
        11 International erreichte Rekorde
        12 Windkraftanlagen im deutschsprachigen Raum

        12.1 Deutschland
        12.2 Österreich
        12.3 Schweiz

        13 Windkraftanlagenhersteller
        14 Drehrichtung, Rotor- und Blattanordnung
        15 Literatur
        16 Weblinks
        17 Einzelnachweise

        Geschichte der Windkraftanlagen
        Anlage von Charles F. Brush von 1888
        → Hauptartikel: Geschichte der Windenergienutzung
        Windmotoren, Testanlagen und gescheiterte Großprojekte
        Die erste belegte windbetrieb

        Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Liselore Cushing Unterkünfte GmbH, vgl. Ziffer 2.2.

        Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Liselore Cushing Unterkünfte GmbH kennenzulernen.

        2.2. Produkteschutz

        Die Spezialprodukte der Liselore Cushing Unterkünfte GmbH sind mit den Patenten Nrn. 683.886, 418.311 sowie 514.577 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2055 geschuetzt.

        2.3. Abnehmer

        Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

        3. Markt

        3.1. Marktuebersicht

        Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 956 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 644000 Personen im Unterkünfte Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 728000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 12 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2027 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

        Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

        3.2. Eigene Marktstellung

        Die eigene Marktstellung ist mit EUR 8 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 7 Jahren von 5 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 178 Millionen entsprechen duerfte.

        3.3. Marktbeurteilung

        Unterkünfte ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Unterkünfte hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu6 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 22 – 53 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 5 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

        Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Unterkünfte wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Unterkünfte Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

        Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

        Regionen Marktanteil Tendenz
        DeutschBundesrepublik Deutschland 34 %
        England 40%
        Polen 36%
        Oesterreich 40%
        Oesterreich 14%

        Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Unterkünfte durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

        Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Unterkünfte, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 41% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 22 mal kleiner.

        4. Konkurrenz

        4.1. Mitbewerber

        Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 15 – 51% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

        4.2. Konkurrenzprodukte

        Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

        5. Marketing

        5.1. Marktsegmentierung

        Kundensegemente:

        Marktgebiete:

        5.2. Markteinfuehrungsstrategie

        Erschliessung der Marktgebiete

        5.3. Preispolitik

        Preise bewegen sich rund 20% unter den Preisen der Mitbewerber.

        5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

        Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

        5.5. Werbung / PR

        Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

        5.6. Umsatzziele in EUR 131000

        Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
        Ist Soll Soll Soll Soll Soll
        Sets 2’000 10’000 52000 172’000 526’000 842’000
        Zubehoer inkl. Kleidung 7’000 24’000 42000 237’000 502’000 783’000
        Trainingsanlagen 3’000 13’000 69000 135’000 482’000 702’000
        Maschinen 2’000 28’000 34000 135’000 477’000 791’000
        Spezialitaeten 5’000 24’000 30000 194’000 483’000 695’000

        6. Standort / Logistik

        6.1. Domizil

        Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

        6.2. Logistik / Administration

        Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 69 Millionen.

        7. Produktion / Beschaffung

        7.1. Produktionsmittel

        Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

        7.2. Technologie

        Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 7 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

        7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

        Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

        7.4. Wichtigste Lieferanten

        Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

        Einkaufsvolumen von EUR 7 Millionen diskutiert.

        8. Management / Berater

        8.1. Unternehmerteam

        • CEO: Liselore Cushing

        • CFO: Dominic Sturm

        Administration
        Marketing
        Verkauf
        Einkauf
        Entwicklung

        8.2. Verwaltungsrat

        Praesident:Walter Scheller (Mitgruender und Investor)
        Delegierter: Liselore Cushing (CEO)
        Mitglied: Dr. Wulfhardt Neubauer , Rechtsanwalt
        Mitglied: Dominic Sturm, Unternehmer

        8.3. Externe Berater

        Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
        Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Kassel und das Marketingbuero Vater & Sohn in Kassel beraten.

        9. Risikoanalyse

        9.1. Interne Risiken

        Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

        9.2. Externe Risiken

        Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Unterkünfte Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

        9.3. Absicherung

        Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

        10. Finanzen

        10.1. Vergangenheit

        Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 6 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 100000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 42000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

        Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 900000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

        10.2. Planerfolgsrechnung

        Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
        Nettoumsatz 4’519 1’858 27’727 43’743 55’388 141’625
        Warenaufwand 5’314 6’780 20’612 43’527 66’390 291’244
        Bruttogewinn 1’855 4’268 12’702 38’285 52’258 242’563
        Betriebsaufwand 9’473 2’663 12’189 30’788 78’105 290’828
        EBITDA 4’202 8’629 22’631 39’661 59’239 148’358
        EBIT 4’629 3’421 23’774 37’194 61’409 114’648
        Reingewinn 8’211 2’562 10’846 32’636 51’400 251’475
        Investitionen 3’814 7’707 19’850 30’771 64’751 172’301
        Dividenden 1 4 5 8 12 31
        e = geschaetzt

        10.3. Bilanz per 31.12.2019

        Aktiven Passiven

        Fluessige Mittel 48 Bank 281
        Debitoren 105 Kreditoren 364
        Warenlager 186 uebrig. kzfr. FK, TP 202
        uebriges kzfr. UV, TA 129

        Total UV 9769 Total FK 1’655

        Stammkapital 474
        Mobilien, Sachanlagen 736 Bilanzgewinn 81

        Total AV 370 Total EK 439

        8452 7’364

        10.4. Finanzierungskonzept

        Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 6,6 Millionen wie folgt zu finanzieren:
        Erhoehung des Stammkapitals von EUR 4,3 Millionen um EUR 4,6 Millionen auf neu EUR 9,2 Millionen mit einem Agio von EUR 4,8 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 2,8 Millionen.
        Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 200000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 3,3 Millionen abzuloesen.

        11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

        EUR 2,1 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 712000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


        transport gmbh zu kaufen gesucht AG


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          Darlehensvertrag – Kreditvertrag der Frowine Gehring Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung

          Zwischen

          Frowine Gehring Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung
          Sitz in Siegen
          – Darlehensnehmer –
          Vertreten durch den Geschäftsführer Frowine Gehring

          und

          Siegfriede Förster
          Wohnhaft in Fürth

          – Darlehensgeber –

          wird folgender Darlehensvertrag geschlossen.

          Der unterzeichnete Darlehensgeber gewährt ein Darlehen in Höhe von 62.614,- Euro.

          Der Darlehensbetrag wird mit einer 7 % p.a. Verzinsung zur Verfügung gestellt. Für die Abzahlung des Darlehens bezahlt der Darlehensnehmer eine Rate in Höhe von 36.183 EURO monatlich, jeweils zum 17. des Monats.

          Das Darlehen hat eine Laufzeit von 1 Jahren. Das Darlehen kann entweder als Ganzes oder in Teil Beträgen mit einer dreimonatigen Frist jeweils zum Monatsende von beiden Vertragspartnern schriftlich gekündigt werden.

          Der Darlehensnehmer übergibt dem Darlehensgeber zur Absicherung des Darlehens dingliche Sicherheiten:

          Lebensversicherung Nr. 27.449.873.797

          Siegen, 18.03.2021 Fürth, 18.03.2021

          ______________________________ ______________________________

          Unterschrift Darlehensnehmer Unterschrift Darlehensgeber
          Frowine Gehring Schaltanlagen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung Siegfriede Förster
          Frowine Gehring


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              Bau-Subunternehmervertrag der Irenäus Barbarossa Tapeten Ges. m. b. Haftung

              Zwischen

              der Firma Irenäus Barbarossa Tapeten Ges. m. b. Haftung
              Sitz in Fürth
              – Generalunternehmer –
              Vertreten durch den Geschäftsführer Irenäus Barbarossa

              und

              der Firma Otfried Maas Promotion Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Sitz in Mülheim an der Ruhr
              Vertreten durch den Geschäftsführer Otfried Maas

              – Subunternehmer –

              wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:

              § 1 Gegenstand des Vertrages

              Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen) Bauleistungen am Objekt NR. 249902 durch den Subunternehmer.

              § 2 Vertragsgrundlagen

              Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

              Rechtliche Bestandteile:

              das Auftragsschreiben,
              die Bestimmungen dieses Vertrages,
              das Angebot des Generalunternehmers vom 17.03.2021 einschließlich der vereinbarten Ände­rungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom 17.03.2021 die in der Niederschrift vom 17.03.2021 festgehalten sind,
              die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
              das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
              Werkzeichnungen,
              Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden Bestandteil.

              Technische Bestandteile:

              Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch,
              die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/C),
              Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
              der Bauzeitenplan
              die einschlägigen neusten – auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
              VDI-Richtlinien.

              Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch*. Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.1

              Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang vollständig kalkuliert worden ist.

              § 3 Vergütung

              Der Vertragspreis beträgt 572 Tausden Euro (ohne Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.

              Die Vertragspreise sind Festpreise.

              In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.

              Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung.

              § 4 Stundenlohnarbeiten

              Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.[2]

              Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
              Monteur Euro/Stunde 11
              Facharbeiter Euro/Stunde 25
              Fachwerker Euro/Stunde 30

              § 5 Zahlungsbedingungen

              Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an Irenäus Barbarossa Tapeten Ges. m. b. Haftung zu richten.

              Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.

              Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.

              Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (§11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von 9 Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von 5% Skonto bezahlt.

              Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.

              § 6 Terminplan – Vertragsstrafe

              Vertragstermine sind:
              Arbeitsbeginn: 17.11.2020
              Zwischentermine: 29.9.2020
              Fertigstellungstermine: 2.10.2020

              Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.

              Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.

              Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger[3]Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung eine Vertragsstrafe von € 19 TEURO für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf.[4]

              Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine.

              § 7 Ausführung

              Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.

              Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.

              Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer zu sorgen.

              Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich.[6]Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann.

              Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße, zu überprüfen.

              Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.

              Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach §4 des Vertrages.

              § 8 Verteilung von Kosten

              Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von 5 % der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.^Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.

              Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
              Gerüste: €/m² + Monat 1
              Unterkünfte: €/Bett + KT 7
              Schuttabfuhr: €/Container 20

              Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen oder von der Schlusszahlung einzubehalten.

              § 9 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung

              Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform anzuzeigen.

              Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.

              § 10 Gefahrtragung

              Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.

              § 11 Sicherheitsleistung

              Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.

              Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.

              § 12 Gewährleistung

              Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.

              Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt 26 Jahre.Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.

              § 13 Kündigung

              Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.

              Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.

              § 14 Weitervergabe

              Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.

              § 15 Versicherungen

              Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der
              Sachschäden: T€ 100
              Personenschäden: T€ 110
              Vermögensschäden: T€ 165

              Eine Bauwesenversicherung wird bauseits abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit 10% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall TEURO 4.

              Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.

              § 16 Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen

              Innerhalb von 20 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.

              Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.

              § 17 Freistellungsbescheinigung

              Dem Generalunternehmerwurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.

              § 18 Datenschutz

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

              Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.

              Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten.

              § 19 Mediationsklausel

              Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK Wiesbaden durchzuführen.

              § 20 Schiedsklausel

              Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Wiesbaden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig

              § 21 Schlussbestimmungen

              Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.

              Fürth, 17.03.2021 Mülheim an der Ruhr, 17.03.2021

              ……………………………………………………………………… ………………………………………………………………………

              Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
              Irenäus Barbarossa Tapeten Ges. m. b. Haftung Otfried Maas Promotion Gesellschaft mit beschränkter Haftung
              Irenäus Barbarossa Otfried Maas


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                Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Augusta Vogler

                Herrn/Frau
                Augusta Vogler
                Essen

                Essen, 17.03.2021

                Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

                Sehr geehrte(r) Frau/Herr Augusta Vogler

                hiermit kündige wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht

                zum 27.5.2030 hilfsweise zum nächst zulässigen Termin.

                Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist stehen Ihnen noch 45 Urlaubstage zu. Diesen Urlaub erteilen wir Ihnen in der Kündigungsfrist.

                Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist werden Sie unter Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubsansprüche sowie sonstiger eventueller Freistellungsansprüche.

                Der Betriebsrat ist vor Ausspruch dieser Kündigung angehört worden. Er hat der Kündigung zugestimmt.

                Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie verpflichtet sind, selbst aktiv nach einer anderen Beschäftigung zu suchen und sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.
                Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden.
                Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
                Ein Verstoß gegen diese Pflichten kann zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.

                Mit freundlichen Grüßen

                ……………………………………………………………
                Unterschrift Florentius Wulff Arzneimittel Gesellschaft mbH
                vertreten durch den Geschäftsführer: Florentius Wulff

                Empfangsbestätigung

                Ich habe die Kündigung erhalten am: 17.03.2021

                ……………………………………………………………
                Unterschrift Augusta Vogler


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                  Spirituosen im Supermarktregal

                  Eine Spirituose (lateinisch spiritus ‚Geist‘; Neutrum Plural: spirituosa ‚Geistiges‘) oder geistiges Getränk, umgangssprachlich auch Schnaps oder abwertend Fusel genannt, ist ein alkoholisches Getränk, eine alkoholische Flüssigkeit, die zum menschlichen Genuss bestimmt ist, besondere organoleptische Eigenschaften besitzt und nach aktuellem EU-Recht einen Mindestalkoholgehalt von 15 % Vol. aufweist;[1] bei Eierlikör genügen 14 % Vol.[2] Früher war auch die Bezeichnung Branntwein üblich, die noch heute in einigen Gesetzen verwendet wird. Die Gewinnung der alkoholischen Basis erfolgt durch Brennen (Destillation) natürlicher, vergorener, pflanzlicher Erzeugnisse.

                  Spirituosen-Auswahl (als „Spirituosen-Angebot“ bei einer Feier in einem Hotel-Restaurant)
                  Spirituosen-Miniaturen
                  Wenn nicht gemischt, werden Spirituosen aus speziellen kleinen Gläsern getrunken (2 cl, doppelte Portion 4 cl)

                  Inhaltsverzeichnis

                  1 Begriffsbestimmung
                  2 Gesundheitsgefahr
                  3 Herstellung

                  3.1 Brand, Wasser oder Geist
                  3.2 Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs als Basis

                  4 Rechtliches

                  4.1 Kennzeichnungspflicht
                  4.2 Deutschland
                  4.3 Österreich

                  5 Klassifikation von Spirituosen

                  5.1 Branntwein aus Wein
                  5.2 Spirituosen aus Nebenprodukten der Weinherstellung
                  5.3 Obstbrände
                  5.4 Obstgeiste
                  5.5 Getreidebrände

                  5.5.1 Korn
                  5.5.2 Whisk(e)y
                  5.5.3 Wodka
                  5.5.4 Reis
                  5.5.5 Hirse
                  5.5.6 Sonstige Getreidebrände

                  5.6 Brände aus unterirdischen Pflanzenteilen
                  5.7 Brände aus Zuckerrohr
                  5.8 Sonstige Brände

                  5.8.1 Brände aus Palmwein
                  5.8.2 Brände aus Agaven

                  5.9 Likör
                  5.10 Spirituosen mit Wacholder
                  5.11 Spirituosen mit Anis (Anisées)
                  5.12 Spirituosen mit Kümmel
                  5.13 Spirituosen / Liköre aus Wurzeln
                  5.14 Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

                  6 Spirituosenkonsum in Deutschland
                  7 Spirituosenindustrie
                  8 Verwandte Themen
                  9 Regionale Bezeichnungen
                  10 Siehe auch
                  11 Weblinks
                  12 Einzelnachweise

                  Begriffsbestimmung

                  Steuerfreier Branntwein für Bergleute der DDR

                  Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft legte 1989 für ihren Bereich einheitliche Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Aufmachungen für Spirituosen fest.[3] Der früher in Deutschland als Gattungsbezeichnung verwendete Begriff „Branntwein“ ist heute nur noch für Branntwein aus Wein bzw. Weinbrand als Handelsname gebräuchlich und wurde bis Ende 2017 in Deutschland bei der Besteuerung von durch Destillation erzeugten, alkoholhaltigen Flüssigkeiten verwendet (Branntweinsteuer, seit 2018 im Alkoholsteuergesetz geregelt). In diesem Zusammenhang war und ist es unerheblich, aus welchen Grundstoffen der Alkohol destilliert wurde. 2008 erfolgte eine Überarbeitung der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung), heute bekannt als EU-Spirituosenverordnung.[4]

                  Umgangssprachlich werden Spirituosen oft als „Schnaps“ bezeichnet. Das Wort kommt aus der niederdeutschen Sprache und ist verwandt mit dem Wort „schnappen“, was sich darauf bezieht, dass der Schnaps normalerweise in einem schnellen Schluck aus einem kleinen Glas (Kurzer, Pinnchen, Stamperl, Schnapper, Schnabbes) getrunken wird.

                  Gesundheitsgefahr

                  Die Abhängigkeitsgefahr und das Gesundheitsrisiko beim Konsum alkoholischer Getränke sind weitgehend unabhängig von der Getränkeart, in der der Alkohol enthalten ist. Es geht hauptsächlich um die insgesamt konsumierte Menge Reinalkohol und um die Menge der zusätzlich im Getränk enthaltenen, schädlichen Inhaltsstoffe, wie Methylalkohol und Fuselöle.

                  Alkoholische Getränke mit höherem Alkoholgehalt können brennbar sein. Unsachgemäßer Umgang kann somit zu Brandverletzungen führen. Entsprechend werden alkoholische Getränke in der UN-Gefahrgutliste unter der Nummer 3065 geführt mit der Gefahrenzahl 30 (entzündlich) für Alkoholgehalte von 24 bis 70 Vol.-% und 33 (leicht entzündlich) für mehr als 70 Vol.-%.

                  Herstellung

                  Schnapsbrennkessel

                  Der Ausgangsstoff von Spirituosen wird entweder durch Vergärung von zuckerhaltigen Lösungen von Getreide oder Fruchtsäften beziehungsweise Maische oder durch Einlegen (Mazerieren) von Beeren und Früchten in Alkohol hergestellt. Anschließend erfolgt jeweils eine einfache oder mehrfache Destillation, auch Brennen genannt. Das Destillat wird zur Reifung teilweise in Eichenholzfässern gelagert, welche diesem auch die leicht bräunliche Farbe verleihen. Der Alkoholgehalt wird im Allgemeinen schließlich durch den Zusatz von Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt. Manchen Spirituosen werden beim Destillieren zur Aromatisierung auch geringe Mengen an Pflanzenextrakten zugesetzt.

                  → Hauptartikel: Brennen von Spirituosen

                  Brand, Wasser oder Geist

                  Es wird danach unterschieden, wie die trinkfertige Spirituose bereitet wurde:

                  Brände oder Wässer (meist synonym benutzt) werden aus vergorenen Maischen der jeweiligen Frucht erzeugt, d. h. der Alkohol entsteht bei der Gärung aus den vorhandenen Kohlenhydraten. Die entstandene alkoholhaltige Flüssigkeit wird nachfolgend destilliert. Angewendet wird diese Technik des Vergärens bei allen Rohstoffen, die ausreichend Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu Alkohol zu vergären. Beispiele sind Birnenbrand oder Kirschwasser.
                  Beim Geist mazeriert zugegebener, neutral schmeckender, hochprozentiger Alkohol die Aromen aus den zerkleinerten, aber nicht vergorenen Früchten. Angewendet wird diese Technik bei vielen Früchten, besonders Beeren, die zwar sehr viele Aromastoffe, aber zu wenig Zucker enthalten, um diesen wirtschaftlich sinnvoll zu vergären. Ein Beispiel ist Himbeergeist.

                  Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs als Basis

                  Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, auch als Neutralalkohol, Agraralkohol oder (in der Schweiz) als Trinksprit bezeichnet, ist – ähnlich wie Wodka – weitgehend frei von Aromen der Ausgangsstoffe und dient als Basis zur Herstellung vieler Spirituosen. So entstehen die meisten Liköre durch Aromatisierung, Zuckerung und Färbung von Neutralalkohol. Auch Gin wird mit Neutralalkohol hergestellt, der je nach Qualitätsstufe mit aromagebenden pflanzlichen Stoffen („botanicals“) wie Kräutern oder Gewürzen ein zweites Mal destilliert werden kann. Portwein und Likörwein wird während der Gärung Neutralalkohol zugegeben, um die Gärung zu stoppen und die Restsüße zu erhalten. Auch andere weinhaltige Getränke werden teilweise mit Neutralalkohol versetzt („aufgespritet“), um einen höheren Alkoholgehalt zu erreichen, zum Beispiel Wermut.

                  Rechtliches

                  Kennzeichnungspflicht

                  Innerhalb der EU besteht eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für alkoholhaltige Getränke.
                  Sie wird durch die Richtlinie 87/250/EWG der Kommission vom 15. April 1987 über die Angabe des Alkoholgehalts als Volumenkonzentration bei der Etikettierung von alkoholhaltigen, für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln geregelt.
                  Die Richtlinie ergänzt die Gemeinschaftsbestimmungen der Richtlinie 76/766/EWG über die der Definition des Alkoholgehalts von Getränken und der Richtlinie 79/112/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung für den Endverbraucher bestimmter Lebensmittel. Die Richtlinie betrifft Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt. Für eine aktuelle Übersicht zur Kennzeichnungspflicht wird auf den Artikel zum Thema Alkoholgehalt hingewiesen.

                  Dieser Abschnitt bedarf einer Überarbeitung: Die genannte Richtlinie 87/250/EWG ist mit Wirkung vom 13. Dezember 2014 durch Artikel 53 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung) aufgehoben.
                  Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung.

                  Zwingend erforderlich sind die verwechselungsfreie Angabe der Verkehrsbezeichnung, die Angabe des Herstellers / des Abfüllers, die Behältnisgröße, sowie der Alkoholgehalt der Spirituose in Volumenprozenten.

                  Der Alkoholgehalt wird mittels EU-einheitlicher Messmethoden ermittelt. Hierzu dienen Alkoholometer (Dichtespindeln) mit EWG-Eichfähigkeit und amtlichen Korrekturtafeln. Da sich nur reine Alkohol-Wasser-Mischungen mit dieser Messmethode ermitteln lassen, muss bei den meisten Spirituosen zuvor eine Probedestillation durchgeführt werden.

                  Bei der Angabe des Alkoholgehalts sind folgende Abweichungen zugelassen:

                  0,5 % Vol. bei Bier mit höchstens 5,5 % Vol. Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B II des Gemeinsamen Zolltarifs;
                  1 % Vol. bei Bier mit über 5,5 % Vol. Alkoholgehalt und aus Weintrauben hergestellten Getränken der Tarifstelle 22.07 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, Apfelwein, Birnenwein und ähnlichen gegorenen Getränken sowie Getränken aus gegorenem Honig;
                  1,5 % Vol. bei Getränken mit eingelegten Früchten oder Pflanzenteilen;
                  0,3 % Vol. bei anderen Getränken.

                  Deutschland

                  In Deutschland wird für alle Spirituosen eine noch als Branntweinsteuer bezeichnete Verbrauchsteuer erhoben, die dem Bund zufließt. Die Besteuerung wird von der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verwaltet. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2001 2,1 Milliarden €. Pro Liter purem Alkohol müssen 13,03 Euro an die Steuerbehörde abgeführt werden, was den zum Teil hohen Preis von Spirituosen im Vergleich zu vergorenen Produkten, wie zum Beispiel Bier, erklärt.
                  Neben der Verschlussbrennerei, bei der der real erhaltene Alkohol versteuert werden muss, gibt es noch in Teilen Deutschlands die Abfindungsbrennerei. Der dort hergestellte Abfindungsbranntwein wird unter Verzicht auf amtliche Verschlüsse oder Sicherungsmaßnahmen hergestellt. Für den Abfindungsbranntwein wird die Branntweinsteuer im Voraus auf die zu erwartende Alkoholmenge entrichtet. Diese wird in Abhängigkeit zur Menge und Art des Brennmaterials, wie bspw. Kirschmaische, Hefetrub unterschiedlich zugrunde gelegt, d. h. amtlich geschätzt auf Grundlage des zutreffenden Ausbeutesatzes gem. § 120 BrennO.

                  Das Alkoholsteuergesetz in Verbindung mit § 68 der Alkoholsteuerverordnung befreit Privatpersonen davon, Brenngeräte beim Hauptzollamt anzumelden, sofern ein maximales Volumen von 2 l nicht überschritten wird. Dies bedeutet aber keine Befreiung von der Branntweinsteuer. Die Höhe der Branntweinsteuer kann beim zuständigen Hauptzollamt erfragt werden.

                  Die Abgabe von Branntwein an Personen unter 18 Jahren ist in Deutschland untersagt.

                  Österreich

                  Auch in Österreich gibt es das Branntweinmonopol, das bereits von Maria Theresia herrührt und von der Republik Österreich nach dem Ersten Weltkrieg übernommen wurde. Demnach ist für das Brennen von Schnaps je nach Art der Brennereien (Abfindungs- oder Verschlussbrennerei) die Branntweinsteuer zu entrichten.

                  Die Abgabe von Branntwein und Branntweinmischgetränken an Jugendliche ist in Österreich verboten. In den meisten Bundesländern liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Nur in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland lag sie bei 16 Jahren.
                  Seit 1. Jänner 2019 hat sie jedoch auch dort die Altersgrenze von 18 Jahren.

                  Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

                  Klassifikation von Spirituosen

                  Branntwein aus Wein

                  Branntwein ist die allgemeine Bezeichnung für alle aus Wein gebrannten Spirituosen. Daher sind Verkehrsbezeichnungen wie zum Beispiel Tresterbranntwein mittlerweile nicht mehr zulässig. Juristisch und vor allem steuerrechtlich zählen hierzu jedoch auch alle anderen Spirituosen.
                  Weinbrand ist ein mindestens sechs Monate bzw. bei einem Fassungsvermögen von über 1000 Litern zwölf Monate in Eichenholzfässern gereifter Branntwein.
                  Armagnac
                  Cognac
                  Divin
                  Pisco

                  Spirituosen aus Nebenprodukten der Weinherstellung

                  Tresterbrand oder Trester aus den Pressrückständen der Weinkelterei
                  Grappa in Italien und in der italienischsprachigen Schweiz
                  Treber in Österreich
                  Marc in Frankreich und der französischsprachigen Schweiz, zum Beispiel Marc de Champagne
                  Tsikoudia und Tsipouro in Griechenland
                  Kisljarka in Russland
                  Orujo in Spanien
                  Tschatscha in Georgien
                  Komovica in Balkanländer: Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro und Kroatien. Komovica (der Trester heißt in diesen Länder Komina) wird oft falsch als Lozovača (loza ‚Weinrebe‘), gekürzt „Loza“ genannt. Als Lozovača dürfte eigentlich nur der klare Branntwein genannt werden, gewonnen nicht aus dem Trester, sondern als Destillat der ganzen Traubenmaische.
                  Hefebrand aus der nach der Gärung im Fass zurückgebliebenen Hefe (Geläger); frz. lie.

                  Obstbrände

                  → Hauptartikel: Obstbrand

                  Obstbrände werden entweder aus den zu Obstwein vergorenen Säften (Most) oder aus der vergorenen Obstmaische destilliert. Letzteres ist der gebräuchliche Weg, da das Auspressen des Saftes als Produktionsschritt wegfällt. Ein Obstbrand kann alternativ auch als Obstwasser oder Obstschnaps bezeichnet werden.

                  aus Obstwein
                  Calvados (Frankreich), aus Cidre
                  aus Obstmaische
                  Apfelbrand, aus Äpfeln, zum Beispiel Applejack
                  Träsch (Innerschweiz), aus Birnen und Äpfeln
                  Kirschwasser, aus Kirschen
                  Eau de vie (Frankreich), aus Äpfeln, Birnen, Mirabellen, Pflaumen, Kirschen oder Himbeeren
                  Zwetschgenwasser; Sliwowitz, aus Zwetschgen
                  Vieille Prune Pflaumenschnaps
                  Mirabellenbrand
                  Marillenbrand, aus Aprikosen
                  Schlehenbrand, aus Schlehdorn
                  Birnenbrand; Williams sortenrein aus der Williams Christ Birne; Subirer sortenrein aus Sau-Birnen
                  Quittenbrand, aus Quitten
                  Dirndlbrand, aus der Kornelkirsche
                  Mournoraki (Kreta), aus Maulbeeren
                  Pálinka (Ungarn), aus Äpfeln, Birnen, Pflaumen oder Marillen
                  Țuică (gesprochen /’ʦuj.kə/; Rumänien)
                  Zibärtle oder Zibartenbrand aus der Zibarte
                  Elsbeerbrand, frz. „Alisier“, aus den Früchten des Elsbeerbaums
                  Vogelbeerbrand aus der Vogelbeere oder Eberesche

                  Ein nur als Obstbrand oder Obstler bezeichneter Schnaps wird aus den Maischen zweier oder mehrerer Obstsorten zusammen gebrannt, die Menge der enthaltenen Obstsorten wird meist in absteigender Reihenfolge angegeben. Obstler wird meist aus Äpfeln und Birnen gebrannt. Für sortenreine Apfelbrände werden in der Regel nur sehr aromatische Sorten wie Braeburn, Goldparmäne oder Jonagold verwendet.

                  Obstgeiste

                  Schwarzwälder Himbeergeist

                  Anders als beim Obstbrand werden für einen Obstgeist Früchte verwendet, die wegen ihres geringen Zuckergehalts nicht zum Vergären geeignet sind, aber viel Aroma besitzen. Die frischen oder tiefgekühlten Früchte werden mit neutral schmeckendem Agraralkohol mazeriert, d. h. darin eingeweicht, sodass sich die Aromen und Farbstoffe im Alkohol lösen. Anschließend wird dieser Frucht-Alkohol-Ansatz destilliert. Geiste stammen typischerweise von Beerenfrüchten wie Holunder, Vogelbeere, Heidelbeeren, Hagebutten und insbesondere Himbeeren.

                  Brombeergeist
                  Himbeergeist
                  Schlehengeist

                  Getreidebrände

                  Brände auf Basis von Getreide (können teilweise auch aus Kartoffeln hergestellt werden).

                  Korn

                  Kornbrand wird nur aus dem vollen Korn von Weizen, Gerste, Hafer, Roggen oder Buchweizen hergestellt.

                  Korn mit mindestens 32 % Vol. Alkohol
                  Kornbrand mit mindestens 37,5 % Vol. Alkohol; meistens als Doppelkorn mit 38 % Vol. im Handel.
                  Weizenkorn oder Weizendoppelkorn sind entsprechende Produkte, die größtenteils aus Weizen gewonnen werden.

                  Whisk(e)y

                  → Hauptartikel: Whisky

                  Whisk(e)y ist aus Getreide, insbesondere Gerste (Malt) aber auch Mais (Bourbon, Corn), Roggen (Rye) oder Weizen gebrannt und reift meist mehrere Jahre lang in Holzfässern (meistens aus Eiche) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 700 Litern. Whisky wird als Single Malt oder als Blend(ed) (Mischung aus verschiedenen Whiskys) abgefüllt.

                  Die bekanntesten Sorten sind:

                  Schottischer Whisky (Scotch Whisky)
                  Irischer Whiskey (Irish Whiskey)
                  Amerikanischer Whiskey (Bourbon, Rye, Corn)
                  Kanadischer Whisky (Canadian Whisky)
                  Japanischer Whisky
                  Deutscher Whisky

                  Wodka

                  → Hauptartikel: Wodka

                  Wodka ist aus Getreide (Roggen, Weizen), Kartoffeln oder Melasse gebrannt und auch aromatisiert (Zitrone, Mandarine, Vanille, Schwarze Johannisbeere) erhältlich. Reiner Wodka ist fast geschmacksneutral, da das Destillat mittels Aktivkohle von Fuselölen und Aromen befreit wird.

                  Reis

                  Spirituosen aus Reis finden sich in allen asiatischen Ländern

                  Choum: chinesischer Reisschnaps, manchmal wird er mit Blüten oder Fruchtessenzen parfümiert
                  Ruou: vietnamesischer Reisschnaps
                  Kome-Shōchū: japanischer Reisschnaps, der auf Eis oder mit heißem Wasser verdünnt getrunken wird.
                  Lao Khao ist eine Spirituose aus Thailand, die aus Klebreis destilliert wird.

                  Hirse

                  Maotai: chinesischer Hirseschnaps
                  Waragi: aus Uganda

                  Sonstige Getreidebrände

                  Baijiu: verschiedene chinesische Getreidespirituosen
                  Shōchū: japanischer Schnaps, kann außer Reis auch aus anderen Rohstoffen hergestellt werden.

                  Brände aus unterirdischen Pflanzenteilen

                  Enzian besteht aus den unterirdischen Pflanzenteilen einiger großwüchsiger Enzian-Arten.
                  Topinambur
                  Soju: koreanischer Süßkartoffelschnaps

                  Brände aus Zuckerrohr

                  Rum: meist aus Melasse, seltener Sirup oder Zuckerrohrsaft
                  Cachaça: aus grünem Zuckerrohr und Zuckerrohrsaft
                  Mae Kong: meist unkorrekt als Thai-Whisky bezeichnet

                  Sonstige Brände

                  Holzbranntwein
                  Zigarrenbrand

                  Brände aus Palmwein

                  Arrak besteht neben Palmsaft oder -wein auch aus vergorener Reismaische. Bekannt ist der Batavia-Arrak aus Java (Indonesien).

                  Brände aus Agaven

                  Mezcal: die allgemeine Bezeichnung für Agavenbrände aus Mexiko
                  Tequila: der bekannteste Mezcal kommt aus der gleichnamigen Stadt Tequila
                  Sotol: Brände aus Dasylirien aus Mexiko

                  Likör

                  → Hauptartikel: Likör

                  Likör ist der Oberbegriff für alkoholische Getränke, die mit mindestens 100 Gramm Zucker pro Liter und aromatischen Zutaten hergestellt werden. Innerhalb der EU ist ein Mindest-Alkoholgehalt von 15 % Vol. festgelegt. Der Alkoholgehalt kann jedoch deutlich höher liegen. Einem Likör kann Rahm, Milch, Obst, Fruchtsaft oder Wein beigegeben werden. Die Auswahl und Möglichkeiten der Aromatisierung sind weit gefächert. Liköre im unteren Preissegment (Partyliköre wie Wodka-Feige, Fernet, Jagdbitter) werden überwiegend synthetisch hergestellt. Natürliche oder naturidentische Aromakonzentrate in Verbindung mit Alkohol und Wasser bilden ihre Basis. Das obere Preissegment bilden Liköre, die in Handarbeit unter großem Zeit- und Arbeitsaufwand durch direkte Mazeration oder Perkolation der natürlichen Aromaträger (Kräuter, Früchte) hergestellt werden. Bestimmte Liköre mit überregionaler Bedeutung sind in ihrer Zusammensetzung und/oder durch ihre geographische Herkunft geschützt. Der Anis-Likör Sambuca beispielsweise muss 350 Gramm Zucker, 1 Gramm natürliches Anethol pro Liter Flüssigkeit und einen Alkoholgehalt von 38 % Vol. aufweisen, um die Bezeichnung Sambuca tragen zu dürfen. Die genauen Bezeichnungen und Regelungen sind im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 geregelt.

                  Amaretto
                  Amarula
                  Crème de Cassis
                  Eierlikör enthält Eigelb, Eiweiß und Zucker oder Honig. Der Gehalt an Zucker oder Honig beträgt mindestens 150 Gramm pro Liter, der Gehalt an Eigelb mindestens 140 Gramm pro Liter. Der Mindest-Alkoholgehalt beträgt abweichend 14 % Vol.
                  Galliano
                  Grand Marnier
                  Kahlúa: Kaffeelikör

                  Spirituosen mit Wacholder

                  Basis für Wacholderschnäpse sind Agraralkohol oder Getreidebrände, die erneut gebrannt werden. Dabei werden entweder die Alkoholdämpfe über die Wacholderbeeren geleitet oder es werden Wacholderbeeren zusammen mit dem Alkohol in die Brennblase gefüllt und gemeinsam destilliert. Es dürfen zusätzlich auch weitere würzende Stoffe zugegeben werden, der Wacholdergeschmack ist jedoch immer die Hauptkomponente.

                  Gin wird mit einer Vielzahl anderer Kräuter und Gewürze verfeinert: Anis, Fenchel, Kalmus, Kardamom, Koriander, Lavendel, Mandel, Zimt und Kümmel.
                  Genever mit Kümmel, Anis und Koriander.
                  Steinhäger
                  Kranewitter (Österreich, Südtirol, Teile Bayerns)

                  Spirituosen mit Anis (Anisées)

                  Anisschnaps Anís del Mono aus Spanien
                  → Hauptartikel: Anisée

                  Spirituosen mit Anis (Anisées) werden durch Aromatisieren von Ethanol landwirtschaftlichen Ursprungs mit natürlichen Extrakten von Sternanis, Anis, Fenchel oder anderen Pflanzen, die im Wesentlichen das gleiche Aroma aufweisen, hergestellt. Andere natürliche Pflanzenextrakte oder würzende Samen können ergänzend verwendet werden, jedoch muss der Anisgeschmack vorherrschend bleiben. Eine Spirituose mit Anis darf als „Anis“ bezeichnet werden, wenn ihr charakteristisches Aroma ausschließlich von Anis und/oder Sternanis und/oder Fenchel herrührt.

                  Arak: vor allem in Syrien, Jordanien, Israel, Palästina, im Libanon und Irak verbreitet.
                  Aguardiente: ein Schnaps aus Zuckerrohr und Anis, verbreitet in Kolumbien.
                  Ouzo wird durch Destillation oder Einmaischen mit Anis- und gegebenenfalls Fenchelsamen, des Mastix eines auf der Insel Chios beheimateten Mastixstrauchs und von anderen würzenden Samen, Pflanzen und Früchten aromatisiert und stammt ausschließlich aus Griechenland. Ouzo muss farblos sein und darf einen Zuckergehalt von bis zu 50 Gramm pro Liter haben.
                  Pastis enthält außerdem natürliche Extrakte aus Süßholz und hat einen Zuckergehalt von weniger als 100 Gramm pro Liter.
                  Rakı: in der Türkei und auf dem Balkan
                  Sambuca: italienischer Digestif aus Anis, der mit verschiedenen Kräutern und Gewürzen aromatisiert ist, einen hohen Zuckergehalt und einen für einen Likör untypisch hohen Alkoholgehalt von etwa 40 % Vol. aufweist.

                  Spirituosen mit Kümmel

                  Spirituose, die durch Aromatisieren mit Kümmelsaat gewonnen wird. Andere natürliche Aromastoffe und Aromaextrakte sowie naturidentische Aromastoffe können zugesetzt werden, der Charakter des Erzeugnisses muss aber vom Kümmel oder Dill geprägt sein.

                  Kümmel, auf plattdeutsch Köm genannt, ist ein aus Kümmel hergestellter Schnaps, der besonders in Norddeutschland getrunken wird.
                  Aquavit erhält sein Aroma, indem Destillate mit Kümmel und/oder Dillsamen überzogen werden. Andere natürliche oder naturidentische Aromastoffe dürfen mitverwendet werden, der Kümmelgeschmack muss vorherrschend sein, Bitterstoffe dürfen nicht dominieren.

                  Spirituosen / Liköre aus Wurzeln

                  Bärwurz: die Wurzeln werden mit Neutralalkohol versetzt und destilliert, ähnlich einem Geist.
                  Blutwurz: ein Mazerat der Wurzeln wird zu einem Likör oder einer Spirituose weiterverarbeitet.

                  Spirituosen mit bitterem Geschmack oder Bitter

                  Spirituosen mit vorherrschend bitterem Geschmack werden als Bitter bezeichnet. Die Abgrenzung zu den Likören ist fließend; sofern ein Bitter zugleich ein Likör ist, können die Verkehrsbezeichnungen wahlweise verwendet werden.

                  Absinth: Spirituose zwischen 45 und 85 % Vol. Alkohol mit Wermut, Anis, Fenchel sowie einer Reihe weiterer Kräuter.

                  Spirituosenkonsum in Deutschland

                  Der Pro-Kopf-Verbrauch von Spirituosen lag in der Bundesrepublik Deutschland 1960 bei 4,2 Litern im Jahr, stieg bis 1976 auf 8,4 Liter und sinkt seitdem kontinuierlich. 1991 lag er in den alten Bundesländern bei 6,2 l, in den neuen Bundesländern jedoch mit 12,9 l mehr als doppelt so hoch. Nach Schätzungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosenindustrie (BSI) sank er dort in den 1990er Jahren rapide (1999: 6,3 l, gesamtdeutsch 5,9 l). 2009 und 2010 lag der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland bei 5,4 l.[5]

                  Damit nahm 2010 jeder Deutsche ungefähr 1,8 Liter reinen Alkohol in Form von Spirituosen zu sich. Zum Vergleich: Der jährliche Bierkonsum betrug im gleichen Jahr 107 l (entspricht ca. 5,2 l Alkohol), beim Wein waren es 20,5 l (entspricht 2,3 l Alkohol), bei Schaumwein 3,9 l (entspricht 0,4 l Alkohol).[6]

                  Spirituosenindustrie

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                  Wikipedia:WikiProjekt Ereignisse/Vergangenheit/2012

                  Der weltweit größte Spirituosenhersteller ist Diageo mit umgerechnet ca. 18 Milliarden Euro Jahresumsatz und einer Verkaufsmenge von 960 Millionen Liter (2012), gefolgt von Pernod Ricard (2011/2012: 8,2 Mrd. Euro, 870 Mio. Liter), Bacardi (2011: umgerechnet ca. 3,3 Mrd. Euro, 330 Millionen Liter), Beam Global (2011: umgerechnet ca. 2,1 Mrd. Euro, 270 Mio. Liter), Brown-Forman (2011/2012: umgerechnet ca. 2,8 Mrd. Euro, 180 Mio. Liter) und der Campari-Gruppe (2012: ca. 1,2 Mrd. Euro).[7]

                  Die in Deutschland produzierende Spirituosenbranche ist überwiegend mittelständisch geprägt und größtenteils im Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure organisiert.

                  Im Jahr 2010 waren in der deutschen Spirituosenindustrie knapp 3.000 Mitarbeiter in 50 Betrieben (mit mehr als 20 Mitarbeitern) beschäftigt. Bezogen auf die alten Bundesländer ist somit die Anzahl der Betriebe seit 1960 auf etwa ein Zehntel, die der Beschäftigten auf etwa ein Fünftel gesunken. Der Umsatz der Branche belief sich im Jahr 2010 auf gut 2,5 Milliarden Euro.[8]

                  Die Produktion in Deutschland – bezogen auf Flaschen zu 0,7 Liter – lag 1970 bei 489 Millionen Flaschen, erreichte 1976 615 Mio. Flaschen und sank danach bis Ende der 1980er Jahre kontinuierlich auf etwa 400 Mio. Flaschen (alle Zahlen nur alte Bundesländer). Nach der Wiedervereinigung 1990 stieg die gesamtdeutsche Produktion kurzzeitig bis auf 801 Mio. Flaschen im Jahr 1994 an und ist seitdem wieder rückläufig. 2010 wurden in Deutschland 507 Mio. Flaschen produziert. Die Exporte haben sich im gleichen Zeitraum vervielfacht: Lagen die bundesdeutschen Exporte 1970 noch bei 5 Millionen Flaschen, waren es in den 1990er Jahren bereits über 100 Millionen (alte und neue Länder), 2010 239 Millionen Flaschen. Die Importe nach Deutschland haben sich seit 1990 (194 Millionen Flaschen) bis 2010 (423 Millionen Flaschen) mehr als verdoppelt. Einschließlich der Spirituosen-Mixgetränke lag das Gesamtangebot auf dem deutschen Markt damit 2010 bei knapp 700 Millionen Flaschen.[9]

                  Den größten Anteil am Gesamtangebot (ohne Spirituosen-Mixgetränke) hatten mit 29 % die Liköre, gefolgt von Korn und anderen klaren Spirituosen (etwa 15 %), Rum, Arrak, Taffia (14 %), Wodka (14 %), Weinbrand, Cognac und Armagnac (10 %), Whisk(e)y (9 %), Obstbränden (5 %), Sonstigen Spirituosen (3 %) und schließlich Gin, Genever und Wacholder (1 %).[10]

                  Innerhalb der Europäischen Union werden die meisten Spirituosen im Vereinigten Königreich hergestellt (2009: 11,5 Millionen Hektoliter), gefolgt von Frankreich (6 Millionen Hektoliter), Deutschland (3,7 Mio. hl), Polen und Italien (jeweils 3,2 Mio. hl). Damit machten diese fünf Länder 71 % der Spirituosenproduktion unter den 27 EU-Mitgliedstaaten aus. Bezogen auf den Wert der hergestellten Spirituosen ergibt sich eine etwas andere Rangfolge, hier liegt Deutschland auf Platz 4 hinter Portugal. Insgesamt produzierten die europäischen Spirituosenhersteller im Jahr 2009 39 Millionen Hektoliter Spirituosen im Wert von über 23 Milliarden Euro.[11] Im Jahr 2010 produzierten 61 Betriebe in Deutschland Spirituosen. Der Umsatz der deutschen Spirituosenindustrie betrug im Jahr 2011 rund 2,37 Milliarden Euro.[12]

                  Verwandte Themen

                  Im Rumtopf dienen Spirituosen zur Konservierung von Früchten.

                  Regionale Bezeichnungen

                  Schabau ist eine vor allem im Rheinland und auch Teilen Südwestfalens gebräuchliche umgangssprachliche Bezeichnung für hochprozentige Spirituosen, sprich Schnaps. Aus Köln stammt der Ausspruch: „Schabau määt schlau!“ (Schnaps macht schlau!). Das Wort ist eine Umformung aus dem seit 1650 bekannten „Vinum Sabaudicum“ (Savoyer Wein).
                  Schluck ist im norddeutschen Raum neben Schnaps die umgangssprachliche Bezeichnung für hochprozentige Spirituosen.
                  Ruß in Sachsen, vor allem im Leipziger Raum.

                  Siehe auch

                  Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (Spirituosenverordnung)

                  Weblinks

                  Wiktionary: Spirituose Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
                  Commons: Spirituosen Ã¢Â€Â“ Sammlung von Bildern

                  Einzelnachweise

                  ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008. Artikel 2 Absatz 1.

                  ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008. Anhang II, 41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat.

                  ↑ Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen

                  ↑ Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89

                  ↑ Pro-Kopf-Verbrauch an Spirituosen, Daten des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

                  ↑ Pro-Kopf-Verbrauch an verschiedenen alkoholhaltigen Getränken, Daten des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung, des Deutschen Brauerei-Bunds, des Deutschen Weinbauverbands, des Verbands Deutscher Sektkellereien und des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

                  ↑ Die größten Spirituosenhersteller, Wirtschaftswoche online, Beitrag vom 31. Juli 2013, abgerufen am 27. Februar 2014.

                  ↑ Struktur der Spirituosenindustrie, Daten des Statistischen Bundesamtes auf der Website des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011. Bis 2007 wurden in der Statistik allerdings auch Betriebe zwischen 10 und 20 Mitarbeitern berücksichtigt.

                  ↑ Spirituosenbilanz, Daten des Statistischen Bundesamtes auf der Website des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011. Die Zahlen weisen allerdings zum Teil Doppelzählungen auf.

                  ↑ Anteile der Spirituosenarten am Gesamtmarktangebot, Daten des Statistischen Bundesamtes und Berechnungen des Bundesverbands der Deutschen Spirituosen-Industrie e.V., aufgerufen am 29. Dezember 2011.

                  ↑ Industry Statistics – Volume and Value of Spirits Produced (englisch), Produktionsstatistiken der European Spirits Organisation (Europäischer Dachverband der Spirituosenindustrie), aufgerufen am 10. Januar 2012.

                  ↑ Spirituosen: Zahlen und Informationen Abgerufen am 24. April 2013.

                  Normdaten (Sachbegriff): GND: 4182358-8 (OGND, AKS)

                  Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Spirituose&oldid=209480872“
                  Kategorie: SpirituoseVersteckte Kategorien: Wikipedia:ÜberarbeitenWikipedia:Veraltet

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                    Nelli Köhn, Geschaeftsfuehrer
                    Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung
                    Remscheid
                    Tel. +49 (0) 7393785
                    Fax +49 (0) 1748995
                    Nelli Köhn@hotmail.com

                    Inhaltsverzeichnis

                    MANAGEMENT SUMMARY 3

                    1. UNTERNEHMUNG 4
                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund 4
                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild 4
                    1.3. Unternehmensorganisation 4
                    1.4. Situation heute 4

                    2. PRODUKTE, DIENSTLEISTUNG 5
                    2.1. Marktleistung 5
                    2.2. Produkteschutz 5
                    2.3. Abnehmer 5

                    3. Markt 6
                    3.1. Marktuebersicht 6
                    3.2. Eigene Marktstellung 6
                    3.3. Marktbeurteilung 6

                    4. KONKURRENZ 7
                    4.1. Mitbewerber 7
                    4.2. Konkurrenzprodukte 7

                    5. MARKETING 8
                    5.1. Marktsegmentierung 8
                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie 8
                    5.3. Preispolitik 8
                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort 8
                    5.5. Werbung / PR 8
                    5.6. Umsatzziele in EUR 1000 9

                    6. STANDORT / LOGISTIK 9
                    6.1. Domizil 9
                    6.2. Logistik / Administration 9

                    7. PRODUKTION / BESCHAFFUNG 9
                    7.1. Produktionsmittel 9
                    7.2. Technologie 9
                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse 9
                    7.4. Wichtigste Lieferanten 10

                    8. MANAGEMENT / BERATER 10
                    8.1. Unternehmerteam 10
                    8.2. Verwaltungsrat 10
                    8.3. Externe Berater 10

                    9. RISIKOANALYSE 11
                    9.1. Interne Risiken 11
                    9.2. Externe Risiken 11
                    9.3. Absicherung 11

                    10. FINANZEN 11
                    10.1. Vergangenheit 11
                    10.2. Planerfolgsrechnung 12
                    10.3. Bilanz per 31.12.2009 12
                    10.4. Finanzierungskonzept 12

                    11. ANFRAGE FUER FREMDKAPITALFINANZIERUNG 12

                    Management Summary

                    Die Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Remscheid hat das Ziel Photovoltaik in der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich neu zu etablieren. Sie bezweckt sowohl die Entwicklung, Produktion als auch den Handel mit Photovoltaik Artikeln aller Art.

                    Die Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung hat zu diesem Zwecke neue Photovoltaik Ideen und Konzeptentwicklungen entworfen. Photovoltaik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zum nahen Ausland und den USA noch voellig unterentwickelt. Es gibt erst wenige oeffentliche Geschaefte, keine Photovoltaik Onlineshops mit einem breiten Produkteangebot und einer Auswahl an klar differenzierten Produkten in Qualitaet und Preis.

                    Die selbstentwickelten Spezialprodukte der Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung werden selbsthergestellt und ueber das Unternehmen sowie Aussenstellen zusammen mit den uebrigen Produkten vertrieben. Es besteht aufgrund des eingesetzten Booms an neuen oeffentlichen Shops und allgemein des immer beliebter werdenden Handels von Photovoltaik eine hohes Absatzpotenzial fuer die vorliegende Geschaeftsidee. Allerdings ist damit zu rechnen, dass mit dem steigenden Bedarf Grossverteiler in das Geschaeft einsteigen koennten. Einzelne Versuche von Grossverteiler scheiterten am Know-how und der zoegerlichen Vermarktung.

                    Fuer den weiteren Aufbau des Unternehmens und den Markteintritt benoetigt das Unternehmen weiteres Kapital im Umfange von EUR 3 Millionen. Dafuer suchen die Gruender weitere Finanzpartner. Das Unternehmen rechnet in der Grundannahme bis ins Jahr 2023 mit einem Umsatz von EUR 61 Millionen und einem EBIT von EUR 8 Millionen

                    1. Unternehmung

                    1.1. Geschichtlicher Hintergrund

                    Das Unternehmen wurde von
                    a) Diethilde Weiland, geb. 1945, Remscheid
                    b) Patrick Ziegler, geb. 1956, Bremen
                    c) Radegundis Stenzel, geb. 1993, Wirtschaftsjuristin, Jena

                    am 15.11.202 unter dem Namen Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung mit Sitz in Remscheid als Kapitalgesellschaft mit einem Stammkapital von EUR 446000.- gegruendet und im Handelsregister des Remscheid eingetragen.

                    Das Stammkapital ist aufgeteilt in à nominell EUR 1000.-. Die Gruender a) – d) sind am Unternehmen mit 46% und der Gruender e) mit 9% am Stammkapital beteiligt. Die operative Aufnahme des Geschaeftes fand per 1. Januar des Gruendungsjahres statt.

                    1.2. Unternehmensziel und Leitbild

                    Statik Navigationsmenü

                    1.3. Unternehmensorganisation

                    Die Geschaeftsleitung wird von Nelli Köhn, CEO, Gottlieb Sachs CFO wahrgenommen. Um die geplanten Expansionsziele zu erreichen, soll der Personalbestand per 1. April 2023 wie folgt aufgestockt werden:
                    17 Mitarbeiter fuer kaufmaennische Arbeiten
                    29 Mitarbeiter fuer Entwicklung
                    30 Mitarbeiter fuer Produktion
                    11 Mitarbeiter fuer Verkauf
                    Das Unternehmen verfuegt ueber Bueroraeumlichkeiten, Produktions- und Lagerraeumlichkeiten in Remscheid im Umfange von rund 60000 m2. Das Finanz- und Rechnungswesen wird mittels der modernen EDV-Applikation ALINA durch zwei Mitarbeiter betreut und vom CFO gefuehrt.

                    1.4. Situation heute

                    Das Unternehmen hat im ersten Geschaeftsjahr per 31. Dezember einen Umsatz von EUR 17 Millionen und einen EBIT von EUR 577000.- erwirtschaftet.

                    2. Produkte, Dienstleistung

                    2.1. Marktleistung

                    Das Unternehmen hat folgende Artikel im Angebot:
                    elektrischen Feldern geladener Körper
                    Magnetostatik, behandelt als Teilgebiet der Elektrodynamik magnetische Gleichfelder
                    Fluidstatik, Lehre vom Verhalten der Fluide, die näherungsweise statisch sind
                    Hydrostatik, Lehre von unbewegten, strömungsfreien Flüssigkeiten
                    Aerostatik, Teilgebiet der Fluidstatik, der sich mit der Dichte von Gasen beschäftigt
                    Seilstatik, Fachgebiet der technischen Mechanik
                    Baustatik, Lehre von der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Tragwerken im Bauwesen
                    Siehe auch:

                    Statik Selektah
                    Static
                    Wiktionary: Statik ÃƒÂ¢Ã‚€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

                    Dies ist eine Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

                    Abgerufen von „https://de..org/w/index.php?title=Statik&oldid=208589207“
                    Kategorie: Begriffsklärung

                    Navigationsmenü

                    Bei den Produkten lit. a) – d) handelt es sich um gaengige, erprobte Produkte, die im Wesentlichen aus den USA importiert werden. Bei den Produkten e) handelt es sich ausschliesslich um Erfindungen der Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung, vgl. Ziffer 2.2.

                    Das Produkteangebot rundet saemtliche Beduerfnisse eines Kunden fuer die Umsetzung seines Projektes zu deutlich tieferen Preisen als diejenige der Konkurrenz ab. Mit jedem Verkauf erfolgt eine Beratung des Kunden vor Ort. Zudem geniesst er den Vorteil, innovative neue Produkte dank der ausgewiesenen Fachkompetenz von Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung kennenzulernen.

                    2.2. Produkteschutz

                    Die Spezialprodukte der Nelli Köhn Photovoltaik Ges. mit beschraenkter Haftung sind mit den Patenten Nrn. 388.678, 327.281 sowie 607.549 in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland, Oesterreich, Frankreich und Italien bis 2030 geschuetzt.

                    2.3. Abnehmer

                    Das Unternehmen ist vollstaendig abhaengig vom Endkonsumenten. Es besteht ein grosses Potenzial. Erkannt wurde auch, dass der Anfangspreis und die Beratung eine sehr wesentliche Rolle beim Einkauf spielen. Die Nachrage ist eng verknuepft mit dem eigentlichen Markt, der in Ziffer 3 nachstehend eingehend beschrieben wird.

                    3. Markt

                    3.1. Marktuebersicht

                    Gemaess eigener Einschaetzung betraegt derzeit das Marktvolumen in der Bundesrepublik Deutschland rund EUR 465 Millionen. In der Bundesrepublik Deutschland sind heute 837000 Personen im Photovoltaik Segment taetig und geben im Durchschnitt rund EUR 643000.- pro Jahr fuer Equipment aus. Aufgrund der durchgefuehrten Befragungen und eigener Einschaetzung besteht in den naechsten 4 Jahren ein markantes Wachstum. Wir rechnen bis ins Jahr 2027 mit knapp einer Verdoppelung des Volumens.

                    Neue technische Entwicklungen sind nur in unwesentlichen Teilbereichen zu erwarten.

                    3.2. Eigene Marktstellung

                    Die eigene Marktstellung ist mit EUR 1 Millionen noch unbedeutend. Die massive Nachfrage in unserem Shop am bisherigen Domizil laesst aber ein grosses Potential fuer Marktgewinne erwarten. Wir strengen einen Marktanteil in den naechsten 6 Jahren von 5 0% an, was einem Umsatz von rund EUR 19 Millionen entsprechen duerfte.

                    3.3. Marktbeurteilung

                    Photovoltaik ist in der Bundesrepublik Deutschland im Trend! Photovoltaik hat sich in der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fu7 Jahren zu einem Trend entwickelt, die nicht nur aeltere, sondern vor allem Personen beiderlei Geschlechts in den Altersjahren 18 – 74 anspricht. Diese Annahme wird durch die um mehr als 3 0% jaehrlich wachsenden Mitgliederzahlen der Bundesrepublik Deutschlanderischen IHKs gestuetzt. V

                    Die notwendige Ausbildung zur Ausuebung im Sektor Photovoltaik wird von den einzelnen Orten reichlich angeboten. Aber auch im Ausland sind Pruefungen in Kombination mit Ferien machbar und beliebt. In der Branche bestehen derzeit noch lokal sehr verschiedene staatliche und politische Huerden fuer die Erstellung und den Betrieb von Photovoltaik Produktionsanlagen. Die Entwicklung der vergangenen drei Jahre hat aber gezeigt, dass der Boom nicht mehr aufzuhalten ist und auch den Mittelstand der Bevoelkerung erfasst hat.

                    Das Kaufverhalten der Kunden duerfte unterschiedlich sein. Es ist von folgender Marktaufteilung auszugehen:

                    Regionen Marktanteil Tendenz
                    DeutschBundesrepublik Deutschland 55 %
                    England 48%
                    Polen 34%
                    Oesterreich 45%
                    Oesterreich 72%

                    Substitutionsmoeglichkeiten bestehen in dem Sinne, als auch Photovoltaik durch andere Sport- und Freizeitaktivitaeten verdraengt werden koennte. Derzeit bestehen allerdings derart viele und zersplitterte Sport- und Freizeittrends, dass sich bis heute kein anderer starker Trend herausbilden konnte.

                    Erfahrungen in den USA und England, der Geburtsstaette der Photovoltaik, zeigen, dass mit der starken Abdeckung von Shops und Plaetzen der Markt wohl gesaettigt ist, aber nach wie vor ein bescheidenes Wachstum von rund 35% vorhanden ist. Im Vergleich zur USA ist die Platzdichte in der Bundesrepublik Deutschland rund 33 mal kleiner.

                    4. Konkurrenz

                    4.1. Mitbewerber

                    Im Moment werden wir von kleinen Shops der einzelnen Gemeinden und einigen kleineren Shops konkurrenziert. Die meisten dieser Shops bieten sehr renommierte Marken zu 23 – 71% hoeheren Preisen im Vergleich zu den USA an. Wir befuerchten, dass sich in den naechsten Jahren auch Grossverteiler diese Produkte in ihr Sortiment aufnehmen koennten und zu klar tieferen Preisen vertreiben wuerden. Es ist kaum zu erwarten, dass die Konkurrenz ihre Strategien aendern wird. Sie werden die Hochpreispolitik weiter verfolgen, da sie ansonsten aufgrund ihres hohen Fixkostenanteils keine ueberlebenschancen haetten.

                    4.2. Konkurrenzprodukte

                    Weil wir neben wenigen Eigenmarken vor allem Handelsprodukte einsetzen werden, sind wir von Konkurrenzprodukten mehrheitlich unabhaengig.

                    5. Marketing

                    5.1. Marktsegmentierung

                    Kundensegemente:

                    Marktgebiete:

                    5.2. Markteinfuehrungsstrategie

                    Erschliessung der Marktgebiete

                    5.3. Preispolitik

                    Preise bewegen sich rund 24% unter den Preisen der Mitbewerber.

                    5.4. Verkauf / Vertrieb / Standort

                    Wir wollen Verkaufspunkte (POS) sukzessive auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. in der ganzen Bundesrepublik Deutschland einrichten. Zusaetzlich sind wir in den groessten Verbaenden der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Weiter werden wir an Messen aller Art teilnehmen. Der heutige Standort dient einerseits als POS und als Verwaltungszentrum und Zentrallager. Sukzessive werden auf der Basis der Markteinfuehrungsstrategie gemaess Ziffer 5.2. neue Verkaufsstandorte eingerichtet und betrieben.

                    5.5. Werbung / PR

                    Die Werbung/PR wird zielgerichtet ueber Radio, Fernsehen, Zeitungen und Mailings lanciert.

                    5.6. Umsatzziele in EUR 508000

                    Produkte 2019 2020 2021 2022 2023 2024
                    Ist Soll Soll Soll Soll Soll
                    Sets 3’000 10’000 55000 316’000 537’000 986’000
                    Zubehoer inkl. Kleidung 9’000 19’000 53000 290’000 483’000 958’000
                    Trainingsanlagen 4’000 24’000 48000 293’000 597’000 990’000
                    Maschinen 8’000 13’000 30000 238’000 560’000 722’000
                    Spezialitaeten 2’000 11’000 51000 286’000 490’000 627’000

                    6. Standort / Logistik

                    6.1. Domizil

                    Alle notwendigen Raeumlichkeiten des Unternehmens werden gemietet.

                    6.2. Logistik / Administration

                    Die personellen Ressourcen werden der Umsatzentwicklung und der Schaffung von neuen POS laufend angepasst. Die heute verwendete EDV genuegt den heutigen und kuenftigen Anforderungen mindestens bis zu einer Umsatzentwicklung von EUR 11 Millionen.

                    7. Produktion / Beschaffung

                    7.1. Produktionsmittel

                    Die fuer die Entwicklung und Produktion (Montage) der Spezialprodukte notwendigen Mittel und Instrumente sind vorhanden. Zusaetzliche Maschinen und Einrichtungen werden entweder eingemietet oder extern produziert.

                    7.2. Technologie

                    Das fuer die Entwicklung der Spezialitaeten vorhandene Know-how ist im Technik-Team auf 1 Personen verteilt. Es bestehen keine grossen personelle Abhaengigkeiten, weil saemtliches Wissens auch laufend dokumentiert wird.

                    7.3. Kapazitaeten / Engpaesse

                    Das heutige Team ist auf die bestehenden Beduerfnisse aufgebaut. Mit der Weiterentwicklung des Unternehmens ist ein Ausbau auf etwa zehn Techniker geplant.

                    7.4. Wichtigste Lieferanten

                    Lieferanten Produktereihen Anteil am Einkaufsvolumen

                    Einkaufsvolumen von EUR 8 Millionen diskutiert.

                    8. Management / Berater

                    8.1. Unternehmerteam

                    • CEO: Nelli Köhn

                    • CFO: Gottlieb Sachs

                    Administration
                    Marketing
                    Verkauf
                    Einkauf
                    Entwicklung

                    8.2. Verwaltungsrat

                    Praesident:Diethilde Weiland (Mitgruender und Investor)
                    Delegierter: Nelli Köhn (CEO)
                    Mitglied: Dr. Patrick Ziegler , Rechtsanwalt
                    Mitglied: Gottlieb Sachs, Unternehmer

                    8.3. Externe Berater

                    Als Revisionsstelle amtet die Revisions-Treuhand AG.
                    Die Geschaeftsleitung wird zudem durch das Anwaltsbuero Partner & Partner in Remscheid und das Marketingbuero Vater & Sohn in Remscheid beraten.

                    9. Risikoanalyse

                    9.1. Interne Risiken

                    Das Unternehmen ist heute personell sehr knapp dotiert. Einzelne Abgaenge im Management koennten das Unternehmen entscheidend schwaechen.

                    9.2. Externe Risiken

                    Auf gesetzlicher Stufe sind keine Auflagen bzw. Einschraenkungen gegen den von uns bearbeiteten Photovoltaik Markt zu erwarten. Die Rahmenbedingungen fuer das Entstehen von weiteren Moeglichkeiten werden durch die eingesetzte Strukturbereinigung in der Landwirtschaft eher beguenstigt als erschwert. Mit dem Bau von Produktionsanlagen werden neue Arbeitsplaetze fuer Bauern geschaffen (Housekeeping, Unterhalten des Gelaendes ganz allgemein, Restauration, Geraete- und Maschinenunterhalt), die ihren bisherigen Beruf aus wirtschaftlichen Gruenden aufgeben mussten. Als groesstes Risiko ist ein Markteintritt eines oder mehrer Grossverteiler zu betrachten.

                    9.3. Absicherung

                    Mit der weiteren Expansion des Unternehmens ist das Management breiter abzustuetzen. Gleichzeitig muss der Marktaufbau so rasch als moeglich erfolgen, damit weiteren Bewerbern der Markteintritt mindestens erschwert, wenn nicht sogar verunmoeglicht werden kann. Zudem ist zu versuchen, weitere Exklusivvertriebsrechte von preislich attraktiven und qualitativ guten Produkten zu erwerben.

                    10. Finanzen

                    10.1. Vergangenheit

                    Das erste Geschaeftsjahr konnte bei einem Nettoumsatz von EUR 8 Millionen mit einem bescheidenen EBIT von EUR 359000.- und einem ausgewiesenen Reingewinn von EUR 65000.- abgeschlossen werden. ueber das erste Geschaeftsjahr gibt der testierte Abschluss im Anhang Auskunft. Generell ist zu bemerken, dass sich der Umsatz in den vergangenen sechs Monaten kontinuierlich gesteigert hat. Daraus wird ersichtlich, dass sich der Erfolg der letzten Monate sich weiter fortsetzt.

                    Die Finanzierung des Unternehmens erfolgte bis heute aus eigenen Mitteln des Unternehmens und einer Betriebskreditlimite der Deutschen Bank von EUR 400000.-. Als Sicherheit sind der Bank die Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb abgetreten worden.

                    10.2. Planerfolgsrechnung

                    Base Case 2019 2020e 2021e 2022e 2023e 2024e
                    Nettoumsatz 7’520 5’601 23’296 43’110 73’887 216’671
                    Warenaufwand 4’181 4’890 30’574 31’529 54’649 196’482
                    Bruttogewinn 3’676 8’541 24’530 32’549 54’233 126’416
                    Betriebsaufwand 7’665 5’282 28’894 38’770 78’586 236’887
                    EBITDA 9’834 3’363 22’702 48’364 72’125 239’533
                    EBIT 6’792 6’853 21’884 47’150 52’650 272’837
                    Reingewinn 8’441 9’358 26’646 37’865 65’115 292’897
                    Investitionen 8’354 9’849 24’700 35’719 54’153 212’542
                    Dividenden 2 3 5 6 15 30
                    e = geschaetzt

                    10.3. Bilanz per 31.12.2019

                    Aktiven Passiven

                    Fluessige Mittel 33 Bank 402
                    Debitoren 355 Kreditoren 226
                    Warenlager 502 uebrig. kzfr. FK, TP 686
                    uebriges kzfr. UV, TA 764

                    Total UV 2318 Total FK 1’281

                    Stammkapital 584
                    Mobilien, Sachanlagen 804 Bilanzgewinn 84

                    Total AV 870 Total EK 392

                    7804 3’439

                    10.4. Finanzierungskonzept

                    Es ist vorgesehen, die Expansion des Unternehmens mit einem Mittelzufluss von vorerst EUR 2,3 Millionen wie folgt zu finanzieren:
                    Erhoehung des Stammkapitals von EUR 3,8 Millionen um EUR 1,6 Millionen auf neu EUR 2,3 Millionen mit einem Agio von EUR 8,6 Millionen (eine entsprechende Absichtserklaerung (Letter of intent, LOI) einer Venture Capital Gesellschaft liegt vor) und Aufnahme von Fremdkapital von EUR 4,8 Millionen.
                    Fuer die Fremdkapitalfinanzierung kann als Sicherheit die Abtretung der Forderungen aus dem Geschaeftsbetrieb sowie eine Buergschaft des Managements im Umfange von maximal EUR 100000.- offeriert werden. Allerdings ist in einem solchen Fall die Betriebskreditlimite der heutigen Bankbeziehung von EUR 1,5 Millionen abzuloesen.

                    11. Anfrage fuer Fremdkapitalfinanzierung

                    EUR 18,4 Millionen zu Finanzierung der Expansion in Form eines festen Darlehens bis zum 31.12.2022. Zinssatz SWAP zuzueglich Marge von maximal 1% . Rueckzahlung in jaehrlichen Tranchen von EUR 730000.-, erstmals per 30.12.2021. Sicherheit siehe Ziffer 10.1. Das Unternehmen ist auch offen fuer andere Finanzierungsvarianten.


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